Dreyfus-Affäre des 21. Jahrhunderts.
Dr. A. Poleev
01 Apr 2008 07:16 GMT
Artikel enthält Texte meiner Klageschriften in verschiedenen Verfahren mit der Beschreibung von Einzelheiten, welche für die Öffentlichkeit sicherlich interessant sind. Bis heute findet sich kein Émile Zola, der seine Stimme zu meiner Verteidigung erhebt (die Menschen sind so kleinwüchsig geworden), ich muß unfreiwillig diese Rolle übernehmen, um mich selbst zu verteidigen.
Herrn Klaus Jansen
Bund Deutscher Kriminalbeamter
Poststraße 4-5
D-10178 Berlin
28.02.2008
In den sozialrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren, die noch gesondert aufgelistet werden, benötige ich einen bei dem Bundessozialgericht bzw. Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt oder Gleichgestellten im Sinne des §166 SGG (
http://bundesrecht.juris.de/sgg/__166.html) und §67 VwGO(
http://bundesrecht.juris.de/vwgo/__67.html), um meine Forderungen durchzusetzen.
Als Prozessbevollmächtigte sind die Mitglieder und Angestellten von Gewerkschaften, Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt, sowie jeder Rechtsanwalt mit entsprechender Befugnis zugelassen. Die Vertreter der GdP, der kriminologischen Forschungsinstituten und der Kriminalpolizei können mich bei den entsprechenden Gerichten vertreten. Abgesehen von dieser formalen Möglichkeit, möchte ich meine Interesse, mich von den Vertreter der Kriminalpolizei vertreten lassen, damit begründen, daß ich bei den Gerichtsverhandlungen feststellen will, wer die Erfüllung meiner berechtigten Forderungen behindert, um gegen diese Personen strafrechtlich und verwaltungsrechtlich (im Sinne der Amtsenthebung) vorzugehen.
Unter dem Aktenzeichen 12 K 2945/07 wurde meine Klage vom 2.10.2007 beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zur Klärung der Zuständigkeit und Prozessplanung aufgenommen. In der Begründung wies ich auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hin, weil ich nach Jahren der Folter und rassistischer Verfolgung erkrankt bin, und bin gezwungen, weiterhin in einer gesundschädlicher Umgebung ohne kompetente medizinische Unterstützung zu verbleiben. Mit Bedauern muß ich feststellen, daß bis heute in diesem Verfahren kein Fortschritt erziehl wurde, trotz meinem Beschleunigungsantrag vom 30.11.2007.
Am 9.05.2007 wurde meine Klage an das Sozialgericht Duisburg gerichtet, womit ich einen Computer und dazugehörige Software beantragte (Akte S 16 SO 164/07 beim Sozialgericht Duisburg bzw. L 20 SO 83/07 beim Landessozialgericht NRW). Bis heute weigern die Verwaltung der Stadt Essen, das Sozialgericht Duisburg und das Landessozialgericht NRW meiner Forderung nachzugehen.
Meine Klagen wegen Aufhebung des Berufsverbots an das Arbeitsgericht Essen vom 29.10.2007 (Akte 8 Ca 3609/07), an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gleichfalls vom 29.10.2007 und an das Sozialgericht Duisburg vom 16.03.2006 fanden bis heute kein Entgegenkommen. Stattdessen wurde meine Klage ein Jahr später als gefordert verhandelt (L 7 AS 69/07 beim Landessozialgericht NRW bzw. S 10 AS 81/06 beim Sozialgericht Duisburg)
Am 28.01.2008 schrieb ich zeitgleich an die Stadtverwaltung Essen und an das Sozialgericht Duisburg (Akte S 16 SO 19/08), daß ich meine Wohnungslosigkeit beenden und eine Wohnung anmieten möchte. Statt Zustimmung und Bereitstellung beantragten Mittel bekam ich freche Schreiben, woraus ersichtlich ist, daß die Bürokratie sich keineswegs verpflichtet fühlt, irgendwas für mich zu tun.
Ich fasse zusammen: Meine Forderungen wurden bis heute nicht erfüllt. Die Verwaltungsbürokratie behindert meine Klagen und handelt im rechtsfreien Raum, wo keine Menschen sondern nur die Verwaltungsakten existieren, die sie entsprechend behandelt. Im Gegensatz zu Verwaltungsakten gibt es eine Person mit einer verletztlichen psychosozialen Struktur, die Dr. Poleev heißt, und deren Rechte gröblich verletzt, die Gesundheit gefährdet und die Würde mit den schmutzigen Händen angetastet wurde. Weil bis heute meine Forderungen nicht wahrgenommen wurden, sage ich hier nochmals: Ich brauche einen Computer, die Wohnung, die medizinische Betreuung und die Mittel, um mein Leben nach meinen Vorstellungen zu gestalten. Mit meinen Klagen bezwecke ich außer bereits genannten Zielen, der der Verwaltungsbürokratie vollständig abhanden gekommene Realitätssinn wiederzugeben. Die Haftstrafen und frühzeitige Pensionierungen können diesen Leuten eine ausgezeichnete Möglichkeit bieten, über ihr Fehlverhalten nachzudenken.
Dr. A. Poleev.
Anlagen
1. Gerichtsverfahren S 16 SO 164/07 beim Sozialgericht Duisburg bzw. L 20 SO 83/07 beim Landessozialgericht NRW.
2. Gerichtsverfahren L 7 AS 69/07 beim Landessozialgericht NRW bzw. S 10 AS 81/06 beim Sozialgericht Duisburg.
3. Gerichtsverfahren beim Sozialgericht Duisburg S 16 SO 19/08.
4 Gerichtsverfahren VG 2 A 10.08 beim Verwaltungsgericht Berlin.
5. Gerichtsverfahren 6 K 5882/07 beim Verwaltungsgericht Köln.
6. Gerichtsverfahren 4 K 2976/07 beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
7. Gerichtsverfahren 14 K 1942/07 bzw. 14 K 3023/07 beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bzw. 19 A 415/08 und 19 A 416/08 beim Oberverwaltungsgericht NRW.
8. Gerichtsverfahren 8 Ca 3609/07 bzw. 6 Ta 29/08 beim Arbeitsgericht Essen/Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
9. Gerichtsverfahren 12 K 2945/07 beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
10. Gerichtsverfahren 6 O 23354/07 beim Landgericht München.
11. Gerichtsverfahren 6 K 5155/07 beim Verwaltungsgericht Köln.
Anlagen
1. Gerichtsverfahren S 16 SO 164/07 beim Sozialgericht Duisburg bzw. L 20 SO 83/07 beim Landessozialgericht NRW.
An das Sozialgericht Duisburg
Postfach 10 11 62
47011 Duisburg
9.05.2007
Klage
Dr. rer. nat. (RUS) Andrej Poleev, Anschrift wie oben – Kläger –
gegen
den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Reiniger und der Stadt Essen – Beklagte –
wegen: Ablehnungsbescheid des Sozialamtes vom 25.04.2007.
Ich erhebe Klage und beantrage:
1. Mein Antrag auf Gewährung eines Computers zu bewilligen und den Ablehnungsbescheid des Sozialamtes aufzuheben.
Begründung:
Meine Klage richtet sich in erster Linie gegen amtierenden Oberbürgermeister, in dessen Namen die Beamten des Sozialamtes (irrtümlicherweise als das Amt für Soziales und Wohnen genannt, Steubenstr. 53, 48138 Essen, Sachbearbeiter Kola, Tel. 0201 88 50 732) agieren. Dr. Reiniger ist dafür verantwortlich, dass seine Beamten mich widerrechtlich in eine missliche Lage versetzt haben, mich jahrelang schikanieren und mir jegliche Möglichkeit wegnehmen, aus diesem proletarischen Ghetto herauszukommen.
Mein Antrag (s. Anlage 1) ist begründet. Seit 1991 nutze ich Computer mit dem Betriebssystem Macintosh der Firma Apple für meine wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeit. Diese Tätigkeit ist kontinuierlich, nicht an einen Arbeitsvertrag gebunden, und wird durch die im Grundgesetz und in den internationalen Konventionen garantierten Rechte auf die Selbstbestimmung und Freiheit der Wissenschaft legitimiert. Allerdings werden meine Rechte auf Bildung und auf eine selbstbestimmte wissenschaftliche Arbeit sowie meine andere Rechte (auf freie Meinungsäußerung, auf Gesundheit, auf rechtlichen Beistand usw.) auf eine grobe und unzulässige Weise eingeschränkt. Seit 2005 werde ich in Essen beengt, beleidigt, erpresst und genötigt. Schon meine Zuweisung an das Sozialamt erfolgte auf rechtswidrige und willkürliche Art und Weise. Ich bin gezwungen, in einer WG in Essener Slum zu wohnen, wo ich an den Umständen sehr leide. In Anlage befindet sich eine Beschreibung dieser Wohnbedingungen (Anlage 2). Zusätzlich kann die Auskunft über die Folgen solchen absichtlichen staatlichen und behördlichen Willkürmaßnahmen erteilt werden. Diese Misshandlungen werden für die deutsche faschistische Blödheit weitgehende Konsequenzen haben, das kann ich euch versprechen.
Seit mehreren Jahren besteht für mich de facto das Berufsverbot, das im krassen Widerspruch zu meiner wissenschaftlichen Qualifikation steht. Das faschistische deutsche Bürgertum hat alles unternommen, um mein beruflichen Werdegang zu behindern. So z. B. verweigerte Prof. Michael Ehrmann von der Universität Essen in diesem Jahr die Annahme meiner Bewerbungsunterlagen. Weiterhin wurde mein Konto bei der Universitätsbibliothek gekündigt. Der Zugang zur wissenschaftlicher Literatur sowie Manuskriptschreibung sind ohne Computer kaum möglich. Akademische Mafia verweigert weiterhin, meine fundierten Manuskripte zu veröffentlichen. Die einzige Möglichkeit, sie für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, besteht darin, sie im Internet zu publizieren (www.enzymes.de, www.geocities.com/andrejpoleev/). Aber auch das ist ohne Computer nicht möglich, was ich als eine grobe Verletzung meiner Rechte und als Zensur bewerte.
Im Gegensatz zum deutschen Bürgertum, das mit allen möglichen Geschenken überhäuft wird, um deutschen rassistischen Zucht und politischen Apartheid aufrechtzuerhalten, reicht mir die „Zuwendung“ des deutschen Staates nur für Lebensmittel, und verletzt meine Würde schwer. Diese schwerwiegende Verletzung meiner Rechte, meines Rechtsempfindens und meiner Menschenwürde erklärt sich aus meiner Qualifikation und meiner Bedürfnisse, die sicherlich anders sind, als bei der Sachbearbeiter des Sozialamtes Kola, der sicherlich keine Bildung und keine Erziehung vorzuweisen hat. Nur in verkehrten und perversen Welt des Deutschtums ist möglich, das eine solche nichtige Person wie Kola über mich befehlt und entscheidet, ob ein Computer zum „notwendigen“ Lebensunterhalt gehört. In seinem Schreiben droht er mir noch mit Strafmaßnahmen, wenn ich ihn nicht über mögliche Einkommen durch meine wissenschaftlichen und schriftstellerischen Tätigkeiten informiere. Es ist doch für jeden Idioten klar, dass solche KZ-Aufseher wie Kola dafür eingestellt sind, um mögliche Einkommen sowie die wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeit selbst in diesem Land zu verhindern und zu unterbinden. Parasitische Lebensweise solcher KZ-Aufseher ist eine der Gründe, weswegen mir diese Möglichkeiten permanent und systematisch entzogen werden, und warum das Dritte Reich mit allen seinen Konsequenzen (Massenverdummung, allgemeine Blödheit, Umweltzerstörung usw.) in Deutschland fortbesteht.
Außer wissenschaftlicher und schriftstellerischer Tätigkeit, die ich trotz Zensur, Repressalien und Verbote ausübe, ohne davon zu profitieren, brauche ich einen Computer, wie ich schon in meinem Antrag darlegte, um Schreiben und Bewerbungen aufzufassen. Im Gegensatz zum deutschen Professorentum, das versucht, mich zu verschweigen und mich mundtot zu machen, habe ich eine positive Resonanz im Ausland gefunden. Ich habe noch keine meiner Qualifikation und Ansprüchen entsprechende Stelle gefunden, aber es ist nur die Frage der Zeit.
Für Fragen stehe ich zur Verfügung.
Dr. A. Poleev
Sozialgericht Duisburg
Postfach 10 11 62
47011 Duisburg
15.06.2007
S 16 SO 72/07 (VNR 88031) Dr. Andrej Poleev./. Der Oberbürgermeister der Stadt Essen - Sozialamt
Meine Damen und Herren,
Wie ich schon in meiner Klage vom 9.05.2007 ankündigte, und aus dem Grund, daß mein Widerspruch auf die Ablehnungsbescheid vom gleichem Datum beim Sozialamt der Stadt Essen erwartungsgemäß abgelehnt wurde, nehme ich mein Recht wahr, und klage beim Sozialgericht gegen diesen Widerspruchsbescheid ( 50-1158-303405 und 50-1-4 WL 209/07, Anlage).
Ergänzend zu meiner Klage vom 9.05.2007 möchte ich dem Gericht folgendes mitteilen:
1. Der Widerspruchsbescheid ist der Widerspruch in sich. Die demagogischen Auslegungen in diesem Widerspruchsbescheid sind beleidigend, abwegig und irreführend, genauso wie der Name dieser asozialen Behörde. Offensichtlich werden solche Widerspruchsbescheide maschinell erstellt und massenhaft verschickt, um auf einer Seite den Massenraub zu betreiben, und andererseits das auf diese Weise angehäufte Geld im großen Stil zu verschwenden. Der Landesrechnungshof gibt nur einige wenige Einblicke in dieses schweinische Raub- und Verschwendungsprozedere.
2. Die Beamten der Stadt Essen im Auftrag der Oberbürgermeister Dr. Reiniger bemühen sich anscheinend darum, das Recht, in diesem Fall das Sozialrecht, zu wahren und zu verteidigen. Sie verletzen dabei auf eine grobe und unzulässige Weise meine Rechte, die mir das Grundgesetz und die internationalen Menschenrechtskonventionen garantieren (Art. 1-4, Art.5 Abs. 3, Art. 18, Zusatzprotokoll Art. 2 (Recht auf Bildung) der Europäischen Konvention für Menschenrechte), insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes, Art. 9 und 10 der Europäischen Konvention für Menschenrechte). Ich verlange sofortige und bedingungslose Bewilligung von Mittel, die ich für meine Arbeit, Bildung und freie Meinungsäußerung unbedingt benötige, und welche für mich unentbehrlich sind.
3. Wähend die unverschämten Beamten der Stadt Essen mir jegliche Rechte absprechen, errichten sie sinnlose Kultstätte zu Ehren der marktwirtschaftlichen Religion, wie z. B. gegenwärtig am Limbecker Platz (www.limbecker-platz.essen.de). Gleichzeitig wird die deutsche Jugend mit den technischen Erzeugnissen übermäßig beschenkt und sinnlos überhäuft, während ein hoch qualifizierter russischer Wissenschaftler in die Armut getrieben wird. Eine solche Vorgehensweise ist eine absichtliche und zynische Hetze wie zu Hitlerzeit, mit der Absicht, mich zu schikanieren und zu erniedrigen. Dr. Reiniger lässt die ganze Zeit zu, daß die ihm unterstehende Beamtenbande mich drangsaliert, ohne sich einzumischen, um die nazistische Hetze zu beenden. Ich weiß leider nicht, inwieweit all das mit der aktiven Unterstützung der Oberbürgermeister geschieht. Wenn die Umstände sich nicht ändern, und mir keine Hilfe geleistet wird, werde ich dafür sorgen, daß der Stadt Essen von Dr. Reiniger bereinigt wird.
4. Aus dargelegten Gründen möchte ich die Aufrichtigkeit meiner Klage betonen. Allerdings möchte ich meine begründeten Forderungen korrigieren. Außer Hardware benötige ich noch die Software, die ich bereits an den Forschungseinrichtungen verwendete, und die ich weiterhin für meine Arbeit verwenden möchte, um mit der selbsternannten Professoren und mit anderen halb-gebildeten und halb-debilen Akademikern, die gleichfalls an dieser Situation Mitschuld tragen, gleichgestellt zu werden. Kopie eines Angebots der Fa. Gravis lege ich meinem Schreiben bei.
5. Ich hoffe, daß meine Angelegenheit unmissverständlich formuliert und für die geforderte gerichtliche Entscheidung ausreichend begründet wurde. Falls das dennoch nicht ausreicht, oder noch zusätzliche Unterlagen benötigt werden, um eine richtige Entscheidung zu treffen, werde ich die Prozeßkostenhilfe beantragen, damit ein Rechtsanwalt diese Angelegenheit übernimmt.
Für Fragen stehe ich zur Verfügung.
Dr. A. Poleev
Landessozialgericht NRW
Zweigertstr. 54
45130 Essen
7.11.2007
Gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 15.10.2007 mit dem AZ S 16 SO 72/07 (VNR 88031) lege ich hiermit eine Berufung ein.
Dieses schwachsinnige Urteil muß nicht nur deswegen überprüft werden, weil die Richter in Ihrem Urteil meine Argumente vollständig ignorierten, sondern vor allem die Urteilsfähigkeit dieser Richter und der Beklagten muß überprüft werden. Bereits früher attestierte ich diese Leute als blöd, verrückt und kriminell, weil ihr gesamtes Verhalten auf genetisch bedingte Intelligenzminderung (Schwachsinn), Schizophrenie und Paranoia hinweißt. Dafür gibt es genügend Beweise, zur Bestätigung lege ich nur eine Kopie der Bekanntmachung des "JobCenters" zur Kenntnisnahme, um zu veranschaulichen, wie diese Leute in ihrer Vatersprache mächtig sind (Anlage).
Im Tatbestand wird festgestellt, daß ich vom Job Center Essen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalte. Das Gericht widerholt in seiner Feststellung die perverse Lüge der Sozialfaschisten, welche ein totalitär-feudalisches Gerfängnissystem für die Wohltat und sich als die Wohltäter darstellen. Die schamlose Beschneidung meiner Rechte wird in keinem Satz erwähnt. Das Job Center steht für das Arbeitszentrum, bekannt als KZs der Hitler-Regime; seit dieser Zeit ist hier nichts geändert, man versucht mit den Anglizismen und mit der Sprachfälschung von der Wahrheit abzulenken. Bei der Be- und Verurteilung solcher "Wohltäter" möchte ich mich auf das biblische Recht berufen, solche Leute wie Schröder, Hartz, Reiniger u.d.g. wegen Mißhandlung von Schutzbefolenen zu steinigen. Die Doktorentitel, Quadriga- und Nobelpreise, welche die faschistische Bürokratie sich verleiht, ändern nichts daran, daß sie alle Sauscheiße sind, genauso wie die deutsche mißgebürtige Saurasse, die diese Personen wählt und duldet, und in deren Namen dieses Urteil ausgesprochen wurde.
Weiterhin lügen die Richter, ein Computer dient "als Lernmittel oder Mittel zur Verbesserung der allgemeinen Berufschancen ... nicht. Der Kläger habe auch ohne Computer die Möglichkeit. sich Arbeit zu suchen und sich um Arbeit zu Bemühen." In diesem Fall trifft das nicht zu, was ich bereits ausreichend begründete; meine Auffassung kann auch jeder Wissenschaftler bestätigen. Auf solche Stellungnahmen verzistete Gericht, es reichte den Richter die schwachsinnige Meinung von Frau mit einem idiotischen Doppelnamen Kleemann-Böker. Die Aufgabe der Richter besteht nicht darin, das deutsche Apartheid-System zu verteidigen, wie sie das machen, sondern die Sachverhalte aufzuklären und einen GERECHTEN Urteil auszusprechen, woran sie vollständig versagten.
Die willkürliche Anweisung an das Sozialamt sowie die Entscheidungen betreffend eines Computers, den ich für meine Arbeit brauche, stellen die widerrechtliche Anwendung des §70 des StGB dar und widersprechen dem Grundgesetz (Art. 1-4, Art.5 Abs. 3, Art. 18). Das Sozialgericht Duisburg und das Verwaltungsgericht Düsseldorf ignorierten meine Forderung, die bereits genannten Strafmaßnahmen aufzuheben. Seit April ist meine wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeit verhindert, weil ich über kein Schreibgerät (Computer) verfüge. Dr. Reiniger und seine Beamte bestehen darauf, nichts zur Wiederherstellung meiner Rechte zu unternehmen. Im Gegenteil, sie bestehen auf ihrem Recht, mich weiterhin zu erniedrigen und zu beleidigen.
Ich beantrage hiermit sofortige Bewilligung der beantragten Mittel, noch bevor das Urteil des Asozialgerichts Duisburg als willkürlich und widerrechtlich abgewiesen und dem widersprochen wird. Wenn das nicht in die nähere Zukunft passiert, werde ich die Maßnahmen ergreifen, um die Justiz und die Verwaltung zu beREINIGERn und die Personen (die Richter inklusive) zur Verantwortung zu ziehen, die unverantwortlich gehandelt haben und sich jeglicher Verantvortung entziehen wollen.
Dr. A. Poleev
An das Landessozialgericht NRW
Zweigertstr. 54
45130 Essen
23.01.2008
In dem Berufungsverfahren Dr. A. Poleev gegen die Stadt Essen, vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Reiniger L 20 SO 83/07 (VNR 82326), und bezugnehmend auf das Schreiben der städtischen Bürokratie vom 4.01.2008 beantrage ich, den Antrag der Gegenseite, meine Berufung zurückzuweisen, als unbegründet zurückzuweisen.
Das Schreiben der Justitiarin Katharina Kemper im Auftrag des Oberbürgermeister Dr. Reiniger stellt eine Wahnvorstellung der Realität dar, in der ich als Empfänger der Sozialleistungen von der Stadt Essen die Zusatzleistungen beantragte usw. usw. In Wirklichkeit handelt es sich um die räuberische und erpresserische Geiselnahme eines russischen Bürgers, die systematische Folteranwendung gegen mich und um die böswilligen Eingriffe, um meinen Körper zu verstümmeln und mich zum Schweigen zu bringen, worüber ich bereits berichtete, so z.B. in meiner Klage an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 12 K 2945/07 vom 2.10.2007. In meinen Schreiben an die Stadtverwaltung und an beide Sozialgerichte wurde gleichfalls über die Ereignisse berichtet und aufgeklärt. Das hinderte aber die Justitiarin Katharina Kemper und die Richter des Asozialgericht Duisburg nicht daran, auf ihren Wahnvorstellungen der Realität zu beharren. Ich bezweifle in diesem Zusammenhang, daß der Einsatz der Elektroschocktherapie Erfolg haben kann, diese Wahnvorstellungen auszuheilen.
Wie kommt es überhaupt dazu, daß die Beamten die Realität vollständig pervertieren und dermaßen entfremden? Ein wesentlicher Grund dafür besteht darin, daß ihnen die reale Inhalte und die Bewertung ihres Handelns trotz massiver Verdrängung nicht entkommen können, infolge dessen sie gezwungen sind, die Realität zu verleugnen und falsch darzustellen, um die Angst vor Bestrafung zu kompensieren.
Für die bereits geschilderte Vorgehensweise nannte ich bereits das angemessene Strafmaß: Die Todesstrafe. Abgesehen von der strafrechtlichen Verfolgung, die ich der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei überlasse, steht mir allein das Recht zu, die Schuldigen zu begnadigen. Die Voraussetzung dafür besteht in der freiwilligen oder erzwungenen Wiedergutmachung, die meiner Vorstellung über die Wiedergutmachung entsprechen. In diesem Fall handelt es sich um einen Computer mit der dazugehörigen Software; eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 10 Millionen EUR wurde bei den zuständigen Verwaltungsgerichten beantragt.
Die Justitiarin Katharina Kemper im Auftrag des Oberbürgermeister Dr. Reiniger verleugnet Realität und verteidigt Unrecht mit ihrer "Richtigstellung". Wegen ihrer Unzurechnungsfähigkeit und Unbelehrbarkeit können sie momentan nicht anders handeln und denken; inwieweit die Strafmilderung besteht, ist nicht der Gegenstand dieser Gerichtsverhandlung. Von der Justiz fordere ich erneut, meine gröblich verletzten Rechte wiederherzustellen und die gegen mich verhängten Strafmaßnahmen auszusetzen. Für die Wiedergutmachung gibt es ausreichenden rechtlichen Grundlagen in Form von Entschädigung, öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung oder durch Leistungen im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes. Entsprechende Leistungen lässt auch das Sozialgesetzbuch zu, im Gegensatz dazu, was die Beamten behaupten.
Dr. A. Poleev.
2. Gerichtsverfahren L 7 AS 69/07 beim Landessozialgericht NRW bzw. S 10 AS 81/06 beim Sozialgericht Duisburg.
(Klage wurde beim Sozialgericht verhandelt)
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Postfach 10 01 55
45801 Gelsenkirchen
29.10.2007
Klage
Dr. rer. nat. (RUS) Andrej Poleev, Anschrift wie oben - Kläger –
gegen
den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Reiniger - Beklagte -
Rathaus, Porscheplatz 1, 45121 Essen
wegen: widerrechtliche Anwendung des §70 des StGB (Berufsverbot) und weitere Strafmaßnahmen, sowie wegen Verstöße gegen das Grundgesetz (Art. 1-4, Art.5 Abs. 3, Art. 18).
Ich erhebe Klage und beantrage:
1. Die widerrechtliche Anwendung des §70 des StGB zu beenden und weitere gegen mich widerrechtlich verhängte Strafmaßnahmen sofort aufzuheben.
2. Der Stadt Essen und seine Verwaltungsbehörden verpflichten, mein Recht auf die Berufsausübung zu garantieren, und meine gröblich verletzte persönliche Freiheiten und Rechte wiederherstellen;
3. Den Oberbürgermeister Dr. Reiniger verpflichten, mir eine meiner Qualifikation angemessene finanzielle Unterstützung zu leisten;
4. Die bei der Stadt Essen beantragte Mittel für den Erwerb eines Computers und Software sofort zu bewilligen.
Begründung:
Bei der aktuellen Angelegenheit geht es darum, daß die Justizbeamte sowie die Verwaltungsbeamte der Stadt Essen im Aftrag ihres Vorgesetzten Oberbürgermeister Dr. Reiniger mir jegliche Rechte absprechen sowie ungehindert Straftaten begehen, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Im Zeitraum 2005-2007 begingen die Beamten folgende Straftaten:
§ 63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (illegale Versuche, Psychiatrie für politische Zwecke zu mißbrauchen);
§ 66 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (illegale Versuche, Psychiatrie für politische Zwecke zu mißbrauchen);
§ 70 Anordnung des Berufsverbots (widerrechtliche Anwendung einer Strafmaßnahme);
§ 88 Verfassungsfeindliche Sabotage;
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen;
§ 130a Anleitung zu Straftaten;
§ 132 Amtsanmaßung;
§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten;
§ 164 Falsche Verdächtigung;
§ 185 Beleidigung;
§ 186 Üble Nachrede;
§ 187 Verleumdung;
§ 211 Mord (versuchte Straftat im Sinne des §23 StGB);
§ 222 Fahrlässige Tötung (versuchte Straftat im Sinne des §23 StGB);
§ 223 Körperverletzung;
§ 238 Nachstellung:
§ 239 Freiheitsberaubung;
§ 240 Nötigung;
§ 241 Bedrohung;
§ 242 Diebstahl(versuchte Straftat im Sinne des §23 StGB);
§ 253 Erpressung;
§ 257 Begünstigung;
§ 258a Strafvereitelung im Amt;
§ 259 Hehlerei;
§ 263 Betrug;
§ 266 Untreue;
§ 277 Fälschung von Gesundheitszeugnissen;
§ 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse;
§ 279 Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse;
§ 336 Unterlassen der Diensthandlung;
§ 339 Rechtsbeugung;
§ 340 Körperverletzung im Amt;
§ 343 Aussageerpressung;
§ 344 Verfolgung Unschuldiger;
§ 345 Vollstreckung gegen Unschuldige;
§ 348 Falschbeurkundung im Amt;
§ 352 Gebührenüberhebung.
Meine Arbeitslosigkeit, Rechtslosigkeit u.s.w. sind nicht selbstverschuldet, vielmehr handelt es sich um die willkürliche und widerrechtliche Strafmaßnahmen, um mich moralisch und physisch zu zerstören. Die mafiose Bande aus Münster hat meine Existenz in den Jahren 2000-2003 zerstört und anschließend versucht, mich umzubringen. 2005 setzten die Beamten der Stadt Essen die in Münster begangene Hexenjagd fort. 2005 wurde ich in Essen vollständig entmündigt, indem ich in die Wohnung von Herr Hanke, die für eine Person vorgesehen war, hineingepresst wurde. 2006 erfolgte eine widerrechtliche Anweisung an das Sozialamt.
Obwohl ich ein hochqualifizierter Wissenschaftler bin, 10 Jahre an verschiedenen Forschungseinrichtungen tätig war, und voll in Besitz meiner geistigen Fähigkeiten bin, wurde ich sozial degradiert, vollständig entrechtet und dazu verurteilt, in aussichtsloser Armut und in der Unmundigkeit zu leben. Aufgrund dieser Willkür ist es so weit gekommen, daß über mich die idiotische und mißgebürtige Scheiße wie Schulze Wenning, Dr. Reiniger, Richter, Verwaltungsbeamte u.d.g. entscheiden, ohne mein Einverständnis zu holen. Für diese Entmündigung und Vormundschaft fehlen jegliche Grundlagen.
2006 soll der KZ-Arzt Ehren ein Gutachten für das Sozialamt geschrieben haben, anfgrund dessen ich an das Sozialamt abgeschoben wurde. Erfolglos verlangte ich eine Kopie dieses Gutachtens, damit ich beurteilen könnte, inwieweit dieser Arzt seine ärztliche Tätigkeit weiterhin ausüben kann. Meine Krankschreibung erfolgte wegen unablässigen staatlichen Terror, woran auch der genannte "Arzt" teilgenomen hat.
Die willkürliche Anweisung an das Sozialamt sowie die Entscheidungen betreffend eines Computers, den ich für meine Arbeit brauche, stellen die widerrechtliche Anwendung des §70 des StGB dar und widersprechen dem Grundgesetz (Art. 1-4, Art.5 Abs. 3, Art. 18). Das Sozialgericht Duisburg und das Verwaltungsgericht Düsseldorf ignorierten meine Forderung, die bereits genannten Strafmaßnahmen aufzuheben. Seit April ist meine wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeit verhindert, weil ich über kein Schreibgerät (Computer) verfüge. Dr. Reiniger, seine Beamte und die Richter bestehen darauf, nichts zur Wiederherstellung meiner Rechte zu unternehmen. Im Gegenteil, sie bestehen auf ihrem Recht, mich weiterhin zu erniedrigen und zu beleidigen.
Seit 1991 nutze ich Computer mit dem Betriebssystem Macintosh der Firma Apple für meine wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeit. Diese Tätigkeit ist kontinuierlich, nicht an einen Arbeitsvertrag gebunden, und wird durch die im Grundgesetz und in den internationalen Konventionen garantierten Rechte auf die Selbstbestimmung und Freiheit der Wissenschaft legitimiert. Allerdings werden meine Rechte auf Bildung und auf eine selbstbestimmte wissenschaftliche Arbeit sowie meine andere Rechte (auf freie Meinungsäußerung, auf Gesundheit, auf rechtlichen Beistand usw.) auf eine grobe und unzulässige Weise eingeschränkt. Das faschistische Bürgertum hat alles unternommen, um mein beruflichen Werdegang zu behindern. So z. B. verweigerte Prof. Michael Ehrmann von der Universität Essen in diesem Jahr die Annahme meiner Bewerbungsunterlagen. Weiterhin wurde mein Konto bei der Universitätsbibliothek gekündigt. Der Zugang zur wissenschaftlicher Literatur sowie Manuskriptschreibung sind ohne Computer kaum möglich. Akademische Mafia verweigert weiterhin, meine fundierten Manuskripte zu veröffentlichen. Die einzige Möglichkeit, sie für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, besteht darin, sie im Internet zu publizieren. Aber auch das ist ohne Computer nicht möglich, was ich als eine grobe Verletzung meiner Rechte und als Zensur bewerte.
Außer wissenschaftlicher und schriftstellerischer Tätigkeit, die ich trotz Zensur, Repressalien und Verbote ausübe, brauche ich einen Computer, wie ich schon in meinem Antrag an die Verwaltungsbehörden der Stadt Essen darlegte, um Schreiben und Bewerbungen aufzufassen. Bis heute ist mein Antrag nicht bewilligt.
Der geführte Briefwechsel mit den Behörden zeigt, daß die Verwaltungsbeamten der Stadt Eseen entschlossen sind, mir jeglichen Weg zu sperren, meinen Beruf auszuüben. Die demagogischen Auslegungen in ihren Stellungnahmen sind beleidigend, abwegig und irreführend, genauso wie die Namen ihrer asozialen Behörden. Offensichtlich werden solche Stellungnahmen maschinell erstellt und massenhaft verschickt, um auf einer Seite den Massenraub zu betreiben, und andererseits das auf diese Weise angehäufte Geld im großen Stil zu verschwenden. Der Landesrechnungshof gibt nur einige wenige Einblicke in dieses schweinische Raub- und Verschwendungsprozedere.
Die Beamten der Stadt Essen bemühen sich im Auftrag der Oberbürgermeister Dr. Reiniger anscheinend darum, das Recht, in diesem Fall das Sozialrecht, zu wahren und zu verteidigen. Sie verletzen dabei auf eine grobe und unzulässige Weise meine Rechte, die mir das Grundgesetz und die internationalen Menschenrechtskonventionen garantieren (Art. 1-4, Art.5 Abs. 3, Art. 18, Zusatzprotokoll Art. 2 (Recht auf Bildung) der Europäischen Konvention für Menschenrechte), insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes, Art. 9 und 10 der Europäischen Konvention für Menschenrechte). Ich verlange sofortige und bedingungslose Bewilligung von Mittel, die ich für meine Arbeit, Bildung und freie Meinungsäußerung unbedingt benötige, und welche für mich unentbehrlich sind.
Wärend die unverschämten und nazistischen Beamten der Stadt Essen mir jegliche Rechte absprechen, errichten sie die monströse Kultstätte zu Ehren der marktwirtschaftlichen Religion, wie z.B. gegenwärtig am Limbecker Platz (www.limbecker-platz.essen.de). Gleichzeitig wird die deutsche Jugend mit den technischen Erzeugnissen übermäßig beschenkt und sinnlos überhäuft, während ein hoch qualifizierter russischer Wissenschaftler absichtlich in die Armut getrieben wird. Eine solche Vorgehensweise ist eine absichtliche und zynische Hetze wie zu Hitlerzeit, mit der Absicht, mich zu schikanieren und zu erniedrigen. Dr. Reiniger lässt die ganze Zeit zu, daß die ihm unterstehende Beamtenbande mich drangsaliert, ohne sich einzumischen, um die nazistische Hetze zu beenden. Wenn die Umstände sich nicht ändern, und mir keine geforderte Unterstützung geleistet wird, werde ich dafür sorgen, daß der Stadt Essen von Dr. Reiniger bereinigt wird.
Dr. A. Poleev
3. Gerichtsverfahren beim Sozialgericht Duisburg S 16 SO 19/08.
28.01.2008
An das Sozialgericht Duisburg
Mülheimer Straße 54
47057 Duisburg
28.01.2008
Klage
Dr. rer. nat. (RUS) Andrej Poleev, Anschrift wie oben – Kläger –
gegen
die Stadt Essen, – Beklagte –
vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Reiniger
und das Amt für Soziales und Wohnen, Az. 50-1158-1303405.
wegen: wegen Bewilligung von Zusatzleistungen.
Ich erhebe Klage und beantrage:
1. Die Stadt Essen verpflichten, die Kosten für die Anmietung einer Wohnung, sowie weitere anfallende Kosten zu übernehmen.
2. Falls der Stadt Essen nicht zuständig ist, alle Kosten zu übernehmen, die Zuständigkeit in dieser Angelegenheit zu klären, und die zuständige Seiten zur Übernahme der Kosten zu verpflichten.
Begründung:
Unter Beachtung von Umständen meines Lebens, welche aktuell der Gegenstand mehreren Gerichtsverhandlungen sind (so z.B. beim Landessozialgericht NRW L 20 83/07 (VNR 82326), beim Verwaltungsgericht Berlin VG 1 AR 1.08, beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 12 K 2945/07 u.a.), und um meine Wohnungslosigkeit zu beenden, beabsichtige ich, eine Wohnung anzumieten. Um meinen Vorstellungen und Bedürfnissen zu entsprechen, muß die Wohnung 3- bis 4-Zimmer, Balkon oder Garten, separates Badezimmer mit Fenster und Wanne, Gästetoilette mit Waschbecken und separate Küche haben, und um 80 m2 sein. Die Wohnung wird von 2 Personen als 2er WG genutzt.
Die Wohnung muß Erdgeschoß-, Etagen-, Maisonette-, Terrassen- oder Penthousewohnung sein (keine Dachgeschoßwohnung). Die Wände in der Wohnung müssen einfach verputzt sein (keine Tapeten u.d.g.). Bodenbeleg muß pflegeleicht und beständig sein, und die feuchte Reinigung zulassen (kein Teppich oder Linoleum). Die Deckenhöhe muß um 3,5-3,7 m sein. Die Wohnung muß gut beleuchtet und die Fenster müssen zu Hälfte zur Sonnenseite ausgerichtet sein. Die Wohnung muß sich in einem Reihen- oder freistehenden Haus mit wenig (wenn überhaupt) Mietern befinden.
Das Haus muß Schal- und Wärmeisoliert sein, fern von Autostraßen, Zug-, Straßenbahn- und Fluglinien liegen. Im Haus dürfen keine Lärmquellen vorhanden sein wie z.B. Personenaufzug u.d.g. Hausdach muß zum Wäschetrocknen eingerichtet sein, im Keller muß ausreichend Platz vorhanden sein, um die Waschmaschine aufzustellen, sowie ein um 20 m2 abschließbare Abstellraum.
Das Haus mit Doppelrahmen-Fenstern wird bevorzugt, weniger wünschenswert sind Thermopen-Fenster. Zentralheizung mit Solaranlage sind wünschenswert, (keine Gasheizung, Etagenheizung, Nachtspeicheröfen u.d.g.). Das Haus muß an das Hochgeschwindigkeitsinternet angeschlossen sein.
Die Wohnung muß in Frühling 2008 verfügbar sein, bezugsfertig sein bzw. vorher bezugsfertig gemacht werden. Kündigungsfrist muß 3 Monate nicht übersteigen.
Um das Bewilligungsverfahren zu beschleunigen, reiche ich zeitgleich den inhaltsgleichen Antrag bei der Stadt Essen/beim Amt für Soziales ein. Ich beantrage bei der Stadt Essen/dem Amt für Soziales und Wohnen/dem Sozialgericht, die Mietskosten für eine solche Wohnung, die Provision/Maklerkosten, Kaution, Umzugskosten sowie eine einmalige Einrichtungszahlung zu übernehmen. Um die Bewilligung zu erleichtern, lege ich die aktuellen Mietangebote meinem Antrag bei, damit die Verwaltung/das Gericht die zu bewilligenden Kosten meines Einzugs abschätzen kann. Wie schon erwähnt, möchte ich im Frühjahr 2008 einziehen, was die schnelle Bearbeitung meiner Klage voraussetzt. Das Entgegenkommen der Stadtverwaltung/des Gerichts wird erwartet und begrüßt.
Dr. A. Poleev
An das Landessozialgericht NRW
Zweigertstr. 54
45130 Essen
28.02.2008
Beschwerde
Am 28.01.2008 stellte ich beim Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen einen Antrag auf die Bewilligung von Zusatzleistungen und Kostenübernahme für die Anmietung einer Wohnung. Um den Vorgang zu beschleunigen, reichte ich zeitgleich die inhaltsgleiche Klage beim Sozialgericht Duisburg ein (AZ S 16 SO 19/08 bzw. VNR 96145).
Aus dem Schreiben der Stadtverwaltung kann man entnehmen, daß die städtische Bürokratie erneut beabsichtigt, meinen Antrag zu sabotieren. Gleichfalls schrieb das Asozialgericht Duisburg am 21.02.2008, meine Klage sei unzulässig. Obwohl ich mitteilte, daß ich bereits im Frühling dieses Jahres in eine Wohnung einziehen möchte, die Mietsangebote beilegte, und meinen Antrag begründete, erfolgte bis heute keine Bewilligung.
Ich fordere sofortige Bearbeitung meines Antrages, meiner Klage und die Bewilligung der beantragten Kosten.
Dr. A. Poleev
4 Gerichtsverfahren VG 2 A 10.08 beim Verwaltungsgericht Berlin.
An das Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstraße 7
10557 Berlin
4.01.2008
Klage
Dr. rer. nat. (RUS) Andrej Poleev, Anschrift wie oben - Kläger–
gegen
den Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, - Beklagte –
wegen: wegen: Unterlassen der Diensthandlung (§ 336 des StGB) u.a. strafbare Vorgehen.
Ich erhebe Klage und beantrage:
1. Deutscher Bundestag verpflichten, eine parlamentarische Untersuchung/Anhörung bezüglich Vorwürfe der Folter, rechtswidrigen Anwendung des § 70 des StGB (Berufsverbot), Zensurausübung und des versuchten Mordes im Fall Dr. A. Poleev durchzuführen.
2. Einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, um die in meinem Antrag vom 23.08.2007 geforderte berufliche, soziale und gesundheitliche Rehabilitierung von Dr. A. Poleev zu erreichen.
Begründung:
Wie bereits erwähnt richtete ich meinen Antrag vom 23.08.2007 an die Fraktion Die Linke im Bundestag (Kopie in Anlage). Bis heute wurde ich über keine Maßnahmen informiert, die meinen Forderungen entsprechen. Ich gehe davon aus, daß der Deutsche Bundestag meinen Antrag ignoriert, mit der Verschwiegenheit begegnet, und lässt mich zustimmend von den ortsansässigen Sadisten und Banditen mißhandeln.
Das Schweigen von Bundestagsabgeordneten ist in dieser Situation nicht angebracht, und widerspricht der proklamierten Grundsätzen der Transparenz und Volksnähe. Aus dargelegten Gründen beantrage ich das Verwaltungsgericht Berlin, den Bundestag gerichtlich zu verpflichten, sich mit meinem Antrag zu beschäftigen.
Dr. A. Poleev
Herrn Hüseyin Aydin
Fraktion Die Linke im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
23.8.2007
Betreff: Beantragung einer parlamentarischen Untersuchung/Anhörung bezüglich Vorwürfe der Folter, rechtswidrigen Anwendung des § 70 des StGB (Berufsverbot), Zensurausübung und des versuchten Mordes im Fall Dr. A. Poleev.
Sehr geehrter Herr Aydin,
Meine Damen und Herren
Ich möchte mich wegen zahlreichen Verletzungen meiner Rechte in Deutschland beschweren. Seit 2002 wurden folgenden Artikeln der Menschenrechtskonventionen verletzt: Universal Declaration of Human Rights (
http://www.unhchr.ch) : Art. 3, 4, 5, 7, 8, 10, 12, 17, 18, 19, 20, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 29, 30; EU Convention of Human rights (
http://www.echr.coe.int) : Art. 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 13, 14, 17, Zusatzprotokoll 1, Art. 1, 2; Zusatzprotokoll 4, Art. 1), Grundgesetz BRD: Art. 1- 5, 10-14, 18-19, 103-104. Die gegen mich gerichteten und begangenen Straftaten, u.a. so schwerwiegende wie z.B. versuchter Mord, Körperverletzungen und Raub, bleiben ohne juristische Konsequenzen für Täter, während die deutsche Justiz mich grundlos und seit Jahren strafrechtlich verfolgt und kriminalisiert. Seit Jahren besteht für mich das Berufsverbot, die Möglichkeiten, meine wissenschaftliche Arbeit fortzuführen, sind nicht vorhanden. Die Behörden verschwenden mein Leben und mein Talent, als ob ich ihr Eigentum wäre.
Alle Sachverhalte, die ich anklage, sind illegal: Zensur, Folter, Drohungen, staatlicher Apartheid... Der Deutsche Staat und das Rechtssystem, welche das alles dulden und zulassen, sind illegal (Zusammenfassung befindet sich im Internet: www.enzymes.de, www.geocities.com/andrejpoleev/). Meine erste Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen BRD im Jahr 2003 wurde wegen unzulässigen politischen Druck nicht zur Verhandlung zugelassen. Meine Anfragen bei den deutschen Juristenverbänden, damit ein oder mehrere Rechtsanwälte die Aufgabe übernehmen, eine nazistische Hetze zu beenden, bleiben bis dato ergebnislos. Diese kollektive Sabotage ist illegal und soll gebrochen werden.
Die Beschuldigungen, die ich gegenüber den Behörden mache, sind begründet und mit zahlreichen Dokumenten und Zeugenaussagen belegbar. Seit dem Jahr 2002 besteht für mich de facto das Berufsverbot, das durch kriminelle Handlungen des Steuerberaters Wilhelm Schulze Wenning initiiert wurde, und in einem krassen Widerspruch zu meiner wissenschaftlichen Qualifikation steht (Zusammenfassung befindet sich im Internet: www.geocities.com/andrejpoleev/download/profiling.pdf). Seit Jahren werden meine Bewerbungsschreiben ignoriert oder grundlos zurückgewiesen. Akademische Mafia verweigert weiterhin, meine fundierten Manuskripte zu veröffentlichen. Die einzige Möglichkeit, sie für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, bestand darin, sie im Internet zu publizieren. Aus der Zugriffstatistik kann ich entnehmen, daß meine Manuskripte in vielen Ländern gelesen wurden. Im Februar dieses Jahres wurde diese Internet-Präsenz unbegründet und widerrechtlich gesperrt, und anschließend ein Versuch unternommen, meine Rechte an die Domain-Name enzymes.de zu verletzen (widerrechtlicher Enteignungsversuch). Die Justizbehörden sind bereit, über die Leichen zu gehen, um die kriminellen Handlungen ihrer Volksgenossen zu vertuschen, die Spuren begangener Verbrechen zu vernichten, und die Zeugen zum Schweigen zu bringen. Bis jetzt ist mein Internet-Auftritt zensiert, die Verhältnisse mit dem Server nicht geregelt, meine Arbeit behindert, ich muß mich seit Monaten und ohne Rechtsanwalt mit dieser Angelegenheit befassen.
Während ich mich noch bis April dieses Jahres die Möglichkeit hatte, einen Computer für meine widerrechtlich eingeschränkte wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeit zu nutzen, besteht diese Möglichkeit bereits seit April nicht mehr, so daß ich zum Nichtstun verurteilt wurde, was ich als Deprivationsfolter bewerte. Seit 1991 nutze ich Computer mit dem Betriebssystem Macintosh der Firma Apple für meine wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeit. Diese Tätigkeit ist kontinuierlich, nicht an einen Arbeitsvertrag gebunden, und wird durch die im Grundgesetz und in den internationalen Konventionen garantierten Rechte auf die Selbstbestimmung und Freiheit der Wissenschaft legitimiert. Allerdings werden meine Rechte auf Bildung und auf eine selbstbestimmte wissenschaftliche Arbeit sowie meine andere Rechte (auf freie Meinungsäußerung, auf Gesundheit, auf rechtlichen Beistand usw.) auf eine grobe und unzulässige Weise eingeschränkt. Seit 2005 werde ich in Essen beengt, beleidigt, erpresst und genötigt. Seit zwei Jahren bin ich gezwungen, in einer WG in Essener Slum zu wohnen, wo ich an den untragbaren Umständen und „Wohn“bedingungen sehr leide.
Im Laufe der Zeit sind die Beschränkungen für meine berufliche Tätigkeit immer schärfere und unzulässige Formen angenommen, wie z.B. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, faktische Wohnungslosigkeit, Publikationsverbot, Verbot der Nutzung universitärer Einrichtungen (Internet, Bibliothek, Labor), erzwungene Arbeitslosigkeit und schließlich widerrechtliche Verweisung an das Sozialamt, sowie Versuche, Psychiatrie für politische Zwecke zu missbrauchen (Zusammenfassung: www.geocities.com/andrejpoleev/download/report.pdf bzw. /theologie.pdf).
Berufsverbot und erwähnte Strafmaßnahmen bewirkten dramatische Verschlechterung meines gesundheitlichen Zustandes, was aber die deutschen Verwaltungs- und Justizsadisten keineswegs interessiert. Sie bestehen weiterhin auf ihrem Recht, mich zu quälen, zu mißhandeln und zu foltern.
Ich muß annehmen, alles das geschieht mit der Zustimmung politischer Führung dieses Landes, die auf jeden Fall dafür Verantwortung trägt und zur Verantwortung gezogen werden muß.
Infolge dieser widerrechtlichen und unbegründeten Außerkraftsetzung meiner Rechte wurden mir 10 Jahre meiner wissenschaftlichen Tätigkeit im deutschsprachigen Raum und mindestens 6 Jahre meines Lebens (2000-2007) gestohlen. 15 Jahre meiner Bildung in Rußland, sind zunichte gemacht. Meine Vorhaben, unter anderem mein Projekt InternetGallery und meine Kooperation mit den russischen akademischen Instituten innerhalb eines europäischen INTAS Projektes, wurden vernichtet und unterbrochen (chronologische Aufzählung der Ereignisse gleichfalls im Internet: www.geocities.com/andrejpoleev/download/chronicle.pdf). Meine wissenschaftliche Kariere und mein privates Leben wurden grundlos ruiniert.
Statt zu verhindern, daß meine Rechte und Freiheiten immer gröblicher verletzt werden, beteiligten sich auch die Justizbehörden daran, das geltende Recht zu brechen und das Verbrechen im Namen Justiz zu rechtfertigen und zu bestätigen. Die Instrumente diesen brutalen und willkürlichen Strafmaßnahmen sind einfach: Verschweigen, Schaffen finanziellen Notstandes, Einschüchterung und Gewaltanwendung. Offensichtlich ist auch, daß Willkür, Rechtsbruch und Verbrechen im Namen Justiz bei den Justizbehörden in Essen und in Münster (beide Städte befinden sich im Regierungsbezirk NRW), die durch Unterlassungen und aktive Teilnahme an der Außerkraftsetzung meiner Rechte gewirkt haben, zur Routine geworden sind. Keine von meinen Strafanzeigen wurde von der Staatsanwaltschaft bearbeitet, keine Klage wurde bei den Amtsgerichten erhoben. Stattdessen wurden meine Schreiben gesammelt, um gegen mich eine rassistisch-motivierte Jagd zu veranstalten (www.geocities.com/andrejpoleev/download/indictment.pdf).
Infolge rechtswidrigen und kriminellen Leistungen der Verwaltungsbehörden wurde ich an den Rand der Gesellschaft gedrängt, entrechtet, beleidigt und meine körperliche Unversehrtheit sowie meine persönliche Rechte und Freiheiten wurden verletzt. Obwohl ich die Öffentlichkeit und die Rechtsanwälte über die Zustände informierte, hat bis heute niemand im Sinn, mir zu Hilfe zu kommen und diese verbrecherische Hetze zu beenden. Meine Klagen und Hilferufe wurden sowohl von der faschistischen Bevölkerung als auch von deutschen und europäischen staatlichen Institutionen schlicht und einfach ignoriert. So z.B. schreibt Dr. Dick F. Marty, der den Rechts- und Menschenrechtsausschuß der parlamentarischen Versammlung des Europarates leitet, in seinem Schreiben vom 19.07.2007: „Ich habe Ihr Schreiben vom 2. Juli zur Kenntnis genommen und kann nicht erkennen, in welcher Weise ich in Ihrem Sinne tätig werden könnte.“ Eurobürokratie willigt ein, dass ich in der dunklen Ecke der deutschen Republik von einer sadistischen bürgerlichen Bande seit Jahren geprügelt werde. Dabei handelt es sich um altbekannte Vorgehensweise: Zuerst werden Menschen zum Schweigen gebracht bzw. verschwiegen, um sie später leichter umzubringen.
Die Äußerungen von Steuerberater Schulze Wenning waren eindeutig: Im Gerichtssaal forderte er meine Hinrichtung. Die Richter stimmten ihm zu, und seit Jahren verurteilen mich in fabrizierten Straf- und Zivilverfahren zu Gefängnis- und Geldstrafen. Die nazistische Hetze in dem von der CDU und SPD regiertem Land, NRW, nimmt kein Ende. Es handelt sich nachweislich um die Verschwörung zum Mord, woran sich ganz verschiedene Behörden, Beamten und einfache deutsche Bürger beteiligen. Dabei schrecken sie sich nicht zurück von der Anwendung von sadistischen Foltermethoden wie Schlafentzug, Lärmfolter, Androhung von Strafe u.a., was ich seit Jahren erlebe, und was meine Gesundheit bereits vernichtete. Aufgrund des Folterverbotes (StPO §136a, Artikel 104 Absatz (1) Satz 2 GG, Art. 5 der UN-Menschenrechtskonvention, Art. 3 des EU-Menschenrechtskonvention) fordere ich eine erschöpfende Aufklärung im Bundestag über die Befehlshaber und Planung dieser systematischen Dezimierung.
Aus dargelegten Gründen beurteile ich die geschilderte Situation als schwere Verletzung meiner persönlichen Rechte, als strafbare Handlungen seitens Justiz, schwere dienstliche und moralische Unterlassung seitens wissenschaftlicher Gemeinschaft, bürgerlichen Instituten und einzelnen Personen, die weiterhin darauf bestehen, nichts zur Wiederherstellung meiner Rechte unternehmen zu müssen.
Ich möchte Sie hiermit bitten, mir jede mögliche Unterstützung zu erweisen, um meine politische, gesundheitliche, berufliche und rechtliche Rehabilitierung zu erreichen. Wegen bereits erwähnten Berufsverbot und politischen Repressionen, wurde mir nicht nur mein Eigentum beraubt sondern auch jegliche Möglichkeit genommen, mich zu wehren. In diese Situation wende ich mich an die oppositionelle politische Partei, nicht zuletzt mit dem Ziel, die aktuelle politische Oligarchie wegen zahlreichen Gesetzübertretungen und Straftaten (manipulierte Statistiken, schamlose asoziale Propaganda, Beteiligung an Folter und noch viel mehr) abzusetzen.
Für Fragen und Antworten stehe ich unter angegebener Adresse zur Verfügung.
Dr. A. Poleev
An das Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstraße 7
10557 Berlin
14.02.2008
In dem verwaltungsrechtlichen Verfahren VG 2 A 10.08 Dr. A. Poleev gegen den Bundestag, wird zu dem Schreiben der Verwaltungsangestellten Bettina Petzold und Alfred Falkenberg vom 29.01.2008, und zu dem Schreiben des Verwaltungsgericht Berlin vom 31.01.2008, beide am 6.02.2008 zugestellt, wie folgt Stellung genommen:
1. Meine Klage hat offensichtliche verwaltungsrechtliche Relevanz, sie ist zulässig und begründet. Unmißverständlich formulierte ich meine Forderungen, die bis heute unerfüllt bleiben. Die Abgeordnete ignorieren weiterhin meine Klage, was die Aktualität meiner Klage betont, und überließen diese Angelegenheit der Verwaltungsbürokratie. Diese spielt eine Komödie vor, indem sie versucht, die Unzulässigkeit meiner Klagen zu beweisen. Es geht in meiner Klage gerade darum, daß offensichtlich niemand wegen begangenen Verbrechen verantworten will, weder die ortszuständigen Gerichte, noch die Staatsanwaltschaft, noch die Polizei und recht nicht die Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Wenn das so ist, dann fordere ich erst recht, die Verantwortlichen zu finden und sie zur Verantwortung zu ziehen. Die Demokratie ist die organisierte Verantwortungslosigkeit, mit meiner Klage will ich diesen Zustand beenden.
2. Im Gegensatz dazu, was die Verwaltungsbürokratie behauptet, ist meine Klage begründet und hat mehr als genüg Erfolgsaussichten. §44 GG besagt: "Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise erhebt." Ich will, daß das Verwaltungsgericht eine solche Abstimmung anordnet. Vor einer solchen Abstimmung müssen alle Parlamentsmitglieder verpflichtet werden, alle Unterlagen zu studieren, die ich für notwendig erachte zu ihrer Verfügung zu stellen, damit sie eine richtige (d.h. geforderte) Entscheidung treffen können. Es gibt sicherlich auch andere verwaltungsrechtliche Vorschriften, um die Interesse der Abgeordneten an der Untersuchung der in meiner Klage geschilderten Umstände zu wecken. Ich überlasse dem Gericht und den Rechtsanwälten den mehr als nur umfangreichen Gesetzeshaufen nach den Möglichkeiten durchwühlen, die erlauben, die arbeitsunwilligen und verantwortungslosen Parlamentarier zu verpflichten, meinen Forderungen nachzugehen.
3. Der nichtersichtlichen materialrechtlichen Anspruch beziffere ich auf 10 Millionen EUR, wie ich bereits in meiner Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 12 K 2945/07 formulierte, und kann die Begründung dafür dem Gericht und den Abgeordneten nachsenden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat bis heute nichts dazu beigetragen, meine Forderungen zu erfüllen.
4. Meine Petition Pet 2-15-08-6161-008012 wurde 2003 nicht wahrgenommen. Aus diesem Grund klage ich jetzt gegen die BRD und beschuldige dieses Land und die Bevölkerung darin, die grausamen Verbrechen begangen zu haben, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Und wenn die Deutschen sich weigern, die geforderte Entschädigung zu zahlen bzw. die geforderten Maßnahmen zu ergreifen, werde ich ihnen und ihrem Staat die Existenzrechte entziehen.
5. Ich habe jetzt noch den Rechtsanwälten geschrieben mit der Forderung, mich bei dieser Angelegenheit zu vertreten (Kopie in Anlage). Ich sehe Bedarf, mich rechtsanwältlich vertreten zu lassen, und fordere das Verwaltungsgericht auf, keine weiteren Schritte zu unternehmen, ohne meine Einwilligung zu holen. Für Fragen stehe ich zur Verfügung.
Dr. A. Poleev
5. Gerichtsverfahren 6 K 5882/07 beim Verwaltungsgericht Köln.
An das Verwaltungsgericht Köln
Postfach 10 37 44
50477 Köln
27.12.2007
Klage
Dr. rer. nat. (RUS) Andrej Poleev, Anschrift wie oben - Kläger –
gegen
die Staatsanwaltschaft Köln, Am Justizzentrum 13, 50939 Köln, - Beklagte -
und Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen,
wegen: Unterlassen der Diensthandlung (§ 336 des StGB).
Ich erhebe Klage und beantrage:
1. Die Staatsanwaltschaft Köln verpflichten, eine Anklage gegen den în meiner Strafanzeige genannten Personen und Institutionen zu erheben.
2. Das Zwangsvollstreckungsverfahren beim Amtsgericht Essen, AZ 31 M 2121-06, wegen zahlreichen Rechtsverletzungen auszusetzen.
Begründung:
Am 23.05.2007 richtete ich meine Strafanzeige an den Polizeipräsident Köln und stellte einen Strafantrag wegen zahlreichen gegen mich begangenen Straftaten (Anlage). Statt gegen in meiner Strafanzeige genannten Personen und Institutionen zu ermitteln, wurde meine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Essen weitergeleitet, die meine Strafanzeige, wie alle andere vorher, einstellte (Kopie in Anlage).
Bei einer solchen Vorgehensweise geht es darum, daß die Justizbeamte sowie die Verwaltungsbeamte der Stadt Essen im Auftrag ihres Vorgesetzten Oberbürgermeister Dr. Reiniger mir jegliche Rechte absprechen sowie ungehindert Straftaten begehen, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Im Zeitraum 2005-2007 begingen die Beamten folgende Straftaten:
§ 63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (illegale Versuche, Psychiatrie für politische Zwecke zu mißbrauchen);
§ 66 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (versuchte Straftat im Sinne des §23 StGB);
§ 70 Anordnung des Berufsverbots (widerrechtliche Ausübung einer strafrechtlicher Maßnahme);
§ 88 Verfassungsfeindliche Sabotage;
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen;
§ 130a Anleitung zu Straftaten;
§ 132 Amtsanmaßung;
§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten;
§ 164 Falsche Verdächtigung;
§ 185 Beleidigung;
§ 186 Üble Nachrede;
§ 187 Verleumdung;
§ 211 Mord (versuchte Straftat im Sinne des §23 StGB);
§ 222 Fahrlässige Tötung (versuchte Straftat im Sinne des §23 StGB);
§ 223 Körperverletzung;
§ 238 Nachstellung:
§ 239 Freiheitsberaubung;
§ 240 Nötigung;
§ 241 Bedrohung;
§ 242 Diebstahl(versuchte Straftat im Sinne des §23 StGB);
§ 253 Erpressung;
§ 257 Begünstigung;
§ 258a Strafvereitelung im Amt;
§ 259 Hehlerei;
§ 263 Betrug;
§ 266 Untreue;
§ 277 Fälschung von Gesundheitszeugnissen;
§ 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse;
§ 279 Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse;
§ 336 Unterlassen der Diensthandlung;
§ 339 Rechtsbeugung;
§ 340 Körperverletzung im Amt;
§ 343 Aussageerpressung;
§ 344 Verfolgung Unschuldiger;
§ 345 Vollstreckung gegen Unschuldige;
§ 348 Falschbeurkundung im Amt;
§ 352 Gebührenüberhebung,
sowie jegliche strafrechtliche Verfolgung der Straftäter in eigenen Reihen verhinderte, was ja die Behinderung der Justiz darstellt.
Seit Sommer dieses Jahres versuchen die Beamten des Amtsgericht Essen, die Domain-Name enzymes.de zu enteignen. Zuletzt bekam ich eine gefälschte Verfügung über den Verkauf dieser am 19.11.2007 (Kopie in Anlage). Diese bürgerlich-behördliche Bande nötigte mich bereits dazu, die Domain-Name enzymes.de an Herr Jürgen H. zu übertragen (Kopie des Kaufsvertrages befindet sich in Anlage), worüber ich das Amtsgericht Essen rechtzeitig informierte. Das hinderte diese kriminelle Bande nicht daran, das gefälschte Zwangsvollstreckungsverfahren fortzusetzen.
Dabei handelt es sich um die illegale Enteignungsversuche aufgrund von gefälschten Unterlagen. Steuerberater Schulze Wenning und seine Rechtsanwälte haben 2005 beim Amtsgericht Hagen ein Zwangsvollstreckungsverfahren (AZ 05-1906808-0-9) erwirkt, das widerrechtlich ist und eine übliche rechtsstaatliche Schlamperei oder womöglich eine national-faschistische Verschwörung darstellt.
Schulze Wenning hat 2002 seine eigene Firma zerstört, infolge dessen mir ein wesentlicher Schaden in Höhe von über 1.000.000 EUR entstand. Die Firma M.B. Enzymes GmbH war von Anfang an die betrügerische Leistung einer mafiösen Bande aus Münster, diese Firma existiert seit Jahren nicht mehr, dennoch versucht Schulze Wenning im Namen dieser Firma und mit der Beihilfe der Justiz von mir Geld zu erpressen. Schulze Wenning ist ein gefährlicher Psychopath, der an einer starken Persönlichkeitsstörung und an den Realitätsverlust leidet. Er hat die Rechtsorgane für seine obskure Ziele missbraucht, und das geltende Recht unterminiert, wobei meine Rechte gröblich verletzt wurden. Bei dieser Außerkraftsetzung des Rechts halfen ihm zahlreichen Justizbeamten, zu deren eigentlichen Aufgaben gehörte, das Recht, und insbesondere mein Recht, zu verteidigen.
Aus dargelegten Gründen beantrage ich beim Verwaltungsgericht Köln, die Staatsanwaltschaft Köln zu verpflichten, sich mit meiner Strafanzeige zu befassen, und die Straftäter anzuklagen. Bei der Anklageerhebung bitte ich meine Forderung zu berücksichtigen, die Gefängnisstrafe für den Gerichtspräsident des Amtsgericht Essen zu verlangen.
Das Verfahren kann nicht an die ortzuständige Staatsanwaltschaft Münster, Hagen oder Essen übertragen werden wegen 1. die bereits erwiesene Befangenheit dieser Institutionen und 2. die grobe verfassungswidrige Sabotage und den großzügigen Rechtsbruch bei der örtlicher Justiz, worüber ich bereits berichtete.
Dr. A. Poleev
An das Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz
50667 Köln
28.01.2008
In dem verwaltungsrechtlichen Verfahren 6 K 5882/07 Dr. A. Poleev gegen die Staatsanwaltschaft Köln und das Amtsgericht Essen, wird zu dem Schreiben des Verwaltungsgericht Köln vom 24.01.2008, zu dem Schreiben des Oberstaatsanwaltes Dr. Prinz (ich hoffe, sein Name hat nichts mit dem Karneval zu tun) vom 16.01.2008, und zu dem Schreiben von Blumberg und Bockmühl vom 16.01.2008, alle am 28.01.2008 zugestellt, wie folgt Stellung genommen:
1. Es ist doch unlogisch, meine Klage, worin ich die Haftstrafe für den Amtsgerichtspräsident fordere, an ihn zu richten, damit er diese Klage, selbstverständlich ohne Konsequenzen für ihn, unterlassen kann. In diesem Punkt erhebe ich Widerspruch, und fordere erneut, meine Klage dort zu verhandeln, wo die Befangenheit, die bandenmäßige Anteilnahme und die Solidarität aus national-sozialistischer oder anderer Gesinnung ausgeschlossen sind. Was da die Beamten aus Essen schreiben, ist ohne Belangen, ich habe sie schon längst verurteilt, die von mir geforderte Vollstreckung überlasse ich Justiz (nicht verwechseln mit unterlassen!). Solange ich noch weitere Fälle von Korruption, Unterlassung und Rechtsbruch feststelle, werde ich dagegen unverzüglich vorgehen.
Der Domain-Name enzymes.de kann nicht gepfändet oder sonst wie enteignet werden, weil die Voraussetzungen für eine solche Handlung vollständig fehlen. Das Vorhaben des Amtsgerichts ist reine Fiktion, und kann nur als die Nachstellung aus psychiatrisch-relevanten Gründen verstanden werden. Darum forderte ich mehrmals, von weiteren Belästigungen, die nach Strafrecht mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet werden (§ 238 des StGB), abzusehen. Ich erwarte, daß die Anklage(n) wegen dieser und weiteren Straftaten erhoben wird. Weil das bis heute nicht zustande gekommen ist, gehe ich davon aus, es handelt sich um die absichtliche und unzulässige Sabotage. Unter anderem wurde bereits die Strafanzeige gegen Justizministerin und Innenminister NRW wegen Beteiligung an der Verschwörung zum Mord gestellt. Von der Staatsanwaltschaft erwarte ich eine Ermittlungsarbeit, welche feststellt, in welchem Ausmaß diese Verschwörung besteht, ob es dabei um die Unterlassung oder um eine aktive Anteilnahme handelt, und welche Personen außer Justizministerin und Innenminister darin involviert sind.
Gleichfalls ist die Versuche, meine Klage unter dem Einwand abzuweisen, das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt bereits inhaltsgleiche Klage, sind unzulässig. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen blockierte meine Klage, wegen Formfehler ist das Verfahren ungültig. Ich werde keine Schlamperei, keine Verweigerung, keine Verweisung, keine Verhöhnung und keine kriminelle Bündnisse mehr dulden.
2. Meine Klage richtet sich gegen die Staatsanwaltschaft Köln. Wenn Dr. Prinz meint, meine Klage muß an den Leitenden Oberstaatsanwalt Heiko Manteuffel (oh Mann! wählt man die Leute für solche Stellen nach ihren Namen aus?) zugestellt werden, soll sie doch dorthin zugestellt werden. Wichtig ist doch, daß endlich etwas außer rechtsstaatlichen Zuständigkeits(ab)schiebereien passiert. Oder glaubt Justiz vielleicht daran, mich beschäftigen zu können, ohne mich dafür zu bezahlen? Ich bin nicht dafür da, um mißhandelt zu werden, und werde mich gegen diese Versuche wehren.
3. Die willkürliche und rechtswidrige Anmaßung des Amtsgerichts Hagen mit dem Az. 05-1906808-0-9 findet in keiner Stellungnahme eine Erwähnung. Diese Strafmaßnahme kam aufgrund von Lügen zustande, welche Steuerberater Schulze Wenning seit Jahren verbreitet. Allein schon wegen Formfehler, Unzulässigkeit in jeder Hinsicht und Unrichtigkeit dieser Strafmaßnahme können daraus keine Zwangsvollstreckungsverfahren, Pfändungen und Versteigerungen veranlasst werden. Es muß bezweifelt werden, daß das Zwangsvollstreckungsverfahren dem Zweck dient, das Recht herzustellen. Bereits in meinem Schreiben an das Polizeipräsidium und an die Staatsanwaltschaft Essen vom 11.11.2005 klärte ich darüber auf, daß das Zwangsvollstreckungsverfahren eine massensuggestive Einbildung (Zwangsvorstellung) darstellt, die infolge einer psychiatrisch-relevanten Erkrankung von Steuerberater Schulze Wenning entstanden ist. Wie ich bereits in meinem Schreiben vom 23.01.2008 an das Verwaltungsgericht Köln hinwies, gibt die deutsche Geschichte ähnliche Beispiele der massensuggestiven Wahnvostellungen, die sich innerhalb eines unaufgeklärten Volkes sehr schnell verbreiten und disaströsen Folgen verursachen können. Dazu zählt ebenfalls Agenda 2010.
Den einzigen rationalen Grund, den ich in Handlungen von Schulze Wenning feststellen kann, besteht darin, die strafrechtlichen Konsequenzen von sich abzuweisen.
Die Rechtsorgane wurden von einem Wahnsinnigen Mann, Steuerberater Schulze Wenning, in einen Sumpf des Verbrechens hineingezogen und zu Komplizen gemacht. Bis heute wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ihn und seine Familie zu entwaffnen. Damit das endlich zustande kommt, muß man die Zuständigen, die das behindern, zuerst erschießen? In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, daß ich nicht nur Dr. rer. nat., sondern auch der russische Offizier bin. Ich hoffe, diese Tatsache kann eine korrekte Justizarbeit erleichtern sowie dazu beitragen, die geforderten Entscheidungen zu treffen, ohne meine Geduld unnötig unter Beweis zu stelllen.
4. Das Zwangsvollstreckungsverfahren wurde mit dem Einvernehmen der Justiz zum Folterungsinstrument in Händen eines Wahnsinnigen Steuerberaters und seiner Familie (genau gesagt, seiner mafiösen Anhängerschaft). Diese Strafmaßnahme ist unverhältnismäßig (Unverhältnismäßigkeit wurde bereits mehrmals erklärt), undurchführbar (wegen meiner durch die strafbaren Handlungen von Schulze Wenning verursachte Zahlungsunfähigkeit) und rechtswidrig (allein schon wegen Folterverbot, StPO §136a, Artikel 104 Absatz (1) Satz 2 GG, Art. 5 der UN-Menschenrechtskonvention, Art. 3 des EU-Menschenrechtskonvention). Steuerberater Schulze Wenning hat nicht nur einen wesentlichen Schaden verursacht, infolge unterlassener Behandlung seiner Krankheit beschäftigt sich die Justiz jahrelang mit den Folgen seiner Unzurechnungsfähigkeit. Schon seine Geburt war ein Fehler, das muß endlich anerkannt werden, wenn man schon keine Möglichkeit gesehen wird, diesen Fehler zu korrigieren. Dieses Volk besteht großtenteils aus solchen Fehler, wenn man die Bevölkerungsdichte und die deutsche Geschichte richtig beurteilt.
Angesicht dieser Umstände fordere ich erneut, die Maßnahmen zu ergreifen, um Steuerberater Schulze Wenning einer psychiatrischen Behandlung zu unterziehen, sowie das Zwangsvollstreckungsverfahren auszusetzen.
Künftig bitte ich keine Maßnahmen veranlassen und keine voreilige Entscheidungen zu treffen, ohne mich zu fragen. Ich hoffe nicht erklären zu müssen, warum das so ist.
Dr. A. Poleev
Klagetext an das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin.
Strato AG erpresst Kunden und widerrechtlich zensiert Web-Inhalte.
10.03.2007
„Das Lebensgefühl dieses Volkes ist völlig verrostet: Sie haben zu Feld,
zu Wald und Wiese kein Verhältnis mehr, so wie sie zu den Frauen und
zum lieben Gott keines mehr haben. Alles, was auch nur ein bißchen
das Gebiet des bloßen Geldverdienens überschreitet, ist mit einer
lächerlichen Romantik überkleistert, ist verlogen und zutiefst unwahr.“
Kurt Tucholsky in „Der Kleinstadtphilister“, 1920.
Am 13. Februar dieses Jahres wurde meine Internet-Präsenz (IP) ohne jeglicher Vorwarnung und
Erklärung gesperrt. In einem ultimativen Ton wurde von mir verlangt, die Inhalte meiner IP zu zensieren.
Meine Forderungen, den Beschwerdeführer zu benennen sowie die konkrete Hinweise betreffend
angeblichen Verletzungen der AGB und des geltenden Rechts zu geben, wurden abgewiesen, was mit
einem Verschwiegenheitsrecht „begründet“ wurde. Bekanntlich leben wir in einem Irrenhaus, wo über
nichts Bescheid wissen darf. Erpresst und genötigt mußte ich den absurden Forderungen nachgehen.
Weil man nicht versteht, was man da tut, will ich dafür passende Worte finden: Es handelt sich um eine
echte Sauerei! Zudem handelt es sich um die Verletzung von Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes, Art. 9
und 10 der Europäischen Konvention für Menschenrechte, und um die strafbare Handlungen wie
Nötigung und Erpressung.
Ich möchte darauf hinweisen, daß es nur ein geltendes Recht gibt: die Informationsfreiheit, die in
Deutschland und in diesem konkreten Fall wieder einmal mit Füßen getreten wurde. Ich und meine
Leser haben Recht, zu informieren und informiert zu werden, ohne jeglicher Einschränkung. Und dieses
Recht muß ohne Einschränkung gewährleistet werden, was ich hiermit auch verlange.
Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, daß trotz meiner anerkannten und hervorragenden
Qualifikation und Erfahrungen in verschiedenen Wissensgebieten, bin ich gezwungen, eine Penner-
Dasein zu führen: Sowohl das Recht, meinen Beruf auszuüben, als auch das Recht zu veröffentlichen
oder zu überleben oder gesund zu bleiben wurden mir in diesem verdammten Land verwehrt. Diese
Erniedrigung ist die offensichtliche Rache der deutschen Nazisten dafür, daß ich sie entlarve und an
den Pranger stelle. Diese Beleidigung und Herabsetzung wurde nur dank Zensur ermöglicht. Zensur
meiner IP steht in einem direkten Zusammenhang mit aktuellen Angriffen deutscher Justiz (die
Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Essen), die zeitgleich mit der Sperrung stattfanden, aber
keineswegs auf einem rechten Weg erfolgten. Am liebsten hätte der deutsche Mob mich gänzlich
auszensiert: Die zahlreiche Versuche, mich zum Schweigen zu bringen und mich tot zu verschweigen
wurden bereits unternommen, wobei die „Rechtsorgane“ all das billigten und begünstigten. Die
deutsche Intelligentsia beteiligte sich an dieser Pogrom- und Lynchjustiz, die seit Jahren gegen mich
geführt wird.
Das deutsche Volk und der deutsche Mob brauchen eine Belehrung, weil sie noch bis heute nicht
gelernt haben, die etablierten und wohl bekannten Regeln zu befolgen. Die faschistische Gesinnung
und die Gedankenausrichtung des Volkes müssen mit entgegenwirkenden Maßnahmen entschieden
korrigiert werden. Es ist eine unerhörte Frechheit, wenn ein Blödmann von der Strato AG sich berechtigt
fühlt, mein Werk zu zensieren und zu zerstören! Nur mir alleine stehen diese Rechte zu, und Strato AG
als eine technische Dienstleisterin darf sich in diese Angelegenheit nicht einmischen. Diese
eingebildeten Weltbummler und Weltverwalterer haben sich übernommen und bilden sich ein, mir
befehlen zu dürfen! Wahrlich: Sie wissen nicht, was sie tun! Sie wissen nicht, wodurch sich ein Genie
von anderen Menschen unterscheidet (darüber wußte aber F. Nietzsche Bescheid!). Sie haben keinen
Respekt von mir, obwohl es alle Gründe gibt, mir Respekt zu erweisen sowie einen angemessenen
Abstand von mir zu behalten. Sie wissen eigentlich nichts, und dennoch wollen sie mir befehlen und
über mein Werk verfügen! Nur sie selbst wollen sprechen, ohne den Widerspruch zu dulden und
zuzulassen! Woher das alles immer wieder führt, das wollen sie nicht wissen! Wer soll denn darüber
aufklären, wenn diese Aufgabe nur den heimischen Journalisten-Verbänden, die mich all diese Jahre
verschwiegen haben, überlassen (unterlassen?) wird? Offensichtlich muß ich noch darüber aufklären,
daß ich diese Aufklärung gezwungenenweise und unentgeltlich mache, was bis heute nur eine
Anerkennung gefunden hat: Eine wilde und ungezwungene Repression!
(…)
Internet Corporation for Assigned Names and Numbers
(ICANN)
4676 Admiralty Way, Suite 330
Marina del Rey, CA 90292-6601
USA
28.01.2008
Beschwerde
Meine Beschwerde richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland (BRD) wegen unzulässige und rechtswidrige Versuche, den Domain-Name enzymes.de zu enteignen, sowie wegen unzulässiger Zensur meiner Internet-Präsenz.
Bereits im Jahr 2000 reservierte ich diesen Namen, um ihn gewerblich und privat zu nutzen. Seit 2003 veröffentliche ich unter diesem Namen meine literarisch-historische Dokumente und naturphilosophische Manuskripte. Im Januar 2007 wurde meine Internet-Präsenz ohne Angaben der Gründe gesperrt und ich wurde von dem Server Strato.de aufgefordert, die Inhalte meiner Präsenz zu zensieren. Diese Aufforderung hatte keine rechtlichen Grundlagen, weswegen ich mich an die Gerichte wandte. Die juristische Auseinandersetzung ergab, daß eine solche Vorgehensweise von den Richtern für rechtens erklärt wurde, ohne daß ich erfahren könnte, wie es zu diesem Vorfall gekommen ist, und wie das begründet wurde, meine Einwände wurden schlicht und einfach ignoriert. Seit dieser Zeit verweigert die deutsche Justiz, die willkürlich verhängte Zensur aufzuheben, ohne sich davor zurückzuschrecken, die gesetzlichen Bestimmungen und das internationales Recht zu brechen (so z.B. die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Essen 25 Js 96/07 vom 25.07.2007, Staatsanwaltschaft Berlin 61 Js 4917/07 vom 11.12.2007, des Amtsgericht Charlottenburg 220 C 135/07 vom 4.09.2007 u.a.).
Die Willkür erreichte einen neuen Höhepunkt im Mai 2007. Seit dieser Zeit versuchen die deutschen Behörden, diesen Domain-Namen willkürlich zu enteignen. Für diese Handlungen bestehen gleichfalls keine rechtlichen Grundlagen. Die deutsche Justiz ignoriert meine Strafanzeigen und Klagen (so z.B. das Oberlandesgericht Hamm 3 Ws 493/07 vom 12.09.2007, die Staatsanwaltschft Essen 25 Js 96/07 vom 25.07.2007 u.a.), so daß ich bis heute gezwungen bin, meine Rechte, die gröblich verletzt wurden, ohne rechtlichen Beistand zu verteidigen, bis jetzt ergebnislos und erfolglos.
Ich verurteile eine solche Vorgehensweise, die sowohl das Recht auf die freie Meinungsäußerung als auch das Recht der Unverletzlichkeit des Privateigentums und der Privatsphäre verletzt. Zusätzlich nutzt die deutsche Justiz die Rechtssprechung, um gegen die Oppositionelle vorzugehen, also für eine politisch motivierte Unterdrückung, was gleichfalls illegal ist. Da es sich dabei um die grobe Verletzung internationaler Rechtsnormen und der Menschenrechte handelt, und weil ich keine andere Möglichkeiten sehe, gegen Willkür der deutschen Staates vorzugehen, bitte ich ICANN, mich bei dieser Angelegenheit zu unterstützen, und mir helfen, meine gröblich verletzte Rechte zu verteidigen. Auf welche Weise eine solche Unterstützung geschehen könnte, überlasse ich ICANN. Mein Wünsch wäre, die beschriebene Vorgehensweise öffentlich anprangern und zu verurteilen.
Falls Sie weitere Einzelheiten über die Ereignisse wissen wollen oder sich Auskunft betreffend meiner Person wünschen, stehe ich zur Verfügung.
Dr. A. Poleev
6. Gerichtsverfahren 4 K 2976/07 beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Postfach 10 01 55
45801 Gelsenkirchen
2.10.2007
Klage
Dr. rer. nat. (RUS) Andrej Poleev, Anschrift wie oben - Kläger –
gegen
Universität Essen, Universitätsstr. 2, 45141 Essen, - Beklagte –
vertreten durch Reaktor Professor Dr. Lothar Zechlin und Kanzler Dr. Rainer Ambrosy.
wegen: rassistischer Benachteiligung von Minderheiten, Verletzung des Arbeitsrechts und des Gleichbehandlungsgesetzes, Bildung krimineller Vereinigung, verfassungswidrige Sabotage betreffend §2, 3, 5, 18 des GG.
Ich erhebe Klage und beantrage:
1. Die Universität Essen verpflichten, meine Rechte auf die Nutzung universitärer Einrichtungen wie Universitätsbibliothek und Computerraum denen der Universitätsangehörigen anzugleichen.
2. Die willkürlichen Verwaltungsvorschriften, welche der beantragten Angleichung widersprechen, außer Kraft zu setzen.
Begründung:
Bereits vor 10 Jahren musste ich ein Jahr in Essen verbringen, wo ich an der Universitätsklinikum als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt war. Das empfand ich schon damals als Unglück, weil ich mich plotzlich in einer feindlichen Umgebung wiederfand: Ich wurde angestellt, nicht, um mich weiterentwickeln und meine Kenntnisse an hiesige Mitarbeiter zu vermitteln, sondern um mich von einem verrückten schweizer Professor für seine verrückte Zwecke mißbraucht zu werden. Seit zwei Jahren bin ich erneut in Essen gelandet, nachdem eine nazistische Bande von Bürger und Beamten aus Münster eine Treibjagt auf mich veranstaltete. Meine Anwesenheit erregte diesmal keine Interesse universitärer Bürokratie. Im Gegenteil: Trotz meine Schreiben an Rektor wollte er von mir nichts wissen. Ich werde hier einfach nicht gebraucht, weil ich nicht mißbraucht werden kann, und weil mein intellektuelles Niveau bei weitem jenes hier ansässigen Professoren übersteigt, was sie gar nicht gerne mögen. Meine Bewerbung für die Stelle eines Professor in Genetik wurde ignoriert. Die Berufungskommission will sich bei der Auswahl der Bewerber an die bisherigen nationa-sozialistischen Grundsätze halten, das Kontingent der Narren erfährt Zuwachs.
Gleichfalls wurden meine Anfragen betreffend Nutzung von Computer an dieser Hochschule ignoriert, vergebens bat ich zwei Jahre darum, mir die Zugangsberechtigung zu vergeben. Während die verrückten Dozentinen an dieser Universität wochenlang die Räume belegen, um Microsoft Excel (I) zu unterrichten, und die Köpfe von Studenten mit übrigem Lernmißt vergiften werden, steht für mich kein Raum an dieser Universität zur Verfügung. Seit April dieses Jahres bin ich darauf angewiesen, bei den Studenten zu betteln, damit sie mir einen Computer überlassen. Das hat in der genannten Zeit zu Konflikten und psychischen Traumen geführt, weil in der durch die universitäre Bürokratie geschaffenen Atmosphäre von Angst, feudalischer Sklaverei und Habsucht nur wenige Studenten so freundlich sind, meinen Wünschen entgegenzukommen. Zuletzt (am 27.09.) hat mich die Haltung eines national-sozialistischen Jungling empört, der meinte, er könne im vollunbesetzten Computerraum unterhaltende Internetseiten angucken, während ich mich ins verrauchte Internetcafe begeben dürfe, gerade weil ich einen Doktortitel und einen widerrechtlich verhängten Berufsverbot habe, geschweige denn übrige in diesem Land erfahrenen Erniedrigungen und Mißhandlungen. Diese unverschämte Haltung musste ich zurückweisen, dazu noch mit den Schimpfworten wie "nazistische Scheiße" u.d.g. ergänzen, damit das Gesagte länger im Gedächtnis dieses jungen Idioten verbleibt. Warum studieren solche Leute überhaupt, wenn sie mit den Denkvermögen nicht befähigt sind, und nicht imstande sind, elementarste logischen Operationen zu beherrschen, wie z.B. zu vergleichen und daraus Schlußfolgerungen zu ziehen? Offensichtlich aus Langeweile. Mit ihrem Leben befriedigen sie letztendlich ihre primitivste tropische Instinkte wie essen, kacken, ficken, und was noch in den letzten hundert Jahren dazu gekommen ist (Computerspiele, grenzenlos zu flat-rate flierten u.d.g.).
Die kollegiale Diskussion war aber an diesem Tag nicht zu ende. Eine zweite Person, die in diesem Raum saß, empörte sich über meine Wortwahl und nahm meine Worte persönlich. Diese Person drohte mir mit der Polizei (warum nicht gleich mit der GESTAPO?) und ging dann zu den für diesen Bereich zuständigen Mitarbeitern, um sich zu beklagen in der Weise, wie das die kleinen Kinder tun: "V-a-a-a-ti, hilf mir, ich wurde angegriffen!" Daraufhin habe ich auch diese Person als einen "nazistischen Denunzianten" beschimpft. Was war die Reaktion von den bereichszuständigen Mitarbeitern? Sie haben den Feind erkannt, ich wurde unverzüglich aus dem Bereich entfernt.
Im Gegensatz zu PLUS-Filiale und JobCenter wurde ich nicht geschlagen, was für ein höheres schulisches Niveau der Anwesenden spicht. Dennoch könnten die Universitätsangehörigen sich nicht anders verhalten und sich nicht anders entscheiden als die gewöhnlichen Mitglieder einer Herde von Raubtieren. Die Hochschulmitglieder sind eben nur ein Teil der eckelhaften, übelrichenden Menschenmasse, die sich das Deutsche Volk nennt, sie bilden sich vielleicht nur ein, zur besseren Teil dieses Volkes anzugehören. Was kann denn von einem Volk erwarten, dessen Vertreter die Namen tragen, die immer noch auf ihre Ursprünge hinweisen: Fraß, Teufel, Wolf u.d.g.? Ich stellte in vielen Fällen fest, daß sowohl Professoren als auch die übrigen Mitarbeiter an dieser Hochschule sich in ihrem Verhalten nicht von solchem unterscheiden, das für wilde Tiere charakteristisch ist. Besonders böse werden sie, wenn man ihnen das ins Gesicht sagt.
Die Deutschen sind die Meister darin, die Gründe eines Konflikts zu übersehen, und statt dessen die Sündenböcke zu suchen, an denen sie ihre Wut auslassen können. Seit zwei Jahren versuche ich ergebnislos, zwei Zahlenkombinationen zu erhalten. Statt Bewilligung und Zustimmung zeigt universitäre Blödheit unbeugsame Stupidität. Das ist nicht nur an dieser Hochschule so. Das Volk ist verwahrlost, niemand ist da, um als Beispiel zu dienen, und auf die Fehlverhalten hinzuweisen. Ob Hitler-Zeit oder Merkel-Zeit, ob National-Sozialismus oder CDU-Faschismus, es kommt immer zum gleichen Ergebnis: Zur Entwicklung totalitärer gesellschaftlichen Formen und zur Verwandlung des Volkes zu Mob.
Solche Hochschulen, wo die Studenten, gefolgt von Professoren, sich auf die geschilderte Weise verhalten, erzeugen höchstens intelligente Bestien, keine menschliche Individuen mit Gewissen und Verstand. Die Zeit ist gekommen, diesen mentalen Zu- und Stillstand zu verändern. Die Deutschen müssen lernen, sich menschlich zu verhalten und menschlicher werden. Zu diesem Zweck bietet meine aktuelle Klage eine gute Gelegenheit. Der erste Schritt soll die Vergabe von bereits vor zwei Jahren geforderten Zugangsberechtigung für die Arbeit im Computerraum. Der zweite Schritt soll die Freigabe meines für die Nutzung gesprerrten Bibliothekausweises sein.
Noch zwei Schlüßbemerkungen für das Gericht.
1. Bekanntlich gibt es zwei Universitäten - der Stadt Duisburg und der Stadt Essen - woraus man versucht, eine Universität zu konstruieren. Meine Klage richtet sich ausdrücklich gegen Universität der Stadt Essen.
2. Falls das Gericht nicht befugt ist, meine Klage zu verhandeln, bitte ich meine Klage an die Instanz zu überwiesen, wo sie verhandelt wird. Für übrigen Fragen stehe ich zur Verfügung.
Dr. A. Poleev
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Postfach 10 01 55
45801 Gelsenkirchen
29.10.2007
Betreff 4 K 2976/07
Bezugnehmend auf die Anfrage vom 25.20.2007 lege ich Kopie meines für die Nutzung an der Universitätsbibliothek gesprettren Bibliothekausweises bei.
Die nutzung des Computers versuchte ich ergebnislos seit 2 Jahren bei der Rechenzentrum dieses Universität zu beantragen. Diese Leute dort leiden an Taubheit und Blindheit, meine Existenz wird einfach nicht wahrgenommen, weswegen ich die gerichtliche Anhörung in dieser Angelegenheit beantrage (vielleich soll man diese Leute zum HNO-Arzt schicken oder an die Psychiatrie wegen einer kollektiven Amnesie verweisen?).
Meine Antwort auf weitere dumme Frage von Frau Tuguntke lautet: Das mißgebürtige Vieh von der Universität Essen beteiligt sich daran, das widerrechtlich verhängte Berufsverbot, das gegen mich die faschistische Bürokratie verhängte, aufrechtzuerhalten, meine Bewerbung wurde in diesem Jahr aus diesem Grund abgewiesen. Sie wollen einfach nicht wahr haben, daß sie mir jeglichenh Weg versperren, zu schreiben, zu denken, aus diesem Irrenhaus auszureisen usw. Um dieses Schreiben zu verfassen, mußte ich in ein InternetShop gehen, wo ich mich wegen Gestank und Lärm kaum konzentrieren kann. Zufrieden? Sie mißhandeln mich damit, daß ich aufgefordert werde, die blöde und mißgebürtige deutsche Bevölkerung immer wieder darin aufzuklären, was sie alle verbergen wollen. Die Wahrheit wird trotztdem ans Tageslicht kommen, das war schon immer so, sogar in diesem SS-Land.
Für weitere Fragen stehe ich dennoch zur Verfügung (Bis die Frage mit der Entschädigungszahlung erschöpfend und zu meiner Zufriedenheit gelöst wird, werde ich immer wieder für alle Deutsche da sein, bis sie das nicht mehr ertragen können).
Dr. A. Poleev
7. Gerichtsverfahren 14 K 1942/07 bzw. 14 K 3023/07 beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bzw. 19 A 415/08 und 19 A 416/08 beim Oberverwaltungsgericht NRW.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Postfach 10 01 55
45801 Gelsenkirchen
20.08.2007
Klage
Dr. rer. nat. (RUS) Andrej Poleev, Anschrift wie oben - Kläger –
gegen
den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Reiniger und der Stadt Essen - Beklagte –
Rathaus, Porscheplatz 1, 45121 Essen
Vollziehungsbeamten Schramm, Vollstreckungsbehörde,
45036 Essen
WDR-Intendantin Monika Piel, Westdeutscher Rundfunk, Appellhofplatz 1, 50667 Köln;
Gebühreneinzugszentrale (GEZ), 50656 Köln,
wegen: Hausfriedensbruch (§123 des StGB und § 13 des GG) und wegen weitere widerrechtlich bestehende und gegen mich gerichtete Strafmaßnahmen.
Ich erhebe Klage und beantrage:
1. Die Zahlungsaufforderungen der Stadt Essen, des WDR und der GEZ für immer auszusetzen bzw. zu verbieten.
2. Wegen bereits begangenen Straftaten eine Schmerzensgeldzahlung an den Kläger zu leisten.
3. Die Höhe der Zahlung auf 100.000 EUR festsetzen.
Begründung:
Am 13.07.2007 wurde mir die Zahlungsaufforderung über 228,33 EUR zugestellt (Kopie in Anlage), worin der Vollziehungsbeamte Schramm mir damit droht, „eine richterliche Anordnung zur zwangsweisen Öffnung und Durchsuchung“ der Wohnung einzuholen. Diese „Zahlungsaufforderung“ entzieht jeglicher Begründung und rechtswidrig. Die Wohnung, die zwangsweise geoffnet und durchsucht werden soll, ist die Wohnung von Herr Hanke, ich bin dort nur Untermieter. Der Vollziehungsbeamte Schramm sowie Dr. Reiniger, in dessen Auftrag er agiert, wissen sehr gut darüber Bescheid, daß ich zuerst von einen verrückten SS-Angehörigen Schulze Wenning und anschließend von einer parasitischen Bürger- und Beamtenbande ausgeraubt wurde. Die abgeblichen GEZ-Gebühren bin ich nicht verpflichtet zu zahlen, weil ich weder Radio noch Fernsehgerät besitze, geschweige denn meine faktische Obdachlosigkeit. Weswegen versucht der Vollziehungsbeamte Schramm diese Gebühren von mir zu bekommen, bleibt kein Rätsel: Es geht um die absichtliche Mobbing von Andersdenkenden und Intellektuellen wie zu Hitler-Zeit. Dieser absichtliche Rechtsbruch und Willkür erfolgt, weil sowohl Dr. Reiniger als auch Schramm die völlige Straffreiheit und Zustimmung der Essener Justizbehörden genießen, worüber ich bereits berichtete. Diese menschlichen Exkremente verpesten diese Erde, machen das Leben unerträglicgh und bestehen darauf, ihren Gestank überall zu verbreiten.
Trotz Kenntnis der Umstände, in welche mich die NS- und SS-Bürokratie absichtlich versetzte, ist Vollzugsbeamte Schramm am 17.07.2007 in die Wohnung von Herr Hanke eingebrochen, worüber der Verwaltungsbeamte Menke in seinem Schreiben vom 31.07.2007 berichtet: „ In der Wohnung des Pflichtigen wurde Herr Hanke angetroffen, der Kläger selbst war nicht anwesend. Nachdem die Unpfändbarkeit im beweglichen Vermögen festgestellt wurde, erhielt der Vollziehungsbeamte einen Anruf durch Herrn Dr. Schmitz, Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Mit dem Hinweis auf die erhobene Klage wurde die Vollstreckungshandlung daraufhin abgebrochen“.
Die faschistische Bürokratie betrachtet die Wohnung von Herr Hanke als eine Art Bahnhof, wo jeder rein und rausgehen kann, wann er will: Polizeibeamte, Vollstreckungsbeamte u.a.. Das widerspricht aber der Art. 13 des Grundgesetzes, und stellt offensichtlichen Straftat dar: Hausfriedensbruch. Weiterhin erwartet von mir die faschistische und parasitische rundfunktechnische und journalistische Sippe, daß ich die unverschämte nazistische Staatspropaganda niedrigster Qualität bedingungslos bezahle und konsumiere. Trotz meinen Schreiben, das ich vor zwei Jahren an die GEZ richtete, trotz meine Hilferufe an WDR, wurde ich nicht erhört. Während ich in der dunklen Ecke der Republik jahrelang verprügelt werde, besteht WDR darauf, auf keine Weise darüber zu berichten und einzugreifen: Ich soll weiterhin von einer sadistischen Beamten- und Bürgerbande verprügelt werden, und dazu noch diese Nicht-Berichterstattung und Unterlassung belohnen! WDR-Intendantin Piel mache ich persönlich für diese bestialische Unverschämtheit verantwortlich.
Wie ich bereits erklärte, bin ich weder oben genannten Personen noch jemandem anderen irgendwas
schuldig. Meine „Schulden“ sind bloß von der NS- und SS-Bürokratie frei erfunden. Ich möchte mich nicht wiederholen und verweise auf meine frühere Klagen und Strafanzeigen, wo ich weitgehend begründete, weswegen sämtliche Zahlungsaufforderungen nichts anderes darstellen als die Hexenverfolgung im 21.Jahrhundert darstellen. Wegen bereits begangenen Straftaten (Hausfriedensbruch, Amtanmaßung, Belohnung und Billigung von Straftaten, Falsche Verdächtigung, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Körperverletzung und Fahrlässige Körperverletzung, Strafvereitelung im Amt, Bandenhehlerei, Betrug, Urkundenfälschung, Wucher, Verfolgung Unschuldiger und Vollstreckung gegen Unschuldige, Falschbeurkundung im Amt, Rechtsbeugung, Nachstellung (Stalking), Nötigung und versuchte Raub, Gebührenüberhebung, Folter (§ 123, 132, 140, 164, 185-187, 223-224, 238, 240, 258a, 259-260, 263, 267, 269, 291, 339, 344-345, 348, 352 des StGB) wurde beim Polizeipräsident Essen Strafantrag gestellt.
Dr. A. Poleev
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Postfach 10 01 55
45801 Gelsenkirchen
2.10.2007
In dem Verwaltungsstreitverfahren Dr. A. Poleev ./. WDR
14 K 1942/07
Bezugnehmend auf das Schreiben der WDR-Beauftragte vom 31.08.2007 beantrage ich den Antrag, meine Klage abzuweisen, abzuweisen.
Die WDR-Bürokratie muß ja verrück sein, um mich "rundfunkgebührenpflichtig" zu benennen, und von mir irgendwelche Zahlungen zu erwarten, nach dem, was mir in diesem Land vorgefallen ist. Diese Leute sind nicht nur naiv, sie leiden an Schizophrenie, indem sie am 13.September die Sendung über die Notwendigkeit der Vermeidung sowie über die Folgeerscheinungen von Stress fabrizieren ("Stress - Leben unter Druck" in Planet Wissen), und gleichzeitig den Autrag erteilen, die vollig ausgeraubte Minderheiten mit den GEZ-Gebühren zu schikanieren.
GEZ-Gebühren verdeutlichen, daß die sogenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalte einen Teil der staatlichen Überwachungssystem darstellen, das darauf ausgerichtet ist, die Bevölkerung zu verpflichten, die Selbstverdummung zu finanzieren, nach dem Muster, wie das Stanley Kubrik in seinem Film "Clockwork orange" vorgeschlagen hat: Zwangsweise offnet man den Leuten die Augen, damit sie die Welt so wahrnehmen, wie sie von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorgegeben wird. Diese sadistische Form der Aufklärung, die von dem bürokratisch-nazistischen Medienkartel betrieben wird, komplementiert andere Überwachungs- und Foltermethoden des fundamentalistischen marktwirtschaftlichen Systems und der national-sozialistischen Staates.
Die virtuelle Realität der öffentlich-rechtlichen Anstalten zeigt zwar Realität, aber eine solche, die als reale Welt gar nicht existiert. Im Endergebnis entwickeln sich daraus Fernsehsucht und Realitätsverlust, die Zuschauer (bzw. Gebührenpflichtige oder einfach: Konsumenten) verlieren Lust am realen Leben, woraus die Mordsucht und die suizidale Wünsche resultieren. Es ist, als ob man in einen Spiegel sieht, aber anstatt von Selbstbild erscheint etwas ganz anderes, eine monströse Gebilde, womit man sich identifiziert: Gewalt, Mord, Aktion, News, Trasch u.d.g. Die Amokläufer, die betrunkene Jugend und die Vollstreckungsbeamten, welche die GEZ-Gebühren durch widerrechtliche Betretung privater Räume einziehen wollen, stellen die reale Realität der öffentlich-rechtlichen Anstalten dar, wie sie nicht realer aussehen könnte. Auf diese Realität scheiße ich einfach, und will meine Forderungen, die ich in meiner Klage bereits zum Ausdruck brachte, nochmals betonen. Die Aufgabe von Gericht besteht bei dieser Angelegenheit darin, den multimedialen Terror zu beenden, und den Menschen die Möglichkeit geben, ihren eigenen Sinnen und nicht den Fernsehprogrammen zu vertrauen. Ferner besteht die Aufgabe der Gerichte, die Tyrannei des Volkes und der Bürokratie zu beenden, sowie die Demokratie als eine unzulässige gesellschaftliche Form auszusetzen. Die Willkür muß dort aufhören, wo die private Räume und Interessen anfangen. Insbesondere müssen die Räume, wo intelligente Menschen ungestört leben und arbeiten können, gegen Übergriffe von bösartig entarteten marktwirtschaftlich-orthodoxen WDR-Mob verteidigt werden.
Im Gegesatz zu den Damen und Herren des WDR-Kartels agiere ich in meinem eigenen Auftrag und vertraue meinem Gewissen, was man über die Frau Michel und Herr Drescher nicht behaupten kann.
Für Fragen stehe ich zur Verfügung.
Dr. A. Poleev
An das Verwaltungsgericht
Bahnhofsvorplatz 3
45879 Gelsenkirchen
28.01.2008
Antrag auf die Zulassung der Berufung in den verwaltungsrechtlichen Verfahren Dr. A. Poleev gegen WDR, Geschäftsnummern 14 K 3023/07 und 14 K 1942/07.
Meine Berufung richtet sich gegen die Urteile des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 4.01.2008, zugestellt am 12.01.2008, Geschäftsnummern 6 K 5155/07 und 14 K 1942/07. Warum die zwei Verfahren aus einer Klage (vom 13.07.2007, ergänzt am 20.08.2007) gemacht wurden, bleibt bis heute ein Rätsel. Die Urteilstexte sind fast identisch, genauso wie die Beklagte und der Gegenstand der Verhandlung dieselben bleiben.
Meine Klage hat offensichtliche verwaltungsrechtliche Relevanz, sie ist zulässig und begründet. Unmißverständlich formulierte ich meine Forderungen, die bis heute unerfüllt bleiben. Die Richter spielen eine Komödie vor, indem sie versuchen, die Unzulässigkeit meiner Klagen zu beweisen. Die Klage 14 K 3023/07 soll unzulässig wegen der Inhaltsgleichheit mit der Klage 14 K 1942/07 sein, und die letzte muß unzulässig wegen §68 Abs 1 VwGO sein. Es geht hier überhaupt nicht um die Anfechtungsklage. Meine Klage hat grundsätzliche Bedeutung. Es geht darum, ob das feudalische Unrechtssystem des Deutschen Reiches in der gegenwärtigen Form bestehen darf und mit den Menschen auf die geschehene Weise umgehen darf. Und ich behaupte nochmals: Es darf und es kann nicht bestehen und nicht so umgehen, geschweige denn mit einem russischen Bürger. Mit meinem Schreiben vom 2.10.2007 formulierte ich unmißverständlich, 1) die Demokratie muß als rechtswidrig anerkannt und ausgesetzt werden und 2) die Gesellschaft muß Freiräume für intelligente Menschen zulassen und von derer terroristischer Verfolgung absehen. Ich entscheide, was für mich gut oder schlecht ist, und mir allein ist das Recht überlassen, ob ich etwas für rechtens empfinde oder nicht. Die Urteile im Namen des Volkes interessieren mich überhaupt nicht, ich scheiße auf diese Urteile, auf dieses Volk und auf seine Rechtssprecher. Genauso wenig interessieren mich die deutschen Gesetzestexte, die an Absurdität, Zahlenmäßigkeit und Umfang ihresgleiche suchen. Ein russischer Schriftsteller, Anton Tschechov, behauptete, die Fähigkeit, sich kurz zu fassen, ist die Schwester von Talent. Die Talentlosigkeit der deutschen Rechtsgelerten kann man daran messen und beurteilen (bzw. verurteilen).
Abgesehen von dieser Meinung, ist unlogisch, die GEZ-Gebühren von Personen zu verlangen, die 1) wohnungslos sind, 2) die keine Fernseh- und Rundfunkgeräte besitzen, und 3) die Zahlungsunfähig sind. Wann ich meine Kündigung einreichte, ist ohne Bedeutung, wichtiger ist zu beachten, ob die Voraussetzungen, um die Gebüren(ver)ordnung oder weitere Gesetze und Verordnungen anzuwenden, vorhanden sind. Und diese Voraussetzungen waren nicht vorhanden, seitdem ich Wohnungslos geworden bin, entrechtet und beleidigt.
Weiterhin ist zu erwähnen, daß keine Maßnahmen gegen den Willen der Betroffenen veranlasst und ausgeführt werden dürfen, wenn nicht eine strafrechtliche Relevanz dafür besteht (wie z.B. wegen unterlassener Hilfeleistung, Diensthandlung u.d.g.) oder die betreffenden Personen unfähig sind, ihren eigenen Willen zu äußern bzw. wahrzunehmen. Entgegen diesem Grundsatz hat der deutsche Mob mich entmündigt, und mehr noch, versucht mich zu vergewaltigen. Die GEZ-Gebühren sind mit dem stillschweigenden Einvernehmen der Richter zum Folterungsinstrument der WDR-Bürokratie geworden. Das Domino-Prinzip der gesellschaftlichen Gewaltanwendung endet bei den Schwächsten, die dazu ausgewählt werden, eine nützliche Rolle als Sündeböcke zu spielen. Mit mir können sie solche Spiele nicht spielen. Die Richter müssen sich im klarem sein, worauf sie sich einlassen, wenn sie eine solche Vorgehensweise billigen. Abgesehen von der strafrechtlichen Relevanz, welche eine solche Vorgehensweise für sie bedeutet, während sie sich auf die falsche Seite stellen und das Unrecht verteidigen, mahne ich die Richter erneut, über die weiteren Konsequenzen ihres Handelns nachzudenken.
Weiterhin ist meine Berufung zulässig, weil "ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen" (VwOG §124 Abs. 2). Das Urteil ist unrichtig, weil die Richter in ihrer Begründung sich mit der formalen Seite ihrer Rechtssprechung beschäftigen (genau gesagt, mit der Erfüllung ihrer national-sozialistischen Parteivorgaben), der Inhalt meiner Klage völlig außer Acht lassen. Jegliche Maßnahmen und Gebüren müssen begründet und verhältnismäßig sein, das trifft in diesem konkreten Fall nicht zu. Die Gesetze und die Verordnungen können nicht pauschal angewendet werden, sie müssen ständig mit der Realität der Umstände verglichen werden. Die Richter verkennen und mißachten meine Realität, die ich vergeblich versuche, ihnen mitzuteilen. Die Realitätsblindheit und die Realitätsverweigerung der Richter grenzen an das geistige Unvermögen, die erblich bedingt, oder erst nach Traumen und Verletzungen entstehen können. In diesem Zusammenhang ist erwägungswert, daß die VwGO keine Urteile zulässt, bei denen "einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war" (§138 Abs. 5). Die Richter zitieren zwar meine Texte, ignorieren sie aber vollständig in der Urteilsbegründung. Das gibt mir Anlaß zu vermuten, meine Forderungen wurden nicht wahrgenommen oder ignoriert. Ich stelle eine Diagnose für das fehlende Gehör und den Verstand der Richter: Die erworbene Dyslexie infolge von national-sozialistischer und rechtsstaatlicher Indoktrination. Zudem leiden die Richter an der Schizophrenie, indem sie auf die Rechtsmittel hinweisen, um gegen ihres Urteil (genau gesagt: Den Lapsus) vorzugehen, und gleichzeitig versuchen, mir diese Möglichkeiten vorwegzunehmen. In Gegenzug besagt §124a Abs. 1 der VwGO: "Zu einer Nichtzulassung der Berufung ist das Verwaltungsgericht nicht befugt." Meine Klage und die Berufung sind begründet und haben gute Erfolgsaussichten. Wegen angeblichen Anwaltzwang stelle ich den Prozesskostenhilfeantrag (das ausgefüllte Formular mit dem Einkommensnachweis wurde bereits mit meinem Schreiben vom 4.01.2008 im Zusammenhang mit dem verwaltungsrechtlichen Verfahren 12 K 3527/07 eingereicht) bzw. beantrage ich beim Gericht, mir einen Rechtsanwalt beizuordnen. Ich hoffe, das Gericht ist daran interessiert, die Wiederaufnahme der Verwaltungsverfahren infolge von Formfehlern und ähnlichem zu vermeiden, und wird mich ständig über das Notwendige informieren, und nicht darauf warten, daß diese Fehler geschehen.
Nicht zuletzt möchte ich noch erwähnen, daß weder der Stempel noch die bunten Fäden, mit denen der Urteilstext zusammengebunden ist, mich beeindrucken, und bitte das Gericht, künftig auf diese alberne Dekoration zu verzichten.
Dr. A. Poleev
8. Gerichtsverfahren 8 Ca 3609/07 bzw. 6 Ta 29/08 beim Arbeitsgericht Essen/Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
Arbeitsgericht Essen
Postfach 10 03 52
45003 Essen
29.10.2007
Klage
Dr. rer. nat. (RUS) Andrej Poleev, Anschrift wie oben - Kläger –
gegen
den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Reiniger - Beklagte -
Rathaus, Porscheplatz 1, 45121 Essen
wegen: widerrechtliche Anwendung des §70 des StGB (Berufsverbot) und weitere Strafmaßnahmen, sowie wegen Verstöße gegen das Grundgesetz (Art. 1-4, Art.5 Abs. 3, Art. 18).
Ich erhebe Klage und beantrage:
1. Die widerrechtliche Anwendung des §70 des StGB zu beenden und weitere gegen mich widerrechtlich verhängte Strafmaßnahmen sofort aufzuheben.
2. Der Stadt Essen und seine Verwaltungsbehörden verpflichten, mein Recht auf die Berufsausübung zu garantieren, und meine gröblich verletzte persönliche Freiheiten und Rechte wiederherstellen;
3. Den Oberbürgermeister Dr. Reiniger verpflichten, mir eine meiner Qualifikation angemessene finanzielle Unterstützung zu leisten;
4. Die bei der Stadt Essen beantragte Mittel für den Erwerb eines Computers und Software sofort zu bewilligen.
Begründung:
Bei der aktuellen Angelegenheit geht es darum, daß die Justizbeamte sowie die Verwaltungsbeamte der Stadt Essen im Aftrag ihres Vorgesetzten Oberbürgermeister Dr. Reiniger mir jegliche Rechte absprechen sowie ungehindert Straftaten begehen, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Im Zeitraum 2005-2007 begingen die Beamten folgende Straftaten:
§ 63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (illegale Versuche, Psychiatrie für politische Zwecke zu mißbrauchen);
§ 66 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (versuchte Straftat im Sinne des §23 StGB);
§ 70 Anordnung des Berufsverbots (widerrechtliche Anwendung einer Strafmaßnahme);
§ 88 Verfassungsfeindliche Sabotage;
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen;
§ 130a Anleitung zu Straftaten;
§ 132 Amtsanmaßung;
§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten;
§ 164 Falsche Verdächtigung;
§ 185 Beleidigung;
§ 186 Üble Nachrede;
§ 187 Verleumdung;
§ 211 Mord (versuchte Straftat im Sinne des §23 StGB);
§ 222 Fahrlässige Tötung (versuchte Straftat im Sinne des §23 StGB);
§ 223 Körperverletzung;
§ 238 Nachstellung:
§ 239 Freiheitsberaubung;
§ 240 Nötigung;
§ 241 Bedrohung;
§ 242 Diebstahl(versuchte Straftat im Sinne des §23 StGB);
§ 253 Erpressung;
§ 257 Begünstigung;
§ 258a Strafvereitelung im Amt;
§ 259 Hehlerei;
§ 263 Betrug;
§ 266 Untreue;
§ 277 Fälschung von Gesundheitszeugnissen;
§ 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse;
§ 279 Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse;
§ 336 Unterlassen der Diensthandlung;
§ 339 Rechtsbeugung;
§ 340 Körperverletzung im Amt;
§ 343 Aussageerpressung;
§ 344 Verfolgung Unschuldiger;
§ 345 Vollstreckung gegen Unschuldige;
§ 348 Falschbeurkundung im Amt;
§ 352 Gebührenüberhebung.
Meine Arbeitslosigkeit, Rechtslosigkeit u.s.w. sind nicht selbstverschuldet, vielmehr handelt es sich um die willkürliche und widerrechtliche Strafmaßnahmen, um mich moralisch und physisch zu zerstören. Die mafiose Bande aus Münster hat meine Existenz in den Jahren 2000-2003 zerstört und anschließend versucht, mich umzubringen. 2005 setzten die Beamten der Stadt Essen die in Münster begangene Hexenjagd fort. 2005 wurde ich in Essen vollständig entmündigt, indem ich in die Wohnung von Herr Hanke, die für eine Person vorgesehen war, hineingepresst wurde. 2006 erfolgte eine widerrechtliche Anweisung an das Sozialamt.
Obwohl ich ein hochqualifizierter Wissenschaftler bin, 10 Jahre an verschiedenen Forschungseinrichtungen tätig war, und voll in Besitz meiner geistigen Fähigkeiten bin, wurde ich sozial degradiert, vollständig entrechtet und dazu verurteilt, in aussichtsloser Armut und in der Unmundigkeit zu leben. Aufgrund dieser Willkür ist es so weit gekommen, daß über mich die idiotische und mißgebürtige Scheiße wie Schulze Wenning, Dr. Reiniger, Richter, Verwaltungsbeamte u.d.g. entscheiden, ohne mein Einverständnis zu holen. Für diese Entmündigung und Vormundschaft fehlen jegliche Grundlagen.
2006 soll der KZ-Arzt Ehren ein Gutachten für das Sozialamt geschrieben haben, anfgrund dessen ich an das Sozialamt abgeschoben wurde. Erfolglos verlangte ich eine Kopie dieses Gutachtens, damit ich beurteilen könnte, inwieweit dieser Arzt seine ärztliche Tätigkeit weiterhin ausüben kann. Meine Krankschreibung erfolgte wegen unablässigen staatlichen Terror, woran auch der genannte "Arzt" teilgenomen hat.
Die willkürliche Anweisung an das Sozialamt sowie die Entscheidungen betreffend eines Computers, den ich für meine Arbeit brauche, stellen die widerrechtliche Anwendung des §70 des StGB dar und widersprechen dem Grundgesetz (Art. 1-4, Art.5 Abs. 3, Art. 18). Das Sozialgericht Duisburg und das Verwaltungsgericht Düsseldorf ignorierten meine Forderung, die bereits genannten Strafmaßnahmen aufzuheben. Seit April ist meine wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeit verhindert, weil ich über kein Schreibgerät (Computer) verfüge. Dr. Reiniger, seine Beamte und die Richter bestehen darauf, nichts zur Wiederherstellung meiner Rechte zu unternehmen. Im Gegenteil, sie bestehen auf ihrem Recht, mich weiterhin zu erniedrigen und zu beleidigen.
Seit 1991 nutze ich Computer mit dem Betriebssystem Macintosh der Firma Apple für meine wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeit. Diese Tätigkeit ist kontinuierlich, nicht an einen Arbeitsvertrag gebunden, und wird durch die im Grundgesetz und in den internationalen Konventionen garantierten Rechte auf die Selbstbestimmung und Freiheit der Wissenschaft legitimiert. Allerdings werden meine Rechte auf Bildung und auf eine selbstbestimmte wissenschaftliche Arbeit sowie meine andere Rechte (auf freie Meinungsäußerung, auf Gesundheit, auf rechtlichen Beistand usw.) auf eine grobe und unzulässige Weise eingeschränkt. Das faschistische Bürgertum hat alles unternommen, um mein beruflichen Werdegang zu behindern. So z. B. verweigerte Prof. Michael Ehrmann von der Universität Essen in diesem Jahr die Annahme meiner Bewerbungsunterlagen. Weiterhin wurde mein Konto bei der Universitätsbibliothek gekündigt. Der Zugang zur wissenschaftlicher Literatur sowie Manuskriptschreibung sind ohne Computer kaum möglich. Akademische Mafia verweigert weiterhin, meine fundierten Manuskripte zu veröffentlichen. Die einzige Möglichkeit, sie für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, besteht darin, sie im Internet zu publizieren. Aber auch das ist ohne Computer nicht möglich, was ich als eine grobe Verletzung meiner Rechte und als Zensur bewerte.
Außer wissenschaftlicher und schriftstellerischer Tätigkeit, die ich trotz Zensur, Repressalien und Verbote ausübe, brauche ich einen Computer, wie ich schon in meinem Antrag an die Verwaltungsbehörden der Stadt Essen darlegte, um Schreiben und Bewerbungen aufzufassen. Bis heute ist mein Antrag nicht bewilligt.
Der geführte Briefwechsel mit den Behörden zeigt, daß die Verwaltungsbeamten der Stadt Eseen entschlossen sind, mir jeglichen Weg zu sperren, meinen Beruf auszuüben. Die demagogischen Auslegungen in ihren Stellungnahmen sind beleidigend, abwegig und irreführend, genauso wie die Namen ihrer asozialen Behörden. Offensichtlich werden solche Stellungnahmen maschinell erstellt und massenhaft verschickt, um auf einer Seite den Massenraub zu betreiben, und andererseits das auf diese Weise angehäufte Geld im großen Stil zu verschwenden. Der Landesrechnungshof gibt nur einige wenige Einblicke in dieses schweinische Raub- und Verschwendungsprozedere.
Die Beamten der Stadt Essen bemühen sich im Auftrag der Oberbürgermeister Dr. Reiniger anscheinend darum, das Recht, in diesem Fall das Sozialrecht, zu wahren und zu verteidigen. Sie verletzen dabei auf eine grobe und unzulässige Weise meine Rechte, die mir das Grundgesetz und die internationalen Menschenrechtskonventionen garantieren (Art. 1-4, Art.5 Abs. 3, Art. 18, Zusatzprotokoll Art. 2 (Recht auf Bildung) der Europäischen Konvention für Menschenrechte), insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes, Art. 9 und 10 der Europäischen Konvention für Menschenrechte). Ich verlange sofortige und bedingungslose Bewilligung von Mittel, die ich für meine Arbeit, Bildung und freie Meinungsäußerung unbedingt benötige, und welche für mich unentbehrlich sind.
Wärend die unverschämten und nazistischen Beamten der Stadt Essen mir jegliche Rechte absprechen, errichten sie die monströse Kultstätte zu Ehren der marktwirtschaftlichen Religion, wie z.B. gegenwärtig am Limbecker Platz (www.limbecker-platz.essen.de). Gleichzeitig wird die deutsche Jugend mit den technischen Erzeugnissen übermäßig beschenkt und sinnlos überhäuft, während ein hoch qualifizierter russischer Wissenschaftler absichtlich in die Armut getrieben wird. Eine solche Vorgehensweise ist eine absichtliche und zynische Hetze wie zu Hitlerzeit, mit der Absicht, mich zu schikanieren und zu erniedrigen. Dr. Reiniger lässt die ganze Zeit zu, daß die ihm unterstehende Beamtenbande mich drangsaliert, ohne sich einzumischen, um die nazistische Hetze zu beenden. Wenn die Umstände sich nicht ändern, und mir keine geforderte Unterstützung geleistet wird, werde ich dafür sorgen, daß der Stadt Essen von Dr. Reiniger bereinigt wird.
Dr. A. Poleev
An das Landesarbeitsgericht
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf
8.01.2008
Beschwerde
Gegen den Beschluß des Arbeitsgericht Essen mit dem Aktenzeichen 8 Ca 3609/07 vom 13.12.2007 lege ich Beschwerde ein. Meine Klage ist zulässig und begründet. Die Entscheidung der Richter ist willkürlich und unbegründet. Offensichtlich wollen sie ihren irren Volksgenossen, die mir jegliche Rechte absprechen und mich mißhandeln, imponieren und einen Gefallen tun.
Der Beschluß ist unzulässig, weil die Richter die Gründe meiner Klage vollkommen übersehen. Ich muß nicht wiederholen, was ich in meiner Klage bereits schilderte. Die kriminelle Bande von Beamten hat meine Rechte grob verletzt und behindern meine wissenschaftliche Arbeit, indem sie mich rechtswidrig an das Sozialamt verwiesen und mich in der bittersten Armut gestoßen haben. Dieses blöde Sauvieh versteht offensichtlich überhaupt nicht, was sie mir angetan haben. Sie fühlen sich im Recht und empfinden überhaupt keine Reue und keine Hemmung, rücksichtslos zu handeln und den Rechtsbruch zu begehen, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.
Nicht nur der mißgebürtige Nazist Dr. Reiniger, sondern auch die universitäre Bürokratie verweigert mir das unveräußerliche Recht, mein Leben selbst zu bestimmen, und meinen Körper Herr zu werden. Meine Bewerbung für die Stelle eines Professors für Genetik am Universität Essen wurde gar nicht angenommen. Diese saublöde Bundesbürger haben mich kollektiv ausgeraubt, in eine unerträgliche Zwangslage versetzt, und wollen noch behaupten, das alles sei rechtsmäßig. Die unerträgliche Blödheit und Blindheit diesen national-faschistischen Mobs macht jeglichen Dialog und die Beweisführung unmöglich. Die Richter sind einfach intellektuell nicht in der Lage, mir zu folgen.
Nebst irreführender und fehlender Begründung enthält dieser Beschluß noch Verweis auf die Ortszuständigkeit, wonach ich an das Sozialgericht Duisburg wenden soll. Die Richter gehen davon aus, daß sie wie die feudalischen Herren über mich verfügen können, und ich muß mich den idiotischen Gesetzen beugen, und noch mehr: Im Jagdrevier von Schulze Wenning und anderer Blödparasieten einen Wild spielen. Wenn diese Blödbürger und die Richter nicht wissen, möchte ich sie in Kenntnis setzen, daß ich keine selbsternannten Autoritäten wie Sozialgericht oder das deutsche Volk über mich anerkenne, welche versuchen, über mich zu empören, statt von mir zu lernen. Der mißgebürtige deutsche Dreck hat überhaupt nichts mir zu befehlen. Im Gegenteil, sie sollen doch ihre verschlossenen Augen und Ohren aufmachen, um etwas von sich und von der Welt zu erfahren, statt alles um sich herum zu hassen und zu zerstören.
Meine Klage ist reichlich begründet. Niemand hat das Recht, meine Arbeit zu behindern und zu verbieten. Solche Versuche sind illegal, und müssen unterbunden werden. Das Arbeitsrecht unterliegt dem Grundgesetz und dem Bundesrecht, die ich bereits in meiner Klage zitierte. Ich rate den Richter davon ab, sich kriminell zu betätigen und auf diese Weise zu profilieren. Die geforderten Maßnahmen müssen für rechtens erklärt und sofort umgesetzt werden, was ich hiermit wiederholt verlange.
In Essen kann diese Angelegenheit offensichtlich nicht geregelt werden, weil die ortszuständige Verwaltungssadisten vollständig in Korruption versunken sind und von dem national-faschistischen Wahn erfasst wurden. Sie begünstigen Straftaten ihrer Volksgenossen und decken sich gegenseitig. Die bandenmäßigen Verbindungen zwischen CDU-Bürokratie in Essen, Münster, Düsseldorf und Hamm zeigte ich bereits bei der Staatsanwaltschaft und bei der Kriminalpolizei an, und werde nicht zulassen, daß diese Bande ungestraft verbleibt. Bei der Trockenlegung dieses national-faschistischen Sumpfes können Sie sich immer noch entscheiden, ob Sie mitmachen, und wenn ja, an wessen Seite Sie das tun.
Dr. A. Poleev
9. Gerichtsverfahren 12 K 2945/07 beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Postfach 10 01 55
45801 Gelsenkirchen
2.10.2007
Klage
Dr. rer. nat. (RUS) Andrej Poleev, Anschrift wie oben - Kläger –
gegen
Stadt Essen, - Beklagte –
vertreten durch den Stadtrat und den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Reiniger,
Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen;
Universitätsklinikum Essen, Hufelandstr. 55, 45147 Essen;
St. Josef- und St. Elisabeth-Hospital der Universität Bochum, Gudrunstr. 56, 44791Bochum.
wegen: Betrug, Nötigung, Raub, Erpressund, unterlasene juristische und medizinische Hilfeleistung, Falschdiagnose, Körperverletzung, arbeitsbedingte Gesundheitsschädigung, rassistischer Benachteiligung von Minderheiten, Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes, Bildung krimineller Vereinigung, verfassungswidrige Sabotage betreffend §2, 3, 5, 18 des GG u.a.
Ich erhebe Klage und beantrage:
1. Die Beklagten zu verurteilen, eine Entschädigungzahlung an den Kläger zu leisten.
2. Der zu zahlende Betrag auf 10.000.000,00 EUR netto (zehn Millionen Euro) festzulegen.
Begründung:
Seit 1993 war ich in Deutschland an verschiedenen Forschungseinrichtungen tätig, und später, nach dem widerrechtlich verhängten Berufsverbot im Jahr 2002, beschäftige ich mich mit einem breiten Spektrum an Themen im kultur-philosophischen Bereich. In diese Zeit war ich situationsbedingt mehrmals als Patient in ärztlicher Behandlung, so daß ich, zusätzlich zu meinen beruflichen Erfahrungen und fachspezifischen Kenntnissen, die Gelegenheit hatte, die ärztliche Praxis in diesem Land kennenzulernen. Da ich bis 2002 eine hervorragende gesundheitliche Verfassung besaß, waren meine Kontakte mit den Ärzten selten, und betraffen meistens zahnärztliche Behandlung. Insbesondere den Zahnärzten in Münster und in Münsterland sowie meinem Freund Lothar Hähnelt ist es zu verdanken, daß sie die in meine Jugendzeit vernachlässigte Zahnpflege und die vorherige prothetische Arbeit korrigierten, und auf diese Weise meine Zahne von dem vollständigen Zerfall retteten.
Seit dem Jahr 1999 erfuhr ich zuerst eine moderate und vorübergehende, und nach 2002 eine rapide und konsequente Verschlechterung meines gesundheitlichen Zustandes. In den nachfolgenden Jahren entwickelte sich eine Erkrankung, die sich durch immer gravierende und chronische Verlaufsformen auszeichnet. Ende 1999 beendete ich mein Arbeitsverhältnis mit der Max-Planck-Gesellschaft wegen zunehmenden Mobbing (eine zusammenfassende Darstellung der Umstände befindet sich im Anhang A). Die vollständige Vernichtung meiner Gesundheit seit 2002, die sich in sehr kurze Zeit vollzog, ist auf die Veränderung meiner Lebensumstände zurückzuführen. Die kriminellen Handlungen des Steuerberaters Schulze Wenning und seinen Konplizen in Münster zerstörten Grundlagen meiner Existenz. Um ihre Erfolge im Kampf gegen einen wehrlosen Mensch zu festigen, misbrauchte diese mafiose Bande die Rechtsorgane, die nach ihrem Auftrag eine beispiellose juristische Hetze veranstaltete, und mich mit zahlreichen Klagen, Drohungen, Beleidigungen überschüttete.
Obwohl ich die Rechtsanwälte und die Ärzte über die Ereignisse und Symptome ausführlich informierte, unterließen sie, mir notwendige juristische und medizinische Hilfe zu erweisen. Obwohl die Symptome und die Vorerkrankung eindeutig dafür sprachen, in welche Richtung meine Erkrankung fortschreiten würde, nahm niemand das ernst zur Kenntnis. Statt mir zu ermöglichen, meine wissenschaftliche Tätigkeit fortzusetzen, wurde ich zu einem Psychotherapeut abgeschoben, der mir die Psychotherapeutika als Lösung für meine Probleme angeboten hat.
Im Herbst 2003 tauchten erste Anzeichen gegenwärtiger Systemerkrankung auf in Form von akuten Schmerzen im Inneren des Körpers auf der linken Seite im Bereich Milz-Niere. Obwohl ich zu damaligen Zeitpunkt an der Universitätsklinikum rechts der Isar in München tätig war, wurde mir die äztliche Untersuchung verweigert. Ich mußte eine Arztpraxis aufsuchen, in der offensichtlich eine falsche Diagnose gestellt wurde, und eine inadequate Therapie erfolgte. Inwieweit ein Zusammenhang zwischen diese Erkrankung und den Arbeitsbedingungen besteht, bedarf einer ernsthaften Überprüfung.
Wegen unablässigen juristischen, behördlichen und politisch motivierten Hetze (die in nachfolgenden Jahren auch die Versuche einschloß, Psychiatrie für politische Zwecke zu mißbrauchen, dargestellt im Anhang B) sowie wegen untragbaren Lebensbedingungen (Anhang C), verschlechterte mein Zustand in den nachfolgenden Jahren progressiv. Seit 2005 mußte ich mich zwangweise in Essen aufhalten, wo meine medizinische Betreuung absurde und groteske Formen angenommen hat. Trotz Berufs- und Publikationsverbot, Wohnungslosigkeit und bereits erfolgten Straftaten wie Raub, Erpressung, Nötigung u.a. kam es zu weiteren körperlichen Mißhandlungen und sozialer Degradierung. Zwei Mal im Jahr 2005 wurde ich zu Blut geschlagen, ersten Mal in einer PLUS-Filiale, und später im Arbeitszentrum. Der Arzt Dr. med Georg Berns, bei denen ich mich über meine gesundheitliche Probleme beschwerte, und nach den Vorfällen die nicht zu übersehenden Spuren vorzeigte, reagierte mit einer ablehnenden Haltung. Meine Strafanzeigen wegen Körperverletzungen fanden keine juristischen Konsequenzen für Täter. Im Gegenteil, die Justiz versuchte, mich ins Gefängnis zu stecken.
Das veranlaßte mich dazu, den Hausarzt zu wechseln, sowie beim Facharzt für Neurologie Dr. med. Wojde einen minimalen Schutz gegen rassistische Übergriffe zu suchen. Die Krankschreibung, die mir Dr. med. Wojde seit diese Zeit leistete, hatte einen mäßigen Erfolg: Obwohl diese Maßnahme möglicherweise die Behörden daran hinderte, mich zu inhaftieren, könnte sie die Treibjagd nicht aufhalten. Zudem waren alle meine Versuche, einen konpetenten Facharzt zu finden, der eine notwendige diagnostische und therapeutische Arbeit durchführen könnte, um die Progression der Krankheit aufzuhalten, ergebnislos. Meine Versuche, diese Ziele zu realisieren, scheiterten bereits an Inkompetenz und Ignoranz der Ärzte sowie wegen bereits genannten widrigen Lebensumstände, die ich nicht ändern könnte.
Die Beschreibung der Erkrankung sowie meine Überlegungen betreffend Ätiologie und möglichen therapeutischen Maßnahmen befinden sich im Anhang D. Die juristische und die medizinische Unterlassung und Inkompetenz trugen in gleichem Maße zur Entstehung und Progression der Erkrankung bei. Der Verlust der Gesundheit bewirkte nicht nur die kriminelle Aktivität einer kleiner Gruppe um die Schulze Wenning. Vielmehr ist diese Erkrankung Ergebnis eines weiten rassistischen Millieu. Die Aufgabe, die Gesundheit wiederherzustellen, bedarf daher sofortigen und umfassenden juristischen und medizinischen Maßnahmen. Weiteres Abwarten verbietet sich angesichts der Schwere der Erkrankungen. Da ich aber wegen Vertrauensverlust keine Möglichkeit sehe, die ärztliche Behandlung im Ruhrgebiet oder in Deutschland vorzunehmen, erscheint mir daher sinnvoll, andere Optionen in Betracht zu ziehen. Eine dieser Optionen wäre, die notwendige medizinische Versorgung und eine radikale Änderung gegenwärtiger Lebensumstände mit Hilfe von Mittel zu erreichen, die aus den Ersatzzahlungen (Schmerzensgeld, finanzielle Entschädigung) stammen könnten. Eine solche Lösung ist angesichts der Schilderung der Umstände und der Schwere der Erkrankungen sowohl juristisch als auch medizinisch begründet. Entsprechende Klage kann gegen verschiedene Personen und Institutionen geführt werden (gegen die Städte Essen und Münster, das Land NRW, die BRD, die juristische, medizinische und journalistische Verbände wie z.B. Deutsche Richterbund, Bundesanwaltskammer, Bundesärztekammer u.d.g.), es muß aber wegen Dringlichkeit genau überlegt werden, um effektiv zu sein, bei welchem Gericht und gegen wem eine solche Klage ehoben/gerichtet werden soll. Die Frage um die Entschädigungssumme muß ebenfalls geklärt werden. Meiner Meinug nach soll die Netto-Summe nicht unter 10 Millionen EUR liegen, um die gesundheitlichem berufliche und soziale Rehabilitierung zu garantieren und dauerhaft zu sichern.
Weitere Unterlagen und Hinweise können meine Klage ergänzen. Für Fragen stehe ich zur Verfügung.
Dr. A. Poleev
Anhang A. Mißhandlungen am Max-Planck-Institut.
Im Jahre 1997 bewarb ich mich am Max-Planck-Institut für Neurobiologie, Am Klopferspitz 18a, 82152 Martinsried, als wissenschaftlicher Assistent, und von August 1997 bis August 1999 war ich an diesem Institut in der Arbeitsgruppe Stamm tätig. Als Ergebnis meiner Arbeit wurde auch das Manuskript „A trans-acting factor, isolated by the three-hybrid system, that influences alternative splicing of the amyloid precursor protein minigene“ veröffentlicht.
Allerdings mußte ich meinen Aufenthalt am Institut frühzeitig beenden, da ich an einer Depression erkrankte. Nicht zuletzt war diese Erkrankung dadurch verursacht, daß ich in letzten Jahr zunehmender Hetze, Mobing und Ignoranz betreffend meiner Arbeit ausgesetz wurde. Die Methode, die ich als einziger an diesem Institut etablierte, scheinte niemandem zu interessieren. Meine Vorschläge zur Verbesserung der Organisation, falls sie angenommen wurden, wurden mir später zur Last gelegt und Grund für Schikanen. Technische Unterstützung für meine Arbeit gab es so gut wie keine. Meine Bitte, mir einen Sprachkurs zu bewilligen, um meine Englisch-Kenntnisse zu bessern, wurde ohne Argumente abgelehnt. Während ich an der Zusammenfassung meiner Ergebnisse arbeitete, und trotz ständiger Betonung über die Wichtigkeit jeder Veröffentlichung, waren mir ständige und unbegründete Vorfürfe gemacht. Am Ende meines Aufenthalts fühlte ich mich fehl am Platz, wie Landvermesser K. in dem Roman von F. Kafka „Das Schloß“. Weit weg von meinem Zuhause in Münster, mußte ich über eine lange Zeit fern bleiben, für ein Unternehmen, das überhaupt keinen Sinn machte und so absurd wie alle anderen marktwirtschaftlichen Produktionsweisen war.
Bei der Ankunft in München hatte ich nicht einmal Geld, um mir eine Wohnung zu mieten, und mußte dann dieses Geld bei MPG leihen, und danach 1 Jahr lang Rückzahlungen leisten. Die Max-Planck-Gesellschaft, diese schwachsinnige und aufgeblasene raSSistische Institution, interessierte meine persönliche Situation gar nicht. Genauso wie in allen anderen „Forschungseinrichtungen“, die ich in Deutschland erlebte, war ich da nur als Mißhandlungsobjekt blöder und gewalttätiger wissenschaftlicher Nazisten wie z. B. Dr. Stamm, Prof. Jürgen Horst, Prof. G. Ryffel, Dr. Michael Frühwald u.a.
Die traditionsreiche Geschichte deutscher „Wissenschaft“ mußte ich an eigener Haut erleben. Infolgedessen bin ich krank geworden, obwohl ich mich bemühte mit regelmäßigen körperlichen Übungen fit zu halten, und auch sonst eine gesunde Lebensweise praktizierte. 1999 erlebte ich eine Reihe mysteriöser Krankheiten, und anschließend war ich in Behandlung bei verschiedenen Ärzten wegen Depressionen. 1 Jahr dauerte es noch, bis die fröhliche Wissenschaft, die ich am MPI für Neurobiologie erlebte, und die Beleidigungen an diesem Institut, durch andere Ereignisse meines Lebens verdrängt wurden (ich wurde dadurch keineswegs geheilt, worüber auch die Max-Planck- Gesellschaft genaueste Bescheid weiß). Die Liste von behandelten Ärzten finden sie in Anlage. Hiermit entbinde ich sie auch von ihrer Schweigepflicht, damit sie meine Anzeige bestätigen.
Im Jahr 2002 geschah, diesemal in Münster, noch ein Verbrechen gegen meine Person, die mich erneut in eine lebensgefährliche Situation stürzte. Im September 2004 informierte ich die Max-Planck- Gesellschaft über diese Ereignisse, ohne jegliche Stellungsnahme. Offensichtlich, folgend ihrer Tradition, will die deutsche Wissenschaft über ihre Opfer und begangenen Verbrechen nichts hören. Sie beschäftigt sich immer noch mit ihrer kriminellen Vergangenheit, und für die Gegenwart bleibt sie taub und blind. Die Vorhaben, welche die Max-Planck-Gesellschaft im Auftrag von Großkonzernen und staatlichen Einrichtungen realisiert(e), werden dei noch kommende nürnberger Prozesse beschäftigen.
Anhang B. Beschwerde bei der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer
Hiermit möchte ich mich gegen Herrn H. Adämmer, Ärztlicher Dienst, Agentur für Arbeit, Wolbecker Str. 45-47, 48155 Münster, Tel. 0251 698286 beschweren. Zusammen mit dem Beamten Brummerloh hat er mich schwer beleidigt, erpresst, genötigt, und falsch beurkundet. Im Weiteren möchte ich die Umstände, die mich bewegen, diese Beschwerde aufzufassen, darstellen.
Nachdem ich den Beamten des Arbeitsamtes Münster Brummerloh (
Uwe.Brummerloh@arbeitsagentur.de, Nevinghoff 20, 48147 Münster), der mich monatelang belästigte, beschimpfte und ihm mein Manuskript „Der Widerspruch: Die psychopathologische Studie eines Arbeitstiers“ zuschickte, setzte Brummerloh seine Schikanen fort (offensichtlich dauert der 2. Weltkrieg in deutschen Köpfen immer noch; bis zu einem endgültigen Sieg sind sie nicht bereit aufzugeben, was sie Adolf Hitler versprochen haben). Im Februar 2005 bekam ich eine Vorladung zum ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes (Anlage), die ich auch wahrgenommen habe, weil mir im Verweigerungsfall mit üblichen Strafmaßnahmen gedroht wurde (Streichung des Unterhaltgeld).
Am 24.02.2005 kam ich zum „Ärztlichen Dienst“ des Arbeitsamtes, wo „Dr. med.“ H. Adämmer (Wolbecker Str. 45-47, 48155 Münster, Tel. 0251 698286) seinem Auftrag folgend, auf Arbeitslose wartete (entsprechend §59 SGB II). Weil ich etwas früher erschienen bin, als mir als befohlen wurde, wartete ich nicht, und ging dann direkt in das Zimmer 236. Obwohl niemand sonst vor diesem Zimmer wartete, versetzte meine willkürliche Handlung die Anwesenden (es war noch eine Schreibkraft da) in die Panik. Das blöde deutsche Vieh ist so an ihre militärische Disziplin und krankhafte Pünktlichkeit gewöhnt, daß die Verletzung eines Zeitplans ihnen wie ein Weltuntergang vorkommt.
Ich fragte den „Arzt“, was er von mir will, und gab zu, daß ich nicht krank bin. Der „Arzt“ wollte trotz dieser Äußerung mich inspizieren, als ob es in diesem Fall um eine Auto-TÜV handelte, wobei ich mich unbedingt entblößen musste. Das blöde nazistische Vieh wollte mich unbedingt erniedrigen. Nach kurzer Streitigkeit in diesem Punkt, und nach Drohungen, die H. Adämmer äußerte, gab ich nach, und stellte dieser sadistischen Ficksau mein Körper für eine „Untersuchung“ zur Verfügung. Wie das zu erwarten war, fand der „Arzt“ nichts, was meine Arbeitslosigkeit verursachen konnte. Ich zog mich an, und sagte ihm, seine Handlungen seien mit deren von SS-Ärzten zu vergleichen, worauf er seiner „Schreibkraft“ befehlen wollte, meine Worte zu protokollieren und drohte mir, mich für „verrückt“ zu erklären. Ich fragte ihn, ob er die Tagebücher von Viktor Klemperer laß; es stellte sich heraus, daß er diese Tagebücher laß, erwiderte mir aber, daß ich kein „Humanist“ bin sondern ein „Biologe“, und aus diesem Grund könne ich über die Fragen nicht beurteilen, die außerhalb meines Berufes liegen. Das blöde nazistische Vieh Dr. med. H. Adämmer laß Tagebücher von Viktor Klemperer, konnte aber keine Parallelen zwischen damals und heute feststellen. In meiner Realität erlebte ich gleiche Demütigungen, Mißhandlungen und Ungerechtigkeiten, in genauso gleicher Folge, wie Viktor Klemperer in seinen Tagebücher sie beschrieb. Ich erlaube mir, einige wenige Zitaten aufzuführen, damit der Leser eine Vorstellung davon hat, was ich in diesem national-sozialistischen Fick-Staat seit Jahren erlebe:
10.03.33 Zu dem politischen Druck (kommen) die Qual der ewigen Schmerzen im linken Arm, des ewigen Sterbegedankens (dazu). Und die martenden und immer erfolglosen Bemühungen um Bargeld. Und das stundenlange Heizen, Abwaschen, Wirtschaften. Und das ständige Zuhausesitzen. Und das Nichtarbeiten-, Nichtdenkenkönnen.
22.03.33 Eine Stimmung der Angst, wie sie in Frankreich unter den Jakobinern geherrscht haben muß. Noch zittert man nicht um sein Leben, aber um Brot und Freiheit.
30.03.33 Und ich habe mir immer eingebildet: 20. Jahrhundert und Mitteleuropa sei etwas anderes als
14. Jahrhundert und Rumänien. Irrtum.
3.04.33 Ich glaube nicht mehr an die Völkerpsychologie. Alles, was ich für undeutsch gehalten habe,
Brutalität, Ungerechtigkeit, Heuchelei, Massensuggestion bis zur Besoffenheit, alles das floriert hier.
22.11.33 ... in Heidenau... untersuchte Dr. Dressel mein Herz und meinen Blutdruck und fand wieder mal „objektiv alles in Ordnung“. Wie lange noch? Ich bin schon zufrieden, wenn ein Tag ohne schwere Depression Evas vorübergeht und ohne Prozess- oder Hochschulärger. Ich bin allmählich Meister darin geworden, alle Sorgen zu unterdrücken, mich „stur“ (Hitlers Lieblingswort) in die Arbeit, in irgendwelche, zu stürzen.
13.01.34 Ein Beispiel im kleinen, nicht einmal im allerkleinsten, wie Tyrannei von innen her gebremst und unterwühlt werden kann. Dennoch traurig genüg: Niemand wagt offenen Widerstand, jeder ist immer der einzelne, der sich ohnmächtig fühlt.
15.02.34 Die Hoffnung, daß dieser Zustand der maßlosen Tyrannei und Lüge schließlich doch einmal zusammenbrechen muß, hört niemals ganz auf. ... Wahrheit spricht für sich allein - aber die Lüge spricht durch Presse und Rundfunk.
14.07.34 Das Gräßlich ist, daß ein europäisches Volk sich solch einer bande von Geisteskranken und
Verbrechen ausgeliefert hat und sie noch immer erträgt.
16.09.35 Ich traf gestern auf der Bank Gehrig, den man von mir entlassen hat und der mit Rechtsmitteln - dieser Regierung gegenüber mit Rechtsmitteln! - um seine Pension kämpft.
11.11.35 Die NSDAP ist ganz offenbar mehr noch die Partei der Geisteskranken als der Verbrecher.
27.03.37 Wir sind so proletarisiert und eingeengt, daß ich mir oft wünsche, nicht mehr aufzuwachen.
27.10.37 Verachtung und Eckel und tiefstes Mißtrauen können mich Deutschland gegenüber nie mehr
verlassen.
5.10.40 Ich halte für notwendig, daß Deutschland klein noch einmal anfängt und das Abc der Moral und Kultur und Humanität neu lernt.
Zelle 89 ... Aber jetzt fiel mir Addison Lehre ein, der Genuß am Drama bestehe darin, daß man
Schreckliches erlebe und sich selber dabei in Sicherheit wisse.
Meine Drama, die das nazistische und blöde deutsche Bürgertum sowie seine Kultur-Priester mit sadistischem Neugier seit Jahren genüßlich beobachten, geht weiter. Ich muß offensichtlich für das russische Volk, das die Nazi-Diktatur besiegte und für den Frieden in Europa in der Nachkriegszeit sorgte, eine Buße tragen. Nachdem Dr. Adämmer keine Ursache für meine „Krankheit“ fand, verwies er mich an einen Neurologen, der im Auftrag des Amtsgerichtes ein Gutachten schreiben sollte. Die Ärzte prostituieren sich für etwas Kleingeld genauso wie das die Künstler und die Wissenschaftler das tun: Ungeachtet moralischen Normen und im Auftrag sadistischen Beamtentums. Aus mir unbekannten Gründen wurde ein Arzt in Rheine mit der Begutachtung beauftragt: Entweder sind Ärzte dort bereitwilliger, solche beschämende Aufgaben zu übernehmen, oder ging es eher um die gerechte Geldverteilung, das bleibt ungeklärt. Dr. med. Klaus Weischer empfing mich am 8. April 2005 um 11 Uhr 30 in einer Gemeinschaftspraxis Weischer-Kamprad, Poststraße 20, 48431 Rheine, um seinen Verpflichtungen bei dem national-sozialistischen Staat nachzugehen. Zuerst wurde ich gebeten, mich in einem Laborraum zu begeben, worin auf meinen Kopf Elektroden aufgelegt wurden, um eine Enzephalogramm zu erstellen. Eine freundliche Arzthelferin erlaubte mir sogar, ein paar Fotos zum Erinnerung an diesen Tag zu schießen. Danach mußte ich zum Doktor, wo ich ausführlich erklärte, wie ich in diesem Land als dreifache Minderheit (Ausländer, Homosexueller, Intellektueller) leide, und wie ich die Beamten des Arbeitsamtes beschimpfte, weil sie mich monatelang dransalierten. Dr. Weischer machte seine Notizen, verweigerte aber, Kopie seines Gutachtens mir zu übergeben bzw. zuschicken. Offensichtlich sind solche Unterlagen streng geheim und dürfen von den Betroffenen nicht gesichtet werden. Wieviele Berichte über mich zusammengefasst wurden, nachdem ich in dieses Irrenhaus einreiste, kann ich nur vermuten. Weder GEASTAPO noch STASI noch KGB hatten soviele Spitzel und haben soviel Aufwand bei der Erfassung der Bevölkerung betrieben, wie das in BRD zu einer selbstverständlichen Routine geworden ist! Literarisch betätigende Bürokratie der Volksrepublik Deutschland verpestet die Sprache und die Umwelt mit ihrer üben jeden Maß erzeugten Scheiß.
Ich schreibe keinen Scheiß, lege nur die Tatsachen dar. Dr. Weischer attestierte, daß ich keine psychische Erkrankung hatte. Darüber hat er festgehalten: „Die Untersuchung zeigte, daß er (ich) sich schnell beeinträchtigt fühlt als Ausländer, Homosexueller und Intellektueller. … Er konnte auch durchaus nachvollziehbar seine Probleme mit Bürokratien schildern, sowie auch seine Gereiztheit oder sein Misstrauen, wenn es im Rahmen von Abhängigkeitsverhältnissen zu Konflikten kommt.“ Schon damals sind bei mir erste Symptome einer psychosomatischen Erkrankung aufgetreten, die zum jetzigen Zeitpunkt gravierende Formen angenommen haben.
Ich stelle hiermit bei der Ärztekammer einen Antrag, die ärztliche Zulassung für H. Adämmer bis auf weiteres zu entziehen, sowie gegen o.g. Personen und Institutionen zu ermitteln. Insbesondere möchte ich die Verbindung zwischen Mißhandlungen vorher und dem psychosomatischen Krankheitsbild in gleichem Zeitraum betonen. Trotz meiner Proteste und trotz medizinischen Hinweisen setzten die Behörden eine bestialische Hetzjagd fort, 2006 war daran ein anderer Amtsarzt beteiligt. Dafür verlange ich harte Strafen für Schuldige.
Anhang C. Zu den aktuellen Wohnbedingungen.
Die Wohnung 53 Quadratmeter groß wurde 2004 für eine Person bewilligt. 2005 waren diese 53 Quadratmeter schon zu viel! Ich mußte als Rettung in den Mietvertrag bzw. ALGII-Antrag von Herrn H. einspringen, damit auch er nicht zu Obdachlosen gemacht wird. In der Wohnung ist kein Platz für mich, weder für die Kleidung noch für das Schreiben noch um einfach in die Ruhe zu sitzen. Wegen unablässigen Lärm von allen Seiten kann ich mich über Tage, Wochen und Monate nicht konzentrieren, nicht entspannen, nicht beruhigen: Weder denken noch lesen ist nicht möglich. Im Zimmer, das auf der Seite mit dem durchgehenden Autoverkehr liegt, kann man nicht schlafen. In der Wohnung fehlen jegliche Schal- und Wärmeisolierung. Im Winter kann man die Heizkörper nicht abstellen, weil man sonst erfriert. Im Haus, das 1958 gebaut wurde, ist alles schief: Die Wände, die Fensterrahmen, die Türen... Das Haus scheint noch abstürzgefährdet zu sein, weil die Risse in den Wänden immer sichtbarer werden. Nachdem in diesem Land intelleigente Menschen vernichtet wurden, sind nach dem Krieg nur die Handwerker geblieben, die im betrunkenen Zustand solche Häuser bauten. Vermietet wurde diese Wohnung ohne Bodenbeleg, nicht renoviert. Ich mußte diese Arbeit auf sich nehmen, damit Herr H. eine bessere Wohnung bekommt (vorher wohnte er 2 Jahre in einem Dunkelloch in der Nähe von Autobahn und terrorisiert vom Lärm, den seine Nachbarn, Müllmänner und Autos verursachten). Das ist nur in Deutschland möglich: Die Wissenschaftler betätigen sich als Handwerker, und die Handwerker wie Dr. Reiniger&Co verwalten die Wissenschaftler. Irgendwelche Änderung der Wohnungssituation zu bewirken scheint unmöglich zu sein, weil man in einem feudalisch-faschistischen System lebt, das mit allen Mittel ihre repressive Apartheid-Politik festigt. Die HarzIV- bzw. ALGII-Maßnahmen dienen dem Zweck, die Menschen in die Rechtslosigkeit zu treiben und aus ihen die Transferstelle für Eigentümer minderwertiger Immobilien, ALDI, Gas-und Stromlieferanten u.d.g., welche sich auf diese Weise direkt von den Steuer bedinen können, zu machen.
Zusätzlich zu den beschribenen „Wohn“bedingungen möchte ich noch die häßliche Umgebung erwähnen, die aus der vollständig zerstörten Landschaft, unzähligen Lärmquellen und über den Weg laufenden Blödmänner- und Frauen besteht. Es reicht nicht, daß ich in der „Wohnung“ keine Ruhe finde, die gesamte Umgebung außerhalb dieser „Unterkunft“ ist lästig.
Anhang D. Zusammenfassung zur Ätiologie und Diagnosestellung der Erkrankung sowie über die möglichen therapeutischen Maßnahmen (28.09.2007).
Die chronisch verlaufende Krankheit ist entstanden infolge von schädlichen Umweltbedingungen, denen ich seit mehreren Jahren ausgesetzt bin. Diese beinhalten übermäßigen Stress (Angst, Verlust von Heimat und einer schützenden Umgebung, untragbare Wohnbedingungen, Lärm), systematische Folteranwendung (Androhung von Strafe, Stalking, Mobbing, Deprivationsfolter), sowie unterlassene medizinische Hilfe und nicht vorhandene Möglichkeit zur Selbsthilfe/Diagnosestellung. Die Anamnese stellt fest somatoforme Störungen (ICD-10 F-45), infektiöse Krankheiten ungeklärten Ursprungs infolge von nicht-HIV-bedingter Immunschwäche, sichtbare und nicht diagnostizierte Neubildungen (Papillome, Exanthemen, nicht diagnostizierte Veränderungen inneren Organe), Krankheiten des Auge, des Nervensystems, des Urogenitalsystems und des Kreislaufsystems. Zusammenfassend kann man die Erkrankung als ein Stress-bedingtes Syndrom charakterisieren, das sich durch die Immunsupression und Übersensibilisierung des Nervensystems auszeichnet.
Die Krankheit äußert sich in periodisch auftretenden und bleibenden Symptomen:
Periodisch auftretende Symptome: Leichte Erregbarkeit aufsteigend bis zu den Psychosen, Zwangshandlungen (Rauchen, Selbstverletzungen), Konzentrationsstörungen (zeitweise und über längere Zeiträume ist unmöglich zu lesen, zu schreiben, Musik anzuhören oder sich andersartig zu betätigen), Schlafstörungen, Lippen- und Penisherpes (tritt meistens in Zusammenhang mit dem behördlichen Terror auf), weitere vermutlich HSV-bedingte Läsionen der Schleimhäute (über Wochen bestehende und schmerzhafte Aphthen), neuralgische Leiden (über Monate hinweg andauernde Schmerzen in den Gliedmaßen und im Körperinneren), unfreiwillige Muskelkontraktionen (Beine, Arme, Rücken, Augenlider), Müdigkeit aufsteigend bis zu den Schwächeanfällen, Depression, Funktionsstörungen (sexuelle Disfunktion, Funktionsstörungen im Magen-Darm-Bereich), zeitweilige stichartige Schmerzen bzw. tagelang anhaltende Erweiterung der Blutgefäße im rechten Auge (wo schon wiederholt Konjunktivitis oder Skleritis ungeklärten Ursprungs diagnostiziert wurde).
Bleibende Symptome: Schmerzen im inneren des Körpers im Bereich Milz-Niere auf der linken Seite (erstmals im Dezember 2003 - Januar 2004 als akute Schmerzen im Inneren des Körpers aufgetreten, danach periodisch auftretende Schmerzempfindungen); Läsionen der Blutgefäße (30-40 Exanthemen über den ganzen Körper verstreut sind im Herbst 2005-Winter 2006 aufgetreten); Varikosis (erste Anzeichen seit Herbst 2005 in der rechten Wade aufgetreten und seitdem kontinuierliche Ausbreitung von Symptomen in beiden Waden, tickartige Zuckungen in der linken Wade über Monate hinweg im Frühling-Anfang Sommer 2007); Hautläsionen (Neubildungen in Form von Fibromen/Papillomen, pigmentierten Flecken); frühzeitige Alterungserscheinungen (Faltenbildung, Farb und Formveränderung der Haut u.a. im Augenbereich).
Alle Symptome gehören zu einem klinischen Bild, das auf überlastete und fehlgeleitete Körperfunktionen zurückzuführen ist: Das Endokrine feedback-System, das in Stresssituationen beansprucht wird; das übersensibilisierte Nervensystem als die Folgeerscheinung dauerhafter psychischen Belastung; der gestörte physiologische Tag-Nach-Rhythmus (daher Schlaflosigkeit bzw. fragmentierter Schlaf, die nie früher vorkamen); fehlerhafte Funktion des Immunsystems, das nicht mehr imstande ist, die verschiedenartige pathologische Veränderungen zu korrigieren und infektiösen Agenzien zu unterdrücken. Vor allem Läsionen der Blutgefäße, Schlafstörungen und chronische Schmerzen weisen auf eine erworbene funktionelle Disbalance dieser Systeme hin.
Charakteristisch ist weiterhin die beobachtete Koinzidenz neuralgischen Symptomen und Symptomen, welche den infektiösen Krankheiten zugeordnet werden können (HSV, Infekte nicht diagnostizierten Ursprungs), was infolge von pathologischer Modulation des Immunsystems zustande kommt. Diese Erklärung erscheint ätiologisch begründet angesichts meiner Krankheitsgeschichte, wobei ein Teil der Symptome allein aus der Sicht eines Mikrobiologen/Infektologen oder anderen Facharztes nicht zu erklären sind. Psychisches Trauma, Stress, Intoxikation und Bewegungsmangel begünstigen oder verursachen direkt unreparable Schädigung des genetischen Materials und greifen in den zellulären Methabolismus ein. Infolge dessen können neurodegenerativen Krankheiten entstehen und fortschreiten, für das Nervensystem besteht erhöhtes Risiko, von Bakterien, Viren, Pilzen, Toxoplasmen u.d.g. infiziert zu werden. Allein schon dauerhafte Stress kann zu Tod durch Nierenversagen oder zu Kollaps des Herz-Kreislaufsystems führen. Da ich seit Jahren diesem Stress ausgesetzt bin, gehe ich davon aus, daß die unumkehrbaren pathologischen Veränderungen in meinem Organismus stattfinden/stattgefunden haben, welche später die neurogenerativen Erkrankungen verursachen oder begünstigen können. Laut Literatur verlaufen solche Krankheiten, wenn nicht diagnostiziert und behandelt, meistens tödlich oder verursachen schwere Schäden (wie zB bei der HSE). Einige Untersuchungen deuten auf die Bedeutung von Viren (zB HHV-6) bei der Entstehung von Multiple Sclerosis (MS) (D. Clarck, HERPES 11 sup. 2 2004, 112A-119A). Einige erwähnte Symptome erinnern an solche, die bei MS oder Parkinson‘s disease auftreten. Die Aktivität der (vermutlich) Herpesviren ist auch für ein Teil der beschriebenen neuralgischen Symptome verantwortlich.
Charakteristisch ist auch das unilaterale und simultane Auftreten der Symptome, so z.B. im Herbst 2005, wann die Schmerzen im rechten Arm, Konjunktivitis im rechten Auge und Muskelkontraktionen und anschließend erste Anzeichen von Varikosis in der rechten Wade zu beobachten waren. Die Ursache dafür waren wiederholten behördlichen Terrorattaken, ausgeübt u.a. auch von den Amtsärzte des Arbeitsamtes. Gleichfalls unilateral treten seit Ende 2003 mehr oder weniger akute Schmerzen im Bereich Niere-Milz auf der linken Seite im inneren des Körpers auf.
Stress
Stressoren verschieben das Gleichgewicht (Homeostase) des Körpers und aktivieren dessen reziproke Regelkreise, die daraufhin Reaktionen auslosen, um dieses Gleichgewicht wiederherzustellen (Hans Selye 1936, 1950). Wenn die Stressoren dauerhaft wirken, führt das zur Adaptation, wobei zum Teil die Empfindungsgrenze für Stressoren herabgesetzt wird, und zum Teil die Verschiebung des physiologischen Normal- bzw. Optimalzustandes stattfindet. Die Regelkreise werden auf diese Weise deformiert und weichen in Richtung Pathologie aus. Eine andere Konsequenz chronischer Stresseinwirkung, und zwar im Fall, wenn die aus der physiologischer Notwendigkeit entstehenden emotionalen und körperlichen Reaktionen unterdrückt werden, besteht darin, daß die durch Stressoren hervorgerufenen physiologischen Reaktionen sich gegen den Körper wenden, verletzen und verstimmen ihn von innen. Die Zerstörungskraft solcher Reaktionen, wenn sie nicht entsprechend den phylogenetischen Adaptationen realisiert und kanalisiert werden (Weglaufen, Kämpfen, Abschrecken), sondern den kulturell-bedingten individuellen oder von außen diktierten Restriktionen unterliegen, und unterdrückt werden, ist enorm. Solche Unterdrückung hat stets gravierende Folgen für die Gesundheit, und verursacht Depressionen, Suizide, autoimmune und immunsupressive Erkrankungen, um nur einige Konsequnzen zu nennen.
CRH (Kortikotropin-Releasing Hormon) ist der primäre hormonelle Regulator der Stress-Antwort im menschlichen Körper, infolge deren eine koordinierte Serie von physiologischen und Verhaltens-Reaktionen in Gang gesetz wird, wie z.B.:
- Aktivierung der hypothalamisch-hypophysär-adrenalen-Achse und des sympathischen Nervensystem einschließen;
- Hemmung von Appetit und Sexualtriebes (Libido);
- Steigerung der Aufmerksamkeit und lokomotorischer Aktivität.
Eine prolongierte Stresseinwirkung beschädigt Zusammenhalt des Körpers (stressbedingte Desintegration) und verursacht verschiedene Krankheitszustände wie z.B. Nephritis bis zu Nierenversagen, Artheriosklerose und Hypertonie bis zu Herzinfarkt und Schlaganfall, Varikosis bis zu Thrombophlebitis und venöser Insuffizienz, gestörte Sexualverhalten bis zu Impotenz, langfristige Störung des Verdauungprozesses, beschleunigte Alterung des gesamten Organismus, Rheuma und andere autoimmune Krankheiten, Schlafstörungen, Phobien und Depressionen, Konzentrationsstörungen bis zu neurodegenerativen Erkrankungen sowie Krebserkrankungen.
Regelkreise des hormonellen Systems
In reziproken Regelkreisen der hypothalamisch-hypophysären-adrenalen Achse existiert positive und negative Feetback-Regulation sowie Synchronizitäten (zeitliche Überseinstimmung) in der hormonaler Freisetzung. Während es eine gegenseitige positive Wechselwirkung zwischen der CRH- und der Vasopressin(AVP)-Freisetzung in der hypothalamisch-hypophysären Einheit gibt, und die CRH, AVP, ACTH und Kortisol koordiniert im Tages und Nachtsrhythmus permanent freigesetzt werden, wird Adrenalin nur in Stresssituationen (transient) freigesetzt, und dessen Konzentration ist nicht an die zirkadianer Rhythmen gebunden.
Die CRH-Neurosekretion im Hypothalamus stimuliert die Sekretion des adrenokortikotropen Hormones (ACTH), ß-Lipotropin und ß-Endorphin, die alle aus der Vorläuferprotein POMC prozessiert werden, in den adrenokortikotropen Zellen in der Adenohypophyse. ACTH gelangt über die Blutbahn zu den endokrinen Zellen der Nebenniere, wo sie die Freisetzung von Kortikoiden (das Glukokortikoid Kortisol und das Mineralkortikoid Aldosteron in der Nebenniererinde, NNR) und Katecholaminen (Adrenalin im Nebennieremark, NNM) zu Folge haben.
Andere Faktoren sind neben CRH wichtige funktionelle Regulatoren der kortikotrophen Zellen der Hypophyse: Es gibt eine gegenseitige positive Wechselwirkung zwischen der CRH- und der Vasopressin(AVP)-Freisetzung in der hypothalamisch-hypophysären Einheit. In Situationen ohne Stress werden beide Hormone in das hypophysäre Portalsystem in zu etwa 80% übereinstimmenden Pulsen freigesetzt. Im Stresssituationen steigt die Pulsamplitude koordiniert an. Infolge von Rückkopplung werden sowohl CRH als auch AVP nach Stimulation durch Katecholamine (Dopamin, Adrenalin und Noradrenalin) freigesetzt.
Als Antwort auf Stress, auf Kälte, Erschöpfung oder auch Unterzukerung (Hypoglykämie) wird über neuronale Vermittlung (mit Acetylcholin als Neurotransmitter) Adrenalin aus der Nebenniere freigesetzt. Dieses bewirkt in der Leber den Abbau von Glykogen zu Glukose und Glukose-Neubildung (Glukoneogenese), die Fettabbau wird beschleunigt und die Konzentration der Fette im Blut erhöht. Damit wirkt Adrenalin bei Stress den Wirkungen von Kortisol entgegen.
Die Biosynthese und die Freisetzung von Adrenalin kann durch nervale Reize und durch Hormone gesteuert werden. Nervale Reizung fördert die Umwandlung von Tyrosin zu Dopa und von Dopamin zu Noradrenalin. Kortisol, das Hormon der Nebennierenrinde, fördert die nachfolgende Umwandlung von Noradrenalin zu Adrenalin. Während Noradrenalin als ein Neurotransmitter und als ein endokrines Hormon wirken kann, wird Adrenalin fast ausschließlich endokrin ausgeschüttet und über das Blut verbreitet.
Adrenalin wird nach seiner Freisetzung relativ schnell wieder abgebaut. So beträgt die Plasmahalbwertszeit von Adrenalin bei intravenöser Gabe nur ein bis drei Minuten. Die normale Konzentration von Adrenalin im Blut liegt unter 100 ng/l (etwa 500 pmol/l). Neben anderen physiologischen Effekten, welche durch die Steigerung von Adrenalin im Blut verursacht werden (gesteigerte Atmungsfrequenz, Erweiterung der Bronchien, Anstieg des zentralen Blutvolumens durch Kontraktion kleiner Blutgefäße, insbesondere in der Haut und in den Nieren, bei gleichzeitiger Erweiterung zentraler und muskelversorgender Blutgefäße), führt die Adrenalin-Freisetzung zur Lipo- und Glykolyse, sowie zur Neoglukogenese, was zum Anstieg des Blutzuckerspiegels zur Folge hat. Chronisch erhöhte Adrenalinspiegel verursacht physiologische Modulation (wie z.B. der erhöhte Blutzuckergehalt, die Unterversorgung und die Minderung von Immunabwehr in der Haut), was letztendlich zur Pathologie führen kann (Diabetes mellitus, Hypertrophie des Herzes, Hautläsionen u.a.). Diese Effekte wie z.B. auf andere Weise unerklärliche Hyperglykämie) wurden auch bei der geschilderten Erkrankung beobachtet. Die mit einer Stressreaktion verbundene psychische Effekte (Ruhelosigkeit, Nervosität, Angst) werden bei systematischer Adrenalinausschüttung noch gesteigert, was die Entwicklung von psychischen Erkrankungen begünstigen kann (Phobien, Paranoia u.d.g).
Eine wesentliche, unspezifische Reaktion des Organismus auf die Einwirkung von Stressoren besteht in einem Anstieg der Glukokortikoidkonzentration. Der Hyperkortikolismus kann infolge von bakteriellen oder viralen Infektionen, bei denen der Körper zur Stressbewältigung vermehrt Kortisol benötigt, entstehen. Die Kortisol-Produktion nimmt in diesem Fall pathogene Formen an, weil diese Überproduktion zur Immunsupression führt, und diese seinerseits die Infektion begünstigt. Ein solcher pathohene Kreislauf kann durch das Rauchen und den emotionallen Stress, was mit der erhöhten Adrenalin-Sekretion verbunden ist, noch verstärkt werden.
Die Glukokortikoide beeinflüssen den Kohlenhydrat-, Fett- und Proteinstoffwechsel. Sie dienen in Notfallsituationen (wie z.B. Stress) den schnellen Bereitstellung von Energieträgern (vor allem von Glukose) an Gehirn und Herz. Glukokortikoide fördern die Glukoneogenese aus Aminosäuren, die infolge von Proteolyse freigesetzt werden, erhöhen dadurch den Blutzuckerspiegel und stimulieren die Glykogensynthese in der Leber. In anderen Organen, wie z.B. Muskulatur, im Fettgewebe, in der Haut und im Knochen, wirkt Kortisol dagegen substanzabbauend. Die Steigerung des Fettabbaus durch Adrenalin ist erst in Anwesenheit von Kortisol möglich. Die meisten der Stoffwechselwirkungen von Kortisol sind Insulin-antagonistisch.
Lang anhaltende hohe Konzentration von Kortisol im Blut schädigt das Immunsystem; die Fähigkeit des Körpers. mit Infektionen fertig zu werden, lässt merklin nach - eine Tatsache, die für die heutigen AIDS-Epidemien im Zeitalter der Angst von großer Bedeutung ist. Die Kortisol-vermittelte Immunsupression beruht einerseits auf der Einschränkung der unspezifischen Abwehr (Hemmung der Freisetzung proteolytischer Enzyme, der Leukozytendiapedese (die Wanderung der Leukozyten aus der Blutbahn ins Gewebe), der Arachidonsäurekaskade, von Histamin u.a.) und andererseits auf einer Hemmung der spezifischen Immunabwehr durch T-lymphatische Apoptose, Hemmung der Antikörpersynthese und Zytokinenproduktion (IL-1 der Makrophagen, IL-2 der T-Lymphozyten). Außerdem unterdrücken Glukokortikoide die Fibroblastenbildung und die Kollagensynthese.
Die seit Jahren beobachtete leichte Leuko(zyto)openie/Lympho(zyto)penie kann durch erhöhter Kortisolspiegel, was die allgemeine Immunsupression zur Folge hat, erklärt werden. Die dadurch erhöhte Infektionsrisiko sowie die funktionelle Modulation der erythropoietischen Organen (Milz) tragen zur Senkung der Leukozytenzahl im Blut bei. Weitere Symptome der Erkrankung: verzögerte Wundheilung, Schwächeanfälle, Schmerzempfindungen im Muskelgewebe, Depression, psychomotorische Unruhe, die in einer verstärkten Form beim Cushing-Syndrom (Hyperkortikolismus) vorkommen, können gleichfalls mit der Überproduktion von Kortisol in Verbindung gebracht werden.
Neben den beschriebenen Wirkungen lösen Glukokortikoide in verschiedenen Organen weitere Stress-relevante Effekte aus: Steigerung der Erregbarkeit gegenüber sensorischen Reizen, Modulation der Neurotransmitterfreisetzung im Gehirn, was Stimmungsschwankungen, psychomotorischer Unruhe, Appetin-Hemmung u.a. Effekte zu Folge hat; Sollwertverstellung im Glukokortikoid-Regelkreis, was u.a. zur Verschiebung von zirkaden Rhythmen, zu Schlafstörungen und zur Verstimmung anderer physiologischen Prozessen führen kann; Hemmung der Produktion von Sexualhormonen in den Gonaden, was im Feet-Back-Regulierung die Libido hemmt; Myopathien in Form von Muskelschmerzen, Muskelschwäche und Muskelatrophie, vor allem im Bereich der proximalen Gliedmaßen verursachen kann u.a.
Tabakrauchen
An dieser Stelle muß auf die Rolle, welche das Rauchens bei der Entwicklung eines Stress-bedingten Syndroms spielt, näher eingegangen werden. Nikotin wirkt stimulierend auf nikotinerge Acetylcholinrezeptoren, und verstärkt negative Effekte einer Stressreaktion. Acetylcholinrezeptoren befinden sich in parasympathischen Ganglien, sympathischen Ganglien, im Nebennierenmark, Zentralnervensystem und an den motorischen Endplatten. Nachdem Nikotin in den Blutkreislauf gelangt, fördert es die Ausschüttung des Hormons Adrenalin sowie der Neurotransmitter Dopamin und Serotonin. Nikotin beschleunigt den Herzschlag, erhöht den Blutdruck und gleichzeitig verengt die Blutgefäße, was zur Reduktion der Versorgung mit Sauerstoff und anderen Nährstoffen im ganzen Körper führt. Im Zentralnervensystem stimuliert Nikotin die Sekretion von Hormonen der hypothalamisch-hypophysären-adrenalen Achse, u.a. des ß-Endorphins, das neben anderen Faktoren die Gewöhnung an das Rauchen erleichtert. Für Nikotin und andere Komponente, die beim Rauchen inhaliert werden, sind auch toxische und kanzerogene Wirkung nachgewiesen.
Varicosis
Bei der Varikosis (Krampfaderleiden) handelt es sich um die ungleichmäßige Venenerweiterung mit den Aussackungen. Diesen liegt ein struktureller Umbau der Venenwand zugrunde, wobei die Schichtung der venenwand verloren geht und die Muskulatur weitgehend durch minderwertiges Gewebe ersetzt wird (Mediadysplasie). Durch die pathologische Ausweitung der Venenwand wird der Klappenansatzring sowiet gedehnt, daß die betroffenen Klappen schlußunfähig werden. Die erweiterten Venenabschnitte nehmen häufig auch an Länge zu, wodurch eine Schlängelung auftritt. In den Varizen liegt eine veränderte Blutströmung vor, die an umschriebenen Stellen zu Wirbelungen, zu einer Umkehr der Strömungsrichtung, Prästase und zur Stase, und im weiteren Verlauf der Erkrankung zur Bildung von Ödemen und Thromben führen kann.
Zu den bedeutendsten Risikofaktoren bei der Entstehung der Varikosis zählen Trauma (Stress und andere Verletzungen des Körpers), Bewegungsmangel bzw. Überforderung des venösen Systems beim Stehen und Sitzen, Tabakrauchen, Infektionen.
Die Rolle von viralen Infektionen bei der Tumorogenese und bei anderen Erkrankungen.
Daß Viren Tumorerkrankungen verursachen können, war bereits 1911 für das Rous-Sarkoma-Virus bewiesen worden (Rous 1911). Bereits in den 1930er-Jahren erkannte Richard Shope, dass die Viren an der Entstehung von Tumoren (Papillomatose) beteiligt sind. 1959 wurde die maligne Transformation nach der Infektion von Maus-Zellen mit dem Polyomavirus beobachtet (Dulbecco 1958). Implikation von Mausleukämievirus in der T-Zelllymphom wurde 1951 von Ludwig Gross nachgewiesen. Gegenwärtig wird geschätzt, dass mindestens 20% der Krebserkrankungen des Menschen durch eine Infektion mit humanpathogenen Viren verursacht werden. Viren stellen somit nach dem Rauchen den zweithäufigsten bekannten Risikofaktor für die Entwicklung maligner Tumoren dar. Dabei sind 80% der virusassoziierten Tumoren auf die Infektion mit 2 DNA-Viren zurückzuführen, dem humanen Hepatitis-B-Virus sowie den humanen Papillomaviren.
Für die aktuelle Erkrankung ist das Auftreten zahlreichen Papillomen im Winter 2005-2006 von Bedeutung. Bei den meisten Warzen handelt es sich um gutartige, selbstlimitierende Erkrankungen der Haut. Daß die Papillome durch infektiöse Agenzien hervorgerufen werden, zeigten erstmals Licht und Variot 1894, da sie die Wucherungen experimentell durch rohes Warzengewebe übertragen könnten. 1907 folgte die Übertragung durch bakterienfreie Ultrafiltrate. 1932 isolierte Richard Shope aus einem Kaninchen das erste Papillomavirus. Er zeigte auch, daß gutartige Tumoren in bösartige Formen übergehen können, und begründete damit die Theorie der klonalen Selektion bei der Tumorogenese. Papillomaviren haben eine stark ausgeprägte Wirts-und Gewebespezifität, heute sind über 100 humane Papillomviren (HPV) identifiziert. Sie sind strikt epitheliotrop und können sich nur in den enddifferenzierten Keratinocyten replizieren. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei den meisten Warzen um gutartige, selbstlimitierende Erkrankungen der Haut: Die produktive Infektionsform ist mit dem Absterben der Zellen verknüpft, und wird durch bestimmte Zellfaktoren eingeleitet, die nur in den Keratinozyten, also in den obersten Hautschichten, vorkommen. Eine persistierende Infektion entsteht, wenn trotz Absterbens der virusproduzuerenden Zellen, die unteren, undifferenzierten Hautschichten immer neu infiziert werden. Viren, die latente oder chronisch-persistierende Infektionsformen entwickeln können, verursachen in bestimmten Fällen eine Transformation der Zellen. Bei den meisten malignen Tumoren liegt das virale Genom nicht episomal im Kernplasma, sondern in die zelluläre DNA integriert vor. Die Integration erfolgt vermutlich während des Persistenzstadiums des Virus in undifferenzierten Epithelschichten. Auf Seite der DNA der Wirtszellen erfolgt die Integration zufällig, und mit geringem Transformationsrisiko verbunden. Das virale Genom hingegen scheint sich bevorzugt in der regionen der E1- und E2-Leserahmen zu öffnen. Infolge dessen werden keine E2-Proteine gebildet, was zur Überexpression von E6-und E7-Gegen führt. Diese beeinflüssen durch die Wechselwirkung mit den Tumorsuppressorproteinen die Regulation des Zellzyklus, was die erhöhte Proliferationsrate und Zelltransformation zur Folge hat. Die HPV-bedingte Karzinogenese wird u.a. auch dadurch erleichtert, weil bei den transformierten Zellen die Interferon-a und –ß-vermittelten Funktionen betroffen sind. Bei immunsupprimierten Personen, bei denen die T-Lymphozyten-vermittelten Antwort gehemmt ist, findet eine vermehrte Warzenbildung und häufige maligne Entartung statt.
Bei malignen Formen der Hautwarzen ist eine operative Entfernung die einzige Methode, weil die Gefahr groß ist, daß nach Vaskuolisierung des in situ-Karzinoms die malignen proliferierenden Zellen die Basalmembran durchbrechen und transformierte Zellen in die Blutbahn gelangen, was zu den Metastasen in anderen Organen führen könnte. Die nicht malignen Warzen entfernt man mit der Ätzung (AgNO3), durch Laser-, Elektro- oder Kryotherapie. Eine Keratolyse kann man durch Behandlung mit Salicylsäure oder 5-Fluorouracil induzieren. Plantare Warzen werden operativ entfernt. Larynxpapillome lassen sich durch Injektion von IFN-a und –ß zum Verschwinden bringen. Systematische Gaben von von IFN-a und –ß lassen sich mit gutem Erfolg zur Behandlung von Zellatypien einsetzen. Auch Immunmodulatoren wie Imiquimod können bei cutanen Warzen eingesetz werden.
Herpeserkrankung
Bei den Erkrankungen, die im allgemeinen Sinne als Herpes (Lippenherpes, Genitalherpes) bezeichnet werden, handelt es sich um die produktive Phase im Lebenszyklus der menschlichen Herpesviren 1 und 2. Da die meisten Menschen mit diesen Vieren infiziert sind, und diese Viren latent und lebenslang in den Nervenganglien persistieren können, kann man um eine chronische Infektion sprechen. Zu den symptomatischen Erscheinungen der Herpes-Erkrankung kommt es infolge von Stressoren (UV-Strahlen), physiologischen- und Immunmodulation (bei Menstruation, im Kindesalter, bei den älteren Menschen sowie bei immunsupressiven Erkrankungen).
Herpesviren sind spezies-spezifisch, 8 Mitglieder dieser Virus-Familie und ein Herpesvirus der Rhesusaffen, das Herpesvirus B, sind humanpathogen. Außer bereits erwähnten Herpeserkrankungen bei den Menschen, bei denen die Herpes-simples-Viren 1 und 2 reaktiviert werden, sind für die analysierte Krankheitsbild noch weitere symptomatische Erscheinungen erwähnungswürdig, so z.B. die HSV-1-assoziierten Formen der viralen Konjunktivitis (Keratitis dendritica, Ulcus cornea, Keratitis disciformis), Gingivostomatitis (Stomatitis aphthosa), sowie die HSV-assoziierten Formen der Encephalitis/Encephalomeningitis. Herpes-simplex-Viren können außerdem weitere neuronale Erkrankungen verursachen: Myelitis, Neuritis, Polyradikulitis inkl. Guilain-Barre-Syndrom.
Im Menschen gelangen die Viren während der produktiven Phase der Infektion über Zell-zu-Zell-Kontakte in freie Nervenendungen, und von dort über die Axone der sensorischen Fasern in die dazugehörigen Ganglien (Cervikal-, Vagus- und Kopfganglien (Trigeminus- und Ciliarganglien) bei HSV-1 bzw. Sacralganglien bei HSV-2), infizieren diese latent und verbleiben dort lebenslang als extrachromosomale Episome. Auch in anderen Geweben können diese Viren persistieren, wie z.B. im Hornhaut. Nach der Reaktivierung infolge von Stress u.a. Noxen wandert das Virus vom Ganglion entlang der Nervenfaser zurück in die Haut. Hier verursacht das Herpesvirus enrneunt Entzündungen mit Bläschenbildung, die durch Aktivität der makrophagen sowie Interferonbildung eingegrenzt werden.
Bereits 1913 zeigte Wilhelm Grüter, daß der Herpes corneae auf das Kaninchenauge übertragen werden kann. 1919 übertrug Löwenstein auch die Erreger der Fieberbläschen auf das Kaninchenauge. Doerr berichtete 1920, daß nach einer cornealen Infektion eine Encephalitis auftreten kann. Die HSV-assoziierte Encephalitis, eine akute nekrotisierende Entzündung im frontmediobasalen und temporalen Bereich des Gehirns. Ist mit einer Letalität von 70% bei unbehandelten Patienten die folgenschwerste HSV-Erkrankung. Sie kann auf zwei unterschiedlichen Wegen entstehen: Das Virus kann über das Spinalganglion oder über den Bulbus olfactorius aufsteigend zum Gehirn wandern. Dabei können Viren die Blut-Hirn-Schranke durch neurogene Ausbreitung entlang der Nervenfasern umgehen. Außerdem überwinden sie die Barrieren vermutlich ähnlich wie in anderen Organen, durch eine Infektion von Endothelzellen und Makrophagen. Makrophagen werden von der Blut-Hirn-Schränke nicht aufgehalten und gelangen über die Kapillaren in das Gehirn. Treffen sie dort auf infizierte Zellen, Viruspartikel oder Fremdproteine, so sezernieren sie cytokine, welche die Expression von MHC-1 oder -2-Antigenen auf den normalerweise immunologisch nichterkennbaren Gehirnzellen induzieren und so infizierte Gliazellen und Neuronen für zytotoxische T-Lymphozyten angreifbar machen. Die immunologische Abwehrreaktionen lösen die Entzundungen aus. Sind die Makrophagen selbst mit den Viren infiziert, stellen sie für die Erreger einen weiteren Weg zur Überwindung der Barrieren dar.
Eine ungünstige Prognose haben rekurrierende HSV-Infektionen am Auge. Dabei sind die Konjunktiven (Bindehäte) und die Hornhaut (Cornea) betroffen. Unbehandelt können solche Infektionen zur Hornhauttrübung und zum Sehverlust führen. Der pathogenetisch ähnliche Herpes zoster verläuft meist wesentlich intensiver und ausgedehnter (Befall der gesamten Okularregion), bleibt jedoch seltenes Ereignis. Der zytopathogene Effekt lässt sich nach Fluoreszenzfärbung oft als geschlängelte Läsion nachweisen und hat der Krankheit den Namen gegeben (griechich herpein steht für schlängeln). Die Schlängelung der Blutgefäße beobachtet man auch bei der bereits erwähnten Varicosis-Erkrankung.
Die rekurrierenden Entzundung im rechten Auge, die mit der Gefäßerweiterung koinzidiert, kann auch dadurch erklärt werden, daß die dauerhaften Stresseinwirkungen zur einseitigen Funktionsstörung der Tränendrüse, deren Funktion unter der Kontrolle des vegetativen Nervensystems (dessen parasympathische Teil) steht, führte. Die verminderte Produktion der Tränenflüssigkeit, die wegen ihrer Zusammensetzung (Enzyme wie Lysozym, Antikörper) einen wirksamen Infektionsschutz bietet, begünstigte Neuinfektion(en). Das unilaterale Auftreten anderer neuralgischen Symptomen auf der rechten Seite des Körpers steht zweifellos in Verbindung mit der persistierenden (vermutlich) Herpesvirusinfektion im rechten Auge.
HSV-Infektionen können lokal oder systematisch (oral oder intravenös) mit Acycloguanosin (Aciclovir) behandelt werden, das von der viralen Thymidinkinase und anschließend von der DNA-Polymerase als Substrat akzeptiert wird, und bei der Replikation des viralen DNA-Genoms zum Strangabbruch führt. Die Acicloviertriphosphatkonzentrationen sind in HSV-infizierten Zellen 200- bis 1000fach höher als in nichtinfizierten Zellen. Mit der Therapie sollte man möglichst früh, bei einer Encephalitis beim ersten Verdacht begonnen werden. Während der Therapie können resistente Viren entwickeln. Weil aber die Mutationen meist in den Genen für Thymidinkinase oder DNA-Polymerase entstehen, und die Mutanten weniger infektiös sind, spielen diese resistenten Viren epidemiologisch keine bedeutende Rolle.
Neben Aciclovir stehen zur Behandlung von HSV-Infektionen weitere Substanzen zur Verfügung. Valaciclovir ist ein L-Valylester von Aciclovir, welches kurze Zeit nach oraler Aufnahme in der Leber in Aciclovir umgewandelt wird. Prodrug Famciclovir ist eine esterifizierte Form von Penciclovir, eines Derivates des Ganciclovir. Aufgrund der eingeschränkten Absorbtion im Dünndarm beträgt die Bioverfügbarkeit von Aciclovir bei der oralen Einnahme nur 15-30%, während sie für Valaciclovir 54% und für Famciclovir 77% erreicht. Während Aciclovirtriphosphat die DNA-Polymerase effizienter inhibiert als Penciclovirtriphosphat, bleiben wesentlich höhere Konzentrationen der Penciclovir über einen längeren Zeitraum in infizierten Zellen erhalten. In der topischen Anwendung zeigen IFN-a und –ß die gleiche Effizienz wie Aciclovir für die Behandlung des rekurrenten Herpes labialis oder genitalis.
Die einfachste und verlässlichste Methode zum Nachweis von HSV ist die PCR-Methode. Die DNA kann problemlos aus Tränen- oder Bläschenflüssigkeit sowie aus betroffenen Geweben isoliert werden, und die Erreger mit den sequenz-spezifischen Oligonukleotiden (Primer) identifiziert werden.
Universitätsklinikum Essen
Nach ständigen juristischen Schikanen im April und im Mai dieses Jahres entwickelten sich erneut symptomatischen Erscheinungen des Konjunktivitis. Obwohl die Überweisung an die Augenklinik (Augenklinik des Universitätsklinikum, Hufelandstr. 55, 45147 Essen) am 14.06.2007 erfolgte, bekam ich einen Termin für den 16.07.2007. Am Tag der Untersuchung waren alle Symptome weg, so daß keine Diagnosestellung möglich war. Dennoch wurde sogenannte "trockene Auge" diagnostiziert, die in den Augen der Professorin als die normalste Alterserscheinung aussah. Abstrich der Träne für einen Test auf Chlamidien, ist negativ ausgefallen, was für die Ärzte kein Anlass war, zu fragen, ob weitere diagnostische Arbeit notwendig sei.
Der in der Augenklinik Essen durchgeführte Schirmer-Test mit Einlage eines Filterpapieres zur Bestimmung der Tränensekretionsmenge, war nicht ausreichend, und vor allem, nichtssagend, um die Ursache der Erkrankung zu bestimmen. Obwohl in der Beschreibung, die dem Arzt vorgelegt wurde, alle Hinweise gegeben waren, um eine richtige Diagnose zu stellen, und die therapeutischen Maßnahmen zu bestimmen, wurde nichts unternommen. Die Erkrankung wurde als die Alterserscheinung deklariert, die offensichtlichen Symptome wurden aus medizinischer Unwissenheit und Ignoranz verkannt, keine Therapie vorgeschlagen.
Die Augenerkrankung wurde falsch diagnostiziert, sowohl von einem Augenarzt, der in beiden Fällen die antibakteriell wirkenden Medikamente verschrieb (die selbstverständlich nicht virostatisch wirken), als auch in der Augenklinik, wo mir als einzige Maßnahme gegen angeblich "trockene Auge" die künstliche Augenträne empfohlen wurde, die ich dazu noch aus eigener Tasche bezahlen dürfte.
In diesem Zusammenhang soll die Diagnosestellung und die vorgeschlagenen Terapievorschläge (wenn solche überhaupt erfolgten) für die Erkrankung, deren Symptomatische Erscheinungen bereits beschrieben wurden, bezweifelt werden. Die Konjunktivitis könnte bereits beim ersten Auftreten durch Anamnese und mit einfachen diagnostischen Verfahren bestimmt und behandelt werden. Diese diagnostische Arbeit könnte ich selbst durchführen, wären nicht die Umstände, die mich daran seit Jahren hindern. Das widerrechtlich verhängte Berufsverbot, das ich seit Jahren erleide, ist für mich mit den lebensbedrohlichen Konsequenzen verbunden, weil die Ärzte, zu denen Aufgaben gehört, diese diagnostische Arbeit durchzuführen, und die richtige Diagnose zu stellen, sich als nicht kompetent gezeigt haben. Diesen selbsternannten Heiler fehlen grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse, die für die Ausübung ärztlicher Tätigkeit essentiell sind. Weder die HSV-assoziierten Erkrankungen, noch die Folgeerscheinungen von dauerhaftem Stress, noch andere mögliche Ursachen wurden erkannt und behandelt.
Die geschilderte medizinische Unterlassung, Unkenntnis und Pfuscherei haben eine lange historische Tradition. (Ich unterlasse die Anfangszeit der Medizin, um meinen Bericht nicht in die Länge zu ziehen.) Bereits in 1930er ersetzte man in Deutschland intelligente Menschen durch Narren. Es bleibt bis heute bei diesem Zustand. Insbesondere im Ruhrgebiet gleichen die Ärzte der Niveaulosigkeit restlicher Bevölkerung an. Über alles dominiert die nazionalistisch-solidarische volksgemeinschaftliche Idiotie. Die Universitätsklinikum in Essen ist ein Beispiel von vielen anderen, wie das deutsche arbeitswütige und rasende ärztliche Syndikat sich auf dem Laufenden mit Betrug und Pfusch hält. Kurt G. Blüchel berichtete in seinem Buch „Heilen verboten, töten erlaubt“ (2003) u.a. über diese Klinik, wo „Mitte der 1990er Jahre schätzungsweise 300 Patientinnen die Brüste amputiert wurden, obwohl sie gar nicht unter brustkrebs litten.“ (In gleichem Absatz fragt er empört: „ Wer schickt die Kurpfuscher der Schulmedizin endlich reihenweise auf die Anklagebank?“) Meine Bewerbung für die Professur in Genetik, die in diesem Jahr ausgeschrieben wurde, wurde von der Berufungskomission grundlos abgelehnt. Solche nazistische Berufungskomissionen sind dafür zuständig, weitere Narren nach eigenem Leitbild zu rekrutieren. Mein Schreiben an einen Mitarbeiter von Prof. Diener, Leiter der Neurologischen Klinik, worin ich um ein kollegialles Konsultationsgeschpräch bat, blieb unbeantwortet. Die in diesem Schreiben beschriebene Symptome meiner Erkrankung weckte die Interesse von niemandem, kein Arzt beeilte sich, mir zu Hilfe zu kommen. Am Hautklinik und am Augenklinik geleistete „Arbeit“ entbehrt sich jeglicher wissenschaftlichen Begründung. Die Klinikärzte agieren in meinen Augen wie mechanischen Puppen, denen das menschliche Gehirn fehlt: Alles, was nicht in die rigide Arbeitsabläufe passt, wird ausgelassen und übersehen, man arbeitet nur, um bei der Krankenkasse abzurechnen.
Universitätsklinikum Bochum
Vom 27. bis 30. September 2006 war ich in stationärer Behandlung im St. Josef-Hospital, Abteilung Dermo 3 (Aufnahme-Nr. 36379840) wegen erneunten Herpeserkrankung. Während dieser Zeit wurden zahlreiche Blutaufnahmen durchgeführt sowie weitere Untersuchungen unternommen (Urin, Gewebeproben). Den ärztlichen Bericht, trotzt meinen wiederholten schriftlichen Aufforderungen bei der Klinik und bei der Techniker Krankenkasse, blieb mir fast ein Jahr vorenthalten.
Wegen dieser Verzögerung und einem hartnäckigen Schweigen mußte ich eine Klage wegen eines Abrechnungsbetrugs u.a. beim Amtsgericht einreichen und eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen. Meine Vermutung bekräftigen die Umstände meines Aufenthalts in diesem Hospital. Nach Ausbruch meiner Krankheit wendete ich mich an eine Hautärztin in Essen (Dr. med. Ravens, Bredeneyerstr. 119, 45133 Essen), die mich an die Klinikum in Bochum überwiesen hat. Am Montag dem 25.September war ich in dieser Klinik, um von typischen symptomatischen Erscheinungen zu berichten und diese vorzuzeigen. Dr. med Rotterdam (dem ich von meinen Beschuldigungen ausgrenzen möchte, weil er tadellos professionell gehandelt hat) hat mir eine stationäre Behandlung empfohlen, so dass ich am 27.September in die Klinik kam. Ich muß annehmen, daß zu diesem Zeitpunkt schon die Ergebnisse von ersten Blutanalysen vorlagen, so daß die ursprüngliche Diagnosestellung bestätigt sowie die Behandlung vorgeschlagen werden könnte. Als „Behandlung“ wurde mir eine antibakterielle Salbe angeboten (die für meine Krankheit nicht angemessen ist) und eine auf Vaselin basierende Hautcreme, womit ich mich einsalben sollte, wie zu biblischen Zeiten. Meine Leiden musste ich mit den Resten einer mitgebrachten Aciclovir-Salbe lindern, weil die Verschreibung eines für diesen Fall adäquaten Arzneimittels grundlos abgelehnt wurde.
Der behandelnde Arzt war offensichtlich frisch von der Studium in diese Klinik rekrutiert, sozusagen an den vordersten Front geworfen, ihm fehlte eine fundierte Vorstellung molekular-biologischen und ätiologischen Grundlagen der Krankheiten, was ich in persönlichen Gesprächen mit diesem Arzt feststellte. Sein Chef, Prof. Altmeyer ist nur einmal und flüchtig an meinem Bett erschienen, ohne mit mir zu sprechen. Die Empfehlungen seiner Mitarbeiter über die Vorgehensweise waren dermaßen absurd, daß ich versuchte, diese Absurdität zum Ausdruck zu bringen. Das ist mir leider nicht gelungen, weil für mich sofort entschieden wurde: Entnahme einer Gewebeprobe.
Es wurde mir vor der stationärer Behandlung versprochen, eine Magnetresonanz-Tomographie durchzuführen. Kein Termin mit Neurologen wurde vereinbart, keine Untersuchung, die in diesem Fall berechtigt und sinnvoll wäre, durchgeführt. Nach drei Tagen sah ich weitere Aufenthalt in dieser Klinik als sinnlos an.
Nach Intervention des Amtsgerichts Bochum und fast mit einjähriger Verzögerung ruckte Prof. Altmeyer seinen ärztlichen Bericht heraus. Sein Bericht weist 1. auf die berufliche Inkompetenz dieses Arztes und 2. auf seine unbegründet verachtende Haltung gegenüber seinem ehemaligen Patient. Er schreibt richtig, daß die Ambulante Vorstellung in der Klinik am 25.09.2007 erfolgte. Obwohl die Symptome eindeutig waren, und ich mich über die Kopfschmerzen beschwerte, erfolgte keine Behandlung. Bereits am 21.09.2007 war ich mit noch etwas geminderten Symptomen bei Dr. med. Ravens, die jegliche Behandlung verweigerte, und mich an die Universitätsklinik verwies. Im gleichem Stil behauptet auch Prof. Altmeyer, daß bei mir "keine dermatologischen Befunde zu erheben waren, die einer systematischen oder topischen Behandlung bedurft hätten. Der Patient wurde ausführlich über die Harmlosigkeit der von ihm als bedenklich angesehenen Hautveränderungen aufgeklärt (einige homogenen pigmentierte Naevi sowie einzelne Hämangiome). In einer weiteren Vorstellung in unserer Klinik am 5.01.2007 erfolgte ein kompletes phlebologisches Screening, welches allesamt Normalbefunde zeigte."
Wie schon erwähnt, wurde notwendige und offensichtliche diagnostische und therapeutische Arbeit unterlassen. Stattdessen wurde unnötige Biopsientnahme durchgeführt. "Ein kompletes phlebologisches Screening" veranlaste den zuständugen Arzt nicht dazu, therapeutischen Maßnahmen zu empfehlen, welche die Progression der Krankheit entgegenwirken. Keine effektive Therapie gibt es seit Tausenden von Jahren, seitdem diese Erkrankung bekannt ist, weil eben solche Leute wie Prof. Altmeyer über die Patienten entscheiden, die genüg kompetent sind, um eine solche Therapie zu entwickeln, wären sie nicht an ein national-sozialistisches Land wie Deutschland geraten, wo sie zu Tode gequält werden, statt ihnen die notwendigen Bedingungen für ihre wissenschaftliche Arbeit anzubieten. Mein Tod infolge von unterlassener medizinischen Hilfe und Inkompetenz der Ärzte, wird wahrscheinlich gleichfalls als unbedenklich angesehen. Nur dumme und starke (und noch rassisch saubere) Individiuen wie Prof. Altmeyer, Steuerberater Schulze Wenning und ihresgleiche dürfen weiter leben, das Geld für ihre Pfuscharbeit kassieren, und sich unbegrenzt fortpflanzen.
Obwohl die Hautläsionen als unbedenklich diagnostiziert wurden, wurde mir gleichzeitig empfohlen, an das Zentrum für Lasermedizin NRW zu wenden, das eine Etage tiefer liegt (ZELM, Zentrum für Lasermedizin NRW, Gudrunstr. 56, 44791 Bochum). Die Behandlung dort wird von der Krankenkassen nicht erstattet, und für mich ist nicht erschwinglich. Indem ein Arzt entscheidet, ob die Behandlung medizinisch notwendig ist, entscheidet er für den Patienten (in meinem Fall gegen mich), als ob eine solche Bevormundung selbstverständlich wäre. In diesem, in der Zeit der mittelalterlichen Sklaverei zurückgebliebenem Land darf ich über nichts entscheiden. Trotz meiner Qualifikation kann ich mir keine Medikamente verschreiben, keine Therapien bestimmen und keine lebensretende Maßnahmen einleiten. Wenn ich dank meiner Qualifikation mindestens über die Natur und die Risiken meiner Erkrankung aufgeklärt bin, was kann man über die restliche Bevölkerung sagen, die solchen Ärzten schutzlos ausgeliefert ist? Das medizinische Syndikat lässt auf keinen Fall zu, daß solche Menschen wie ich, die kritisch denken und überhaupt denken können, in seine Reihen Platz finden. Darum habe ich seit Jahren das widerrechtlich verhängte Berufsverbot. Darum versuchen die Beamten und die Ärzte mich umzubringen oder mein Tod herbeizuführen.
Gleichfalls ist die Empfehlung zum Procedere (auf Hochdeutsch: über die weitere Vorgehensweise) vollig irrig und abwegig, wie auch der Bericht selbst, der von 3 Ärzten unterschrieben wurde. Zitiere: "Ggf. ambulant Durchführung einer Liquorpunktion zum sicheren Ausschluß einer Neurolues. Ärztliche Weiterbetreuung im Falle des erneuten Auftreten von Bläschen im Bereich des Genitale. Es besteht beim Patient mit Sicherheit eine ausgeprägte psychiatrische Komorbidität, so daß eine psychiatrische Betreuung zu empfehlen wäre."
Wegen "psychiatrische Komorbidität" beabsichtige ich, einen Strafantrag wegen Beleidigung und üble Nachrede gegen Prof. Altmeyer, Jun.-Prof. A. Kreuter und gegen Assistenzarzt J.Niesmann zu stellen. Ein weiterer Strafantrag kann wegen Abrechnungsbetrug, Körperverletzung und unterlasene ärztliche Hilfeleistung verbunden mit der erheblichen Gesundheitsrisiko, die für mich durch die Falschdiagnosen entstanden ist, gestellt werden.
Die fachärztlichen Untersuchungen trugen nicht dazu bei, daß mein Körper als eine Ganzheit in einer komplexen Umgebung wahrgenommen wurde. Vielmehr wurde mein Körper in einzelne Teile zerlegt, um jedem Facharzt etwas aus dem Topf der Krankenkasse zu bescheren. Die Ärzte beschäftigten sich micht mit der Person, vielmehr konzentrierten sich auf die Bewertung von Symptome, die für sie einen bestimmten Marktwert hatten oder wertlos waren. So z.B. wurden erste Anzeichen von Varicosis als medizinisch nicht relevant abgestempelt, und verweigert, einen Zusammenhang zwischen diesen Symptomen mit anderen Symptomen, die zum anderen Körperteil bzw. fachmedizinischen Bereich gehörten, herzustellen. In anderen Fällen, trotz daß ich einen detailreichen Bericht über die Entschtehung der Symptome lieferte, meine Überlegungen zur Diagnose äußerte, sowie meine Vorschläge betreffend möglichen Therapieansätze machte, verweigerten mir die Ärzte jegliche Hilfeleistung. So "agierten" z.B. die Mitarbeiter der Neurologischen Klinik in Essen im März 2006. Mein Schreiben mit der Symptomenbeschreibung, woraus zu entnehmen war, daß die erhohte Gefahr der Encephalitis besteht, blieb unbeantwortet.
Um weitere Verschlechterung meines Zustandes zu verhindern, müssen folgende Maßnahmen getroffen werden:
1. Als erste soll eine ruhig gelegene Wohnung mit getrennten Funktionsbereichen für zwei Personen gewährleistet werden. Optimal wäre der langjährige Aufenthalt im Land mit gemäßigtem Meeresklima (Südeuropa, Nordafrika, Australien). Es muß dabei die Abwesenheit von Lärm und Stress garantiert werden.
2. Es ist notwendig, eine ergänzende mikrobiologische und molekularbiologische Untersuchung von Blut und Gewebeproben durchzuführen. Bis heute ist keine ausreichende Immunologische und molekularbiologische screening-Arbeit erfolgt.
3. Die Ursachen für die dauerhaft bestehende Schmerzempfindung auf der linken Seite im Bereich Milz-Niere müssen bestimmt werden (MRT, biochemische Tests), um therapeutische Maßnahmen zu ergreifen.
4. Gleichfalls erscheint medizinisch notwendig, die Papillome, Fibrome, Exantheme u.a. Hautläsionen möglichst schönend und restlos zu entfernen, sowie die adäquaten Maßnahmen zu treffen, um deren Neuentstehung zu verhindern.
5. Da meine Selbstdiagnose auf eine Stress-bedingte hormonelle Störung hinweist, soll regelmäßige Kontrolluntersuchung des hormonellen Status sowie präventive onkologische Untersuchung/Vorsorge über längeren Zeitraum erfolgen, um eine pathologische Entwicklung auszuschliesen.
10. Gerichtsverfahren 6 O 23354/07 beim Landgericht München.
An das Landgericht München I
80316 München
Klage Geschäfts-Nr. 35 O 15813/06
Dr. rer. nat. (RUS) Andrej Poleev, Anschrift wie oben - Kläger –
gegen
Max-Planck-Gesellschaft - Beklagte -
Wegen gefährliche Körperverletzung u.a.
Ich erhebe Klage und beantrage:
1. die Beklagten zu verurteilen, eine Schadenersatzzahlung an den Kläger zu leisten;
2. den Geldbetrag auf 500.000,00 EUR (fünf hundert Tausend Euro) festlegen.
Begründung:
Im Jahre 1997 bewarb ich mich am Max-Planck-Institut für Neurobiologie, Am Klopferspitz 18a, 82152 Martinsried, als wissenschaftlicher Assistent, und von August 1997 bis August 1999 war ich an diesem Institut in der Arbeitsgruppe Stamm tätig. Als Ergebnis meiner Arbeit wurde auch das Manuskript „A trans-acting factor, isolated by the three-hybrid system, that influences alternative splicing of the amyloid precursor protein minigene“ veröffentlicht.
Allerdings mußte ich meinen Aufenthalt am Institut frühzeitig beenden, da ich an einer Depression erkrankte. Nicht zuletzt war diese Erkrankung dadurch verursacht, daß ich in letzten Jahr zunehmender Hetze, Mobing und Ignoranz betreffend meine Arbeit ausgesetzt wurde. Die Methode, die ich als einziger an diesem Institut etablierte, schien niemandem zu interessieren. Meine Vorschläge zur Verbesserung der Organisation, falls sie angenommen wurden, wurden mir später zur Last gelegt und Grund für Schikanen. Technische Unterstützung für meine Arbeit gab es so gut wie keine. Meine Bitte, mir einen Sprachkurs zu bewilligen, um meine Englisch-Kenntnisse zu bessern, wurde ohne Argumente abgelehnt. Während ich an der Zusammenfassung meiner Ergebnisse arbeitete, und trotz ständiger Betonung über die Wichtigkeit jeder Veröffentlichung, waren mir ständige und unbegründete Vorwurfe gemacht. Am Ende meines Aufenthalts fühlte ich mich fehl am Platz, wie Landvermesser K. in dem Roman von F. Kafka „Das Schloß“. Weit weg von meinem Zuhause in Münster, mußte ich über eine lange Zeit fern bleiben, für ein Unternehmen, das überhaupt keinen Sinn machte und so absurd wie alle anderen marktwirtschaftlichen Produktionsweisen war.
Bei der Ankunft in München hatte ich nicht einmal Geld, um mir eine Wohnung zu mieten, und mußte dann dieses Geld bei MPG leihen, und danach 1 Jahr lang Rückzahlungen leisten. Die Max-Planck-Gesellschaft, diese schwachsinnige und aufgeblasene raSSistische Institution, interessierte meine persönliche Situation gar nicht. Genauso wie in allen anderen „Forschungseinrichtungen“, die ich in Deutschland erlebte, war ich da nur als Mißhandlungsobjekt blöder und gewalttätiger wissenschaftlicher Nazisten wie z. B. Dr. Stamm, Prof. Jürgen Horst, Prof. G. Ryffel, Dr. Michael Frühwald u.a.
Die traditionsreiche Geschichte deutscher „Wissenschaft“ mußte ich an eigener Haut erleben. Infolgedessen bin ich krank geworden, obwohl ich mich bemühte mit regelmäßigen körperlichen Übungen fit zu halten, und auch sonst eine gesunde Lebensweise praktizierte. 1999 erlebte ich eine Reihe mysteriöser Krankheiten, und anschließend war ich in Behandlung bei verschiedenen Ärzten wegen Depressionen. 1 Jahr dauerte es noch, bis die fröhliche Wissenschaft, die ich am MPI für Neurobiologie erlebte, und die Beleidigungen an diesem Institut, durch andere Ereignisse meines Lebens verdrängt wurden (ich wurde dadurch keineswegs geheilt, worüber auch die Max-Planck- Gesellschaft genaueste Bescheid weiß). Die Liste von behandelten Ärzten finden sie in Anlage. Hiermit entbinde ich sie auch von ihrer Schweigepflicht, damit sie meine Anzeige bestätigen.
Im Jahr 2002 geschah, diesmal in Münster, noch ein Verbrechen gegen meine Person, die mich erneut in eine lebensgefährliche Situation stürzte. Im September 2004 informierte ich die Max-Planck- Gesellschaft über diese Ereignisse, ohne jegliche Stellungsnahme. Offensichtlich, folgend ihrer Tradition, will die deutsche Wissenschaft über ihre Opfer und begangenen Verbrechen nichts hören. Sie beschäftigt sich immer noch mit ihrer kriminellen Vergangenheit, und für die Gegenwart bleibt sie taub und blind. Die Vorhaben, welche die Max-Planck-Gesellschaft im Auftrag von Großkonzernen und staatlichen Einrichtungen realisiert(e), werden die noch kommenden Nürnberger Prozesse beschäftigen.
Dr A. Poleev.
Anlage. Liste der an der Behandlung beteiligten Ärzte im Zeitraum 1999-2000.
An das Landgericht München I
80316 München
20.10.2006
Geschäfts-Nr. 35 O 15813/06
Meine Damen und Herren,
bezugnehmend auf das Schreiben von Herr J. Glück-Freitag, womit er versucht, einen Prozess gegen
seinen Auftraggeber abzuwenden, möchte ich folgendes mitteilen:
1. Dem Gegenantrag der MPG, die Prozesskostenhilfe abzulehnen, widerspreche ich. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist klar geregelt, mein Antrag erfüllt alle Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
2. Meine Klage hat beste Erfolgsaussichten, sie ist weder mutwillig noch anmaßend. Wenn die Damen
und Herren von der MPG noch nicht verstanden haben, plane ich einen Schauprozess, weil das Urteil
in diesem Prozess bereits ausgesprochen worden ist, wobei die Aufgabe des Gerichts darin besteht,
diesem Urteil zu zustimmen. Der Gegenantrag der MPG ist unbegründet, abwegig und beleidigend. Herr J. Glück-Freitag ist eine willenlose Marionette der MPG, die dafür eingesetzt wurde, die korporativen Interessen wissenschaftlicher Bürokratie, die ihre wahnhaften Weltvorstellungen über die ganze Gesellschaft ausbreitete, zu verteidigen und gleichzeitig mich zu kompromittieren. Dem Gericht möchte ich klar sagen: Ich bin nicht verrückt, wie das Herr J. Glück-Freitag zu behaupten versucht. Im Gegenteil: Er und seine Auftraggeber sind blöd, verrückt und kriminell. Herr J. Glück- Freitag leidet u.a. an einem Größenwahn indem er wagt, die Meinung von abertausenden Wissenschaftlern, zu vertreten und vorwegzunehmen. Beschämenderweise äußerte sich bis heute niemand zu meiner Verteidigung. Die Wissenschaftler werden von und bei der MPG einer regelrechten Hirnwäsche unterzogen. Das bestärkt mich in meiner Absicht, die MPG-Hierarchie zu kippen. Diese Organisation bedarf einer radikalen Kur, und ich bin fest entschlossen, der MPG diese Kur zu verpassen. Ich rufe nicht dazu auf, die Weihnachtsbäume mit Professorenleichen auszuschmücken, sondern will die sklavische Struktur als unangemessen und schädlich umgestalten. Meine Klage soll diesen überfälligen Wandel einleiten, bevor das Kind in der Enge des wissenschaftlichen Betriebes erstickt.
Die Behauptung, die MPG sei nicht kriminell, weil die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren gegen die MPG einstellte und meine Strafanzeigen nicht weiterverfolgte, ist abwegig. Die Gründe dafür wurden weder von der Staatsanwaltschaft noch von Herr J. Glück-Freitag genannt, ich möchte sie aber erläutern. Die Staatsanwaltschaft ist noch nicht bereit, die hochwissenschaftliche Burg zu belagern, obwohl es ausreichende Gründe gibt, das zu tun. Die Aufgabe, ein wissenschaftliches Monster zu identifizieren und seine Schandtaten zu offenbaren, bleibt mir überlassen. Ich nehme diese Aufgabe ernst, weil die Justiz sich einerseits außerstande fühlt, über die hochwissenschaftlichen Themen zu beurteilen, andererseits ist sie von der MPG, die sowohl Juristen als auch juristische Institute in ihrer Struktur und zur Verfügung hat, infiltriert und korrumpiert. Auf diese Weise kann die MPG willkürlich bestimmen, was Recht, was richtig und was gut ist. Nicht nur meine Prozessfähigkeit sondern auch meine Prozessbereitschaft stehen außer Zweifel. Zu bezweifeln ist, ob solche Kack-Leute wie Herr J. Glück-Freitag imstande sind zu beurteilen, was ich tue und warum ich das tue (ist sein Name überhaupt echt?). Solche Leute hätten früher auch F. Nietzsche für Verrückt erklärt und aus der Geschichte ausradiert.
Jetzt zu den Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klagen, die Herr J. Glück-Freitag in Zweifel zieht.
Seine Versuche, meine Klage auf das Arbeitsrecht zu reduzieren, sind abwegig. Für das Arbeitsrecht ist das Arbeitsgericht zuständig, ich wende mich aber an das Landgericht, weil es keine Verjährung für
begangene Verbrechen und Mißtaten gibt, solange sie nicht gesühnt sind. Meine persönlichen Rechte
wurden grob verletzt, meine Gesundheit wurde unwiederbringlich beschädigt. Ich will dem wissenschaftlichen Monster verbieten, seine Untertanen zu tyrannisieren und zu mißhandeln. Ich will eine Entschädigung für meine Leiden. Es ist völlig abwegig zu behaupten, wie das Herr J. Glück-Freitag tut, daß ich keine Ansprüche während der Arbeitsverhältnisse erhoben habe. Sie wurden von der MPG bloß ignoriert und überhört, aber von den Ärzten protokolliert. Ein solches Protokoll lege ich meinem Schreiben bei, damit dem Gericht bewußt wird, daß es bei meiner Klage nicht um den Rachezug einen Paranoiker handelt. Ich bin ein Wissenschaftler und möchte gewissenhaft die Beweise vorlegen, die meine Thesen bestätigen und die unbegründeten Behauptungen der MPG widerlegen. Ich möchte nur die Tatsachen präsentieren, weil diese Tatsachen gegen die MPG sprechen. Alle diese Beweise müssen in Betracht gezogen werden, um irgendeine Entscheidung in dieser Angelegenheit zu treffen. §70 BAT ins Spiel zu bringen stellt reinen Zynismus dar. Die Arbeitsatmosphäre, wo solche Arbeitsverträge zur Unterzeichnung vorgelegt werden, ist eine Atmosphäre der Angst, Erpressung, erzwungener Hierarchie, und gestörter Kommunikation. Die Marionetten wie z.B. Herr J. Glück-Freitag versuchen noch am Tag des Jüngsten Gerichtes die Welt mit Paragraphen zu ersetzen. Inzwischen ist dieser Tag sowohl für die MPG als auch für Herrn J. Glück-Freitag gekommen, obwohl sie diese Tatsache weiterhin übersehen wollen. Die Empfänger von Kinder- und Elterngeld (auch als Fick-Geld bekannt) fühlen sich weiterhin im Recht. Diese parasitische Idylle zu zerstören ist meine Aufgabe. Ich würde gerne auch meine Personalakte ansehen, um zu erfahren, was SS Stamm und die Verwaltungsbürokratie über mich damals geschrieben haben. Ich hoffe, diese Gelegenheit wird mir im Laufe der bevorstehenden Gerichtsverhandlungen gegeben. Weiterhin wünsche ich mir, daß die Techniker Krankenkasse als die Nebenklägerin Teil ihrer Ausgaben in dem Zeitraum 1999-2006 von der MPG zurückfordert.
Zum Schluß möchte ich betonen, daß die Wahrheit und die Gerechtigkeit ihren eigenen Wert haben, die Geldbeträge spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Das Geld gehört zu den Illusionen, die nur
vorläufig den menschlichen Geist betrüben. Mit den schon erwähnten Geldbetrag und mit der Prozesskostenhilfe rechne ich nicht, um „die durchweg absurden Ansichten und Forderungen ... auf
dem Zivilrechtsweg zu verfolgen“, wie das Herr J. Glück-Freitag behauptet, sondern um die Zeit der
Geldherrschaft und der Unvernunft zu beenden.
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Dr. A. Poleev.
An das Landgericht I
80316 München
10.12.2007
Klage
Dr. rer. nat. (RUS) Andrej Poleev, Anschrift wie oben - Kläger –
gegen
den Münchener Anwaltsverein e.V., - Beklagte -
Geschäftsstelle Maxburgstraße 4 / C 142, 80333 München, vertreten durch die Präsidentin Frau Rechtsanwältin Petra Heinicke, Dachauer Str. 17, 80333 München
Wegen verfassungsfeindliche Sabotage, Bildung krimineller Vereinigungen, Belohnung und Billigung von Straftaten (§§ 88, 129, 140, 339 des StGB), unterlassene Hilfeleistung, Behinderung der Justiz, Rechtsbeugung, rassistisch-motivierte Benachteiligung u.a.
Ich erhebe Klage und beantrage:
1. die Beklagten zu verurteilen, eine Schadenersatzzahlung an den Kläger zu leisten;
2. den Geldbetrag auf 500.000,00 EUR (fünf hundert Tausend Euro) festlegen.
Begründung:
2006 reichte ich meine Klage gegen die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) beim Landgericht München I ein (Geschäfts-Nr. 35 O 15813/06). Um diesen Prozess führen zu können, benötigte ich einen beim Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt (wegen Anwaltszwang). In der Bemühungen, einen solchen Anwalt zu finden, wandte ich mich an den Münchener Anwaltsverein und an die Vereinsmitglieder. Sie sagten alle ab. Gleichfalls unterließ das Landgericht, mein Antrag auf die Prozesskostenhilfe sowie den Befangenheitsantrag zu bewilligen bzw. zuzulassen. Mit diesen widerrechtlichen Maßnahmen wurde meine Klage sabotiert, mir entstand ein wesentlicher Schaden. Dieser Schaden ist equivalent dem Betrag, der ich in meiner Klage gegen MPG angab.
Aus dargelegten Gründen beantrage ich die Ersatzzahlung vom Münchener Anwaltsverein. Meinem Klageschrift lege ich folgende Unterlagen bei:
1. Liste der Anwälte, die ich in dieser Angelegenheit anschrieb.
2. Zwei charakteristische Absageschreiben.
3. Kopie meines Schreibens an die Rechtsanwälte
Weitere Unterlagen befinden sich in der Akte mit der Geschäfts-Nr. 35 O 15813/06.
Dr. A. Poleev
Philipp Beckers bei ashurst.com, Etienne Zanier, Jens Müller, Birgit Hromadnik, RA Helmut Beck, Hartung Hannes, Wilhelm Lachmair, Dr. Hans-Uwe Neuenhahn, Ferdinand Hornung, Dr. Ulrich Diekötte, Monika von Keller, Krüger Harald, Rechtsanwältin Meyer, T. Bergau, RAe Prof. Mayer, Kambli, Schlauch & Kollegen,
Chantal.ryssel@web.de, Andreas Müller, S.Thanheiser, Andreas Berger, Pia Sebald, Dr. Peter Wieland, Pelz Christian, Buntrock, Stake Christian, Kanzlei Weber, Martin Wolfstetter, Dr. André DEPPING, Kanzlei Fassbender, Markus Libera
Date: Thu, 14 Sep 2006 11:14:27 +0200
From: "Dr. Peter Wieland"
To: "Andrej Poleev"
Subject: Re: Rechtsstreit Dr. Poleev gegen die
Max-Planck-Gesellschaft (MPG) beim Landgericht München 1
Sehr geehrter Herr Dr. Poleev,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine an das Landgericht gerichtete Klageschrift mit Zahlungsantrag lag nicht bei. Welchen konkreten Vorwurf machen Sie der MPG bzw. den dort verantwortlichen Personen?
Die Anforderung eines Gerichtskostenvorschusses erfolgte völlig zu Recht. Wenn Sie die Gerichtskosten nicht aufbringen können, so muss Ihnen für den Fall einer gewissen Erfolgsaussicht auf Antrag Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Peter Wieland
- Rechtsanwalt -
Subject: WG: Rechtsstreit Dr. Poleev gegen die Max-Planck-Gesel lschaft (MPG) beim Landgericht
München I
Date: Mon, 25 Sep 2006 16:00:45 +0200
From: "RA Dr. v. Ramin"
To:
andrejpoleev@yahoo.com
Sehr geehrter Herr Dr. Poleev,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen in dieser Sache nicht zur Verfügung stehen.
Wir bitten Sie, sich diesbezüglich an eine andere Kanzlei zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
RA Dr. v. Ramin, LL.M.
________________________________
Wietersheim Mehring & Kollegen
Rechtsanwälte
Friedrichstraße 17
D-80801 München
Tel. +49 89 383837-0
Fax. +49 89 383837-44
RvR@Wietersheim.de
Date: Thu, 14 Sep 2006 17:05:28 +0200
From: "Jens Müller" Add to Address Book Add Mobile Alert
To: "Andrej Poleev"
Subject: Re: Rechtsstreit Dr. Poleev gegen die Max-Planck-Gesel lschaft (MPG) beim Landgericht München I
Sehr geehrter Herr Poleev,
vielen Dank für Ihre Email. Ich bin gerne bereit mir Ihr Anliegen anzuhören. Hierzu vereinbaren Sie bitte zunächst einen Besprechungstermin mit mir. Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihre Unterlagen mit.
Bitte beachten Sie, dass ich das Mandat nur annehmen werden, wenn Sie darin keine Bevormundung sehen.
Bitte beachten Sie weiter, dass bei einer Schmerzensgeldklage in Höhe von EUR 500.000,00 ein Vorschuss auf die Rechtsanwaltsvergütung in Höhe von EUR 4.541,00 bezahlt werden muss. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für meine Beauftragung betragen EUR 8.711,60.
Die Vorschuss kann sich ggf. reduzieren, wenn die Voraussetzungen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen. Einzelheiten hierzu teile ich Ihnen gerne mit. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich ohne Vorschusszahlung das Mandat nicht annehmen werde.
Mit freundlichen Grüssen
RA Müller, München
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Von: Andrej Poleev
Gesendet: 14.09.06 09:50:30
An:
rajmueller@web.de
Betreff: Rechtsstreit Dr. Poleev gegen die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) beim Landgericht München I
An den Rechtsanwalt
Jens A. Müller
Gabelsbergerstr. 9
80333 München
14.09.2006
Sehr geehrter Herr Müller,
in dem Rechtsstreit Dr. Poleev gegen die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) benötige ich einen bei dem Landgericht München I zugelassenen Rechtsanwalt, um meine Forderung auf die Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 500.000 EUR durchzusetzen (Geschäfts-Nr. 35 O 15813/06). Wie mir der Urkundenbeamte der Geschäftsstelle Wick am 5.09.2006 mitteilte, darf die Klage erst zugestellt werden und der Termin zur mündlichen Verhandlung erst bestimmt werden, wenn die vorgesehene Gebühr von 8.868 EUR bezahlt ist.
Für mich als Opfer und als Geschädigter der MPG (es handelt sich um eine gefährliche Körperverletzung) klingt diese Zahlungsaufforderung wie eine amoralische Verhöhnung. Ich wurde in diesem Staat ausgeraubt, meine Gesundheit wurde ruiniert, wobei die MPG eine bedeutende Rolle in einer Reihenfolge von Verbrechen und Mißhandlungen spielte. Zudem erscheinen beide Aufforderungen des Landgerichts ungerecht und unlogisch: 1. Man kann doch keine Vorauszahlung verlangen, solange keine Leistungen zu meiner Zufriedenheit erbracht wurden, geschweige denn in einem Staat, wo angeblich die marktwirtschaftlichen Gesetze das gesellschaftliche Leben bestimmen. In dieser spezifischen Situation erscheint die Zahlungsaufforderung als ein grenzenloser Zynismus, weil man mir damit das Recht entzieht, die Rechtsinstitute eines Rechtsstaates zu nutzen, um die Gerechtigkeit auf einem Rechtsweg (und nicht erst durch eine Bombenlegung) zu erlangen. Falls notwendig, will ich bei dem Verfassungsgericht, beim Europäischen Gerichtshof und beim US court klagen, um diese willkürliche Regelung abzuschaffen und durch eine andere zu ersetzen, die festlegt, daß die Gebühren, falls überhaupt, erst nach einer Ausgleichung verlangt werden dürfen. 2. Die Aufforderung, einen Rechtsanwalt hineinzuziehen, ist in diesem spezifischen Fall absurd, weil ich keine Bevormundung, Bevorstehung oder Vorsprechung brauche. Ich bin ein mündiger und wissender Mensch, und kann für mich allein sprechen. Ich wende mich an das Landgericht nur weil die MPG weiterhin taub und stumm in Bezug auf meine berechtigten Forderungen verbleibt. Es grenzt an einen Skandal, daß ich genötigt bin, solche offensichtliche Verhalte und Zusammenhänge zu erklären, weil meine Rechte nicht aus der inneren Logik des Rechtsstaates hervorgehen, und bis heute nicht wiederhergestellt wurden, sondern weiterhin grob verletzt werden. Falls es notwendig erscheint, will ich auch gegen diese Regelung beim Verfassungsgericht und anderen Gerichten klagen, um die Rechtsanwälte in den Fällen zu entlasten, wo sie nicht benötigt werden.
Um Ihnen einen Überblick über den Sachverhalt zu verschaffen, stelle ich meine Klageschrift, die Strafanzeigen gegen die MPG und mein Schreiben an das BKA, die Sie als .pdf-Dateien aus dem Internet herunterladen können, zu Ihrer Verfügung, wie folgt:
www.enzymes.de/download/MPG.pdf
www.enzymes.de/download/theologie.pdf
(damals waren diese Dateien zum Herunterladen frei verfügbar)
Ich möchte Sie hiermit bitten, die Verteidigung meiner Rechte zu übernehmen. Angesichts klarer Sachverhalte und höheren Erfolgschancen, eine Ausgleichzahlung zu bekommen, möchte ich Sie auch bitten, das vorläufige bürokratische Hindernis, das eine Gebühr von 8.868 EUR darstellt, aus dem Weg zu räumen. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Für eine baldige Nachricht wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. A. Poleev.
An das Oberlandesgericht
Prielmayerstr. 5
80097 München
23.01.2008
Beschwerde
Meine Beschwerde richtet sich gegen die Beschlüsse des Landgericht München I mit den Az. 6 O 23354/07 vom 11.1.2008 und 35 O 15813/06 vom 26.10.2006.
Das Landgericht behindert widerrechtlich meine Klagen, die sich gegen die beiden kriminellen Vereinigungen "Max-Planck-Gesellschaft" und "Münchener Anwaltsverein" richten. Damit behindern die Richter die Justiz und machen sich strafbar im Sinne der §§ 140 und 339 des StGB. Im Beschluss vom 11.1.2008 wird behauptet, meine Klage bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Wie wäre es damit, wenn die Richter, die das fälschlicherweise behaupten, in den Knast kämen, um die Gelegenheit zu haben, die Richtigkeit ihrer Aussage zu überdenken?
Der „Beschluss“ vom 26.10.2006 ist eine Absichtserklärung, meine Klage gegen die Max-Planck-Gesellschaft abzuweisen, gleichfalls unbegründet. Der Beschluss, meine Klage abzuweisen, erfolgte nicht, und wurde nie begründet, wie schon berichtet. Meine Klagen sind begründet, und ihre Richtigkeit wird durch die Versuche der Justizbeamten, das Bundesrecht zu brechen und meine Rechte gröblich zu verletzen, noch unterstrichen. Das Landgericht spielt eine Komödie vor, indem es völlig willkürlich entscheidet, ob die Klagen zur Verhandlung zugelassen werden oder nicht. Die Absurdität geht so weit, das man behauptet, die Klage muß von einem Rechtsanwalt unterzeichnet werden, um zugelassen zu werden, während das Gericht die Prozesskostenhilfe verweigert, die mir erlauben soll, den Prozess zu führen. Bereits vor dem Prozess werden schon die Gebüren berechnet. Noch blöder erscheint die offensichtliche Sabotage meiner Klage durch die Rechtsanwälte, die sich trotz Anwaltszwang beim Landesgericht über die Mandatsübernahme vollkommen frei entscheiden können. So stellt sich das juristische Vieh seine bürgerliche Freiheit vor.
Offensichtlich haben die Richter am Landegericht vor, mich zu veraschen. Ich möchte hier eins klar stellen: Im Gegensatz zu diesen Vorhaben verspreche ich sie und die Beklagten in meinen beiden Klagen solange ficken, bis sie davon schwanger werden. Und falls notwendig, werde ich auch mit dem bayerischen Staat, wo die Kriminelle aus Wissenschaft und Justiz den Unterschlupf finden, auf die gleiche Weise umgehen.
Ich fordere erneut, meine beiden Klagen zu verhandeln.
Dr. A. Poleev
Polizeipräsidium München
80326 München
25.08.2006
Strafanzeige.
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) wegen Betrug, Fälschung
wissenschaftlicher Ergebnisse, Irreführung öffentlicher Meinung, Bildung krimineller Vereinigung, unrechtmäßige Bereicherung, Mißbrauch von Steuergeld.
Die MPG ist eine der führenden wissenschaftlichen Organisationen in Deutschland und Europa, der
Zusammenschluß von 78 Instituten und Forschungseinrichtungen. Der Zusammenschluß hat nicht nur
einen organisatorischen Charakter, er ist auch ein ideologisches Bündnis mit dem Ziel, die finanzielle
Mittel für die wissenschaftliche Priester-Kaste zu konsolidieren. Um einen Überblick über die finanzielle und organisatorische Verflechtung der MPG mit der Welt des big business zu verschaffen, reicht es, die Jahresberichte dieser wissenschaftlichen cosa nostra zu lesen. Die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung werden als Ausgründungen von der Privatwirtschaft übernommen, obwohl die Aktivitäten der MPG überwiegend aus öffentlichen Zuschüssen zur institutionellen Förderung ermöglicht werden (im Jahr 2003 betrugen die öffentliche Zuschüsse 80,6% der Gesamteinnahmen). Auf gleiche trickreiche Weise werden in der Marktwirtschaft alle Privatisierungen durchgeführt, wie z.B. wird die Bahn plötzlich in eine AG umgewandelt, wobei die Reisende noch doppelt diesen Raub zahlen.
Die Verschwörungsgemeinschaft entscheidet über die Mittel, womit die öffentliche Meinung manipuliert wird, darüber, wer und was veröffentlichen darf, über die Verteilung von Forschungsgelder, Arbeitskraft (das es dabei um echte Sklaverei handelt, bezeugen die Arbeitsverträge), Auszeichnungen und Bestrafungen. Obligatorisches Mobbing, Erpressung und Kasernengeist gehören zum Alltag wissenschaftlicher Instituten. Aus dargelegten Gründen sind die Mitglieder dieser kriminellen Vereinigung stramm organisiert und unterliegen der Schweigepflicht in Bezug auf innere Angelegenheiten oder schriftlich festgelegtem oder unausgesprochenem Treueschwur. Die Verletzung dieser Regeln wird sowohl strafrechtlich verfolgt als auch mit dem Ausschluß aus der wissenschaftlicher community geahndet. Dabei werden inquisatorische Methoden praktiziert: Verbannung, Bestrafung und Ausgrenzung. Dissidenten und Abweichler werden zum Schweigen gebracht und verschwinden spurlos aus dem leitkultivierten und steril gehaltenen wissenschaftlichen Landschaft. Der Widerstand wird im Keim erstickt, obwohl jede wissenschaftliche Entwicklung nur aus der Diskussion hervorgehen kann, und deren Fortschritt im Wesentlichen der oppositionellen Meinung verdankt. Zur Abschreckung zieht der wissenschaftliche Zunft sogar den Tod der Betroffenen in Betracht, womit die „Schuld“ der Verräter und Häretiker vor der Verschwörungsgemeinschaft gebüßt und begleichen werden muß. Diese Zunftmentalität kenne ich aus eigener Erfahrung. Die kriminelle wissenschaftliche Vereinigung, insbesondere deren deutsche Abzweigung, verhängte über mich einen Berufsverbot, obwohl ich mich in der höchsten Phase meiner Kreativität befinde. Es ist ein übles Verbrechen, mir jegliche Möglichkeit wegzunehmen, in meinem Fachgebiet tätig zu sein, nicht zuletzt weil die deutsche nazistische Blödheit absolut unfähig ist, eine einzige Lösung für irgendwelche akute gesellschaftliche Problem zu finden und mindestens selbst kreativ zu sein. Die Wissenschaftler von MPG sind Betrüger und verstehen von der Natur soviel wie die mittelalterlichen Scholastiker. Sie befinden sich in Irrtum, unterdrücken dabei jede oppositionelle Meinung mit stalinistischen Methoden, und scheuen sich nicht davor, die öffentliche Meinung in die Irre zu führen, und die ganze Menschheit und das Leben auf der Erde unvorhersehbaren Gefahren auszusetzen. Diese wissenschaftlichen Insekten zeigen überhaupt kein Anzeichen von höheren Bewußtseinszustände, welche notwendigerweise alle Lebewesen als Teil der Schöpfung berücksichtigen sowie für eigenen Handel gewisse Grenzen setzen, damit die zerstörerische Kräfte der Intelligenz in Schach gehalten werden. Die Menschheit und das irdische Leben sind der Willkür von Verrückten ausgesetzt. Und wenn ich „verrückt“ sage, dann meine ich das nicht in übertragenem Sinn. Einige hochgelobte Vertreter der Wissenschaft waren verrückt, wie z.B. Dr. Kurt Gödel, der unter Verfolgungswahn litt, und starb daran, daß er aus Angst vor Vergiftungen kaum etwas aß. Diese abwegige Mythologie der angeblichen Verbindung zwischen Genie und Wahn bekräftigen amerikanische Hollywood-Propagandisten in ihrem Oskar-premierter Film „A beautiful mind“ (2001). Die „Genies“ am Rande eines Nervenzusammenbruchs denken und reden ganz gewöhnlichen Blödsinn, keineswegs etwas vernünftiges oder gar geniales.
Das Verrücktsein gilt im wissenschaftlichen Milieu als Beweis für eine höhere Intelligenz, obwohl diese
„Intelligenz“ einen hohen Grad an pathologischen Anzeichen offenbart, die nur für die best-seller- Verfasser vorteilhaft erscheinen. Die renommierten Physiker verwechseln dabei die literarische Genren, wo sie tätig sein wollen, wenn sie mit der Schicksalen der Menschheit spielerisch umgehen: „Besonders das Szenario der Kosmischen Inflation eröffnet Möglichkeiten, die bislang der Fantasie von science-fiction-Autoren vorbehalten waren: „Die höhe Kunst der Erschaffung von Universen“, wie Andrei Linde es provokant im Titel eines in der Fachzeitschrift „Nuclear Physics“ veröffentlichten Artikels formuliert hat. Die Grundidee stammt von Alan Guth und Edward Farhi vom Massachusetts Institute of Technology. Sie haben vorgeschlagen, 10 bis 100 Kilogramm Masse aus Partikeln mit Ruheenergien von 1015 Gigaelektronenvolt im Labor so weit zu verdichten, daß ein Schwarzes Miniloch entsteht. Dessen Inneres könnte dann exponentiell zu expandieren beginnen. Es würde sich ein Tochter- Universum mit eigener Raumzeit bilden, das sich von unserem rasch abnabelt. „Das bringt keine spektakulären Änderungen mit sich, es entsteht kein großes Loch im Boden“, beschwichtigt Linde etwaige Befürchtungen - obwohl niemand sicher sein kann, ob dabei nicht das Vakuum im Erzeuger- Universum instabil wird, was eine Woge der Vernichtung auslösen würde.“ (Rüdiger Vaas im „Bild der Wissenschaft“ 8, 2006, Seite 42). Gefällt Ihnen ein solches Bild der Wissenschaft, die sich nicht von dem Massenmord zurückschreckt? Wieviele Beweise muß man dazu noch erbringen?
Die Wissenschaftler zusammen mit der Industrie, die sie bezahlt, vergifteten die Erde, und befinden sich auf dem Weg, die ganze Biosphäre zu vernichten. Die Öffentlichkeit ist sehr naiv in Bezug auf die
strategische Planung wissenschaftlicher Bürokratie, und unterschätzt deren Kreativität und den Erfindungsgeist, was Betrügen und Belügen angeht. Über eine solche Naivität mokierte sich einer der Autoren in seinem Artikel über die Relativitätstheorie (Raum&Zeit 137, 2005). In offiziellen Organen
der Wissenschaft wird die pseudowissenschaftliche Propaganda betrieben, obwohl man nicht allzuviel
Vorkenntnisse haben muß, um zu verstehen, daß die so genannte wissenschaftliche Aufklärung die Veraschung darstellt, wenn man das direkt und ungeniert sagt. Mehr dazu kann man mehr in meinem Manuskript „Form und Formlosigkeit“ nachlesen. Zur Bestätigung meiner Äußerung lesen Sie z.B. folgende Artikelreihen im „Bild der Wissenschaft“: „Mysteriöses Universum“ (8, 2006), „Zeitreisen – wenn morgen gestern ist“ (1,2006) und „Formeln für alles“ (3,2006), oder im „Spektrum der Wissenschaft“: „Schwerkraft - eine Illusion?“ (3, 2006) und „Das Geheimnis des Higgs-Teilchen“ (2,2006). Während Demokratie ein Instrument darstellt, um die Menschen aufeinander aufzuhetzen, und dieser Begriff zusammen mit dem Begriff „Marktwirtschaft“ zunehmend als die Schimpfwörter benutzt werden, arbeiten tausende Professoren und ganze Akademien daran, die genannten Theorien aufrechtzuerhalten. In den Fachzeitschriften herrscht Fachenglisch, das heute anstelle von Latein dazu dient, die wissenschaftliche Verschwörungsgemeinde von den Laien abzugrenzen. Die Manuskripte, die bestimmten Auswahlkriterien nicht entsprechen, werden von Anfang an abgelehnt, obwohl es lägst bekannt ist, welche schädliche Folgen/Auswirkungen jegliche Zensur nach sich zieht/hat. Zudem ist auch bekannt, daß die Grenzüberschreitung beim Denken und in den Texten eher zur Erweiterung der menschlichen Intelligenz beiträgt, als die Fachschriften, die auch für deren Verfasser schwer nachvollziehbar sind. Nicht zufällig wird die Trennung zwischen wissenschaftlichen Fachpublikationen und anderen literarischen Genren absichtlich aufrechterhalten: Damit kapselt sich die Fachwelt von lebendigen Sprachformen ab und besteht darauf, eigene Betrachtungsweisen möglichst eng zu belassen sowie wissenschaftliche Kryptologie zu betreiben. So bleiben auch andere Sprachen und Ausdrucksformen von der ganzheitlichen Wahrnehmung und systematischer Katalogisierung ausgeschlossen und von angeblicher „Wissenschaft“ für unwürdig erklärt. Eine solche barbarische Vorgehensweise erlebte ich auch. Kein von meinen Manuskripten wurde von der Fachzeitschriften angenommen. Zuletzt versuchte ich mein Manuskript „Form und Formlosigkeit“ zu
veröffentlichen, z.B. im International Journal of Theoretical Physics, wo angeblich die Forschungsartikel und Reviews sowohl auf dem Gebiet der theoretischen Physik als auch in benachbarten Gebieten wie Mathematik und Biologie veröffentlicht werden. Mein Manuskript wurde von Heinrich Saller, Max-Planck- Institut für Physik in München, Föhringer Ring 6, 80805 München, ohne jeglichen Grund abgewiesen. Eine unvollständige Liste von Zeitschriften und Verlagen, die sich an der wissenschaftlichen Zensur beteiligen, befindet sich in Anlage.
Ich bitte Staatsanwaltschaft München eine Untersuchung in Bezug auf meine Strafanzeige durchzuführen und gegen die an beschriebenen Verbrechen beteiligten Personen und Institutionen zu
ermitteln. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Dr A. Poleev.
Zeitschriften
International Journal of Theoretical Physics, The European Physical Journal, Ukrainian Journal of
Physics, Journal of Experimental and Theoretical Physics, Physics in Canada, Living Reviews in Relativity, Molecular Vision, Naturwissenschaften Erkenntnis, Journal of Logic, Language and Information, Journal of Philosophical Logic, Phenomenology and the Cognitive Sciences, Res Publica, Synthese, Philosophia naturalis, Journal for General Philosophy of Science, PROKLA, The Journal of Philosophy, Science & Law, Zeitschrift für Soziologie, Soziale Systeme, Österreichische Zeitschrift für Soziologie, Berliner Journal für Soziologie, Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, e-Journal Philosophie der Psychologie, philoSOPHIA, The International Journal of Psychoanalysis, Psychoanalysis, Behavior Genetics, Cognitive Psychology, Critical Review of International Social and Political Philosophy, History of European Ideas, History of Psychology, Journal of Neurolinguistics, American Psychological Association, Journal of Memory and Language, Language Sciences, Lingua, Studies in History and Philosophy of Science, Intelligence
Verlage
Springer, Blackwell, Elsevier, Oxford Academic Press, Cambridge, MIT Press, de Gruyter, Nauka,
Wikipedia, Randomhouse, 2001, Logos, Econ, Diogenes, DTV, Ullstein, Suhrkamp, Unrast, Rowohlt,
Kyrene, Skarabeus, Querverlag, Bruno Gmuender, Konkursbuch
11. Gerichtsverfahren 6 K 5155/07 beim Verwaltungsgericht Köln.
An das Verwaltungsgericht
Postfach 10 37 44
50477 Köln
30.11.2007
Klage
Dr. rer. nat. (RUS) Andrej Poleev, Anschrift wie oben - Kläger –
gegen
WDR, Appellhofplatz 1, 50667 Köln - Beklagte –
vertreten durch WDR-Intendantin Frau Monika Piel
wegen: verfassungsfeindliche Sabotage betreffend Artikel 5 des GG und im Sinne von Artikel 18 des GG und §88 des StGB.
Ich erhebe Klage und beantrage:
1. WDR verpflichten, über die grausamen Mißhandlungen von Dr. A. Poleev zu berichten.
2. Bei der Berichterstattung meine Meinung und meine Sichtweise von Ereignissen der letzten 10 Jahre ausführlich und Aufgrund von vorhandenen Dokumenten berücksichtigen.
Begründung:
Ich berufe mich auf den Artikel 5 des GG, der klar und deutlich vorschreibt, daß "jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten". Dieses Grundgesetz gilt für das gesamte Deutsche Volk, WDR macht daraus keine Ausnahme. In den vergangenen 5 Jahre mußte ich leider feststellen, daß die WDR-Bürokratie nebst anderen journalistischen Verbänden und den Presseagenturen wie z.B. DPA die Veröffentlichung und die Berichterstattung in einem Fall, der die Aufmerksamkeit der Berichterstatter erregen sollte, ignoriert und blockiert. Seit Jahren versuche ich die Aufmerksamkeit der Gesellschaft auf die Verbrechen übelster Art zu lenken. Weder WDR, der durch die Verfassung dazu verpflichtet ist, solche Berichterstattung zu leisten, noch andere Informationsorgane sind bis heute nachsichtig geworden und meinen Forderungen nachgegangen. Es findet eine Berichtbestattung statt, woran WDR eine nicht unbedeutende Rolle spielt.
An dieser Stelle möchte ich ein paar Worte über das Menschliche, Allzumenschliche verlieren. Nur hochintelligente Menschen wie z.B. Charles Darwin waren und sind in der Lage, im Spiegelbild einen Affen zu erkennen. Das einfache Fußvolk wie z.B. die Steuerberaterfamilie Schulze Wenning oder der Oberbürgermeister der Stadt Essen Dr. Reiniger sind mit dieser Gabe nicht befähigt. Aus diesem Grund müssen sie mit ihrer Fresse in ihre eigene Scheiße so lange und so oft gedrückt werden, bis sie verstehen, wie man sich anständig benimmt.
WDR ist nicht dazu da, um eine pompöse Selbstpräsentation zu organisieren, sondern um wichtige Funktionen zu erfüllen, zu denen folgende zwei gehören: 1. Deren Auftritt zu ermöglichen, die etwas zu sagen haben, und 2. Denen den Spiegel vorzuhalten, die ihre Schweinefresse nicht erkennen wollen oder können. Die schwachsinnige deutschtümliche Nation muß über ihr böses Tun und treiben immer wieder erfahren und aufgeklärt werden, um sich für das getane Böse zu entschuldigen sowie ihr Verhalten zu korrigieren. WDR kann gleichfalls mehr Selbstkritik in diesem Sinne ertragen, das hat noch niemandem geschadet.
Allem Anschein nach ist die WDR-Bürokratie sich nicht im klaren darüber, was ihr gesellschaftliche Auftrag ist. Oder glaubt WDR vielleicht naiv daran, mich verschweigen zu können, wie das die mit den vergleichbaren Amtsaufgaben betraute Personen seit Jahren tun? Ich sage dazu mein Nein-Wort: Das wird weder WDR noch Strato AG noch den Gerichten gelingen. Gleichfalls werde ich nicht zulassen, die schwachsinnige Plapperei ungehindert an den Universitäten, in den Massenmedien und in den Gerichtssälen zu verbreiten.
Weil die Massenmedien eine der Hauptgründe für die Entstehung von Massengesellschaften, des massengesellschaftlichen Wahns und der Massen(selbst)verdummung darstellen, müssen sie diesen verhängnisvollen Tendenzen entgegenwirken, statt sie noch mehr verstärken. Meiner Meinung nach kann das geschehen, indem man auf ganz unspektakuläre Weise über die kollektive Schweinereien wie Holocaust, Marktwirtschaft oder Mißhandlungen eines russischen Wissenschaftlers berichtet, und versucht, aus diesen Fehltritten und Rückschlägen zu lernen. Das Schweigen hat stets einen bedeutenden Anteil an der Entstehung solcher Schweinereien. Aus diesem Grund steht WDR tief in meiner Schuld, und muß dieser Schuld endlich begleichen. Ich biete erneut meine story für die Berichterstattung an, oder ich verlange, WDR zu dieser Berichterstattung gerichtlich zu verpflichten. Und bitte zeigt künftig mehr Respekt für die Opfer, nicht für die Täter!
Dr. A. Poleev
P.S. Das Verfahren mit dem Geschäftsnummer 6 K 3485/07, das beim Verwaltungsgericht in Köln vehandelt wurde, und aktuell ortszuständigkeitshalber beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen verhandelt wird, könnte die Arbeit der Richter erleichtern. Falls weitere Unterlagen benötigt werden, stehe ich zur Verfügung.
An das Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz
50667 Köln
4.01.2008
Geschäfts.-Nr. 6 K 5155/07
Bezugnehmend auf das Schreiben des Verwaltungsgerichts Köln vom 20.12.2007 möchte ich folgendes mitteilen:
1. Dem Gegenantrag der WDR, meine Klage abzuweisen, widerspreche ich. Meine Klage ist begründet, wie bereits geschildert.
2. Der Antrag der Gegenseite, die grausame Mißhandlungen meiner Person in Deutschland zu verschweigen, ist unzulässig. Darüber zu berichten ist ein öffentlich-rechtlicher Sender WDR laut seinen rechtlichen Grundlagen verpflichtet. Ich möchte aus der WDR-Gesetzt zitieren: "Im Gesamtprogramm des WDR muss die Vielfalt der bestehenden Meinungen und der weltanschaulichen, politischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Richtungen in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck finden. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Hörer und Zuschauer ihr eigenes Urteil bilden können. ... Auch soll er dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken." (www.wdr.de/unternehmen/basis_struktur/gesetz.jhtml) Meine Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit ist gefährdet, und WDR-Bürokratie trägt dazu bei, indem sie verweigert, darüber zu berichten.
3. Der Antrag der WDR, meine Klage abzuweisen beweist, daß die WDR-Bürokratie keine Reue empfindet und ist bereit, nicht nur die Grundsätze der WDR gröblich zu verletzen sondern auch das Recht zu brechen. Die Marionetten des deutschen Barbarentums zitieren aus verschiedenen Quellen, die angeblich meine Klage unzulässig machen, lenken aber damit von den Grundfragen und Forderungen ab, die in meiner Klage formuliert wurden. Sie behindern damit die lägst überfällige Aufarbeitung eines abscheulichen kollektiven Verbrechens, deckt die zahlreichen Straftaten und Mißhandlungen, die gegen mich ungestraft ausgeübt wurden und bis heute weder gesühnt noch bereut wurden.
4. Warum sprechen zwei Herren, S. Michelfelder und T. Drescher, für alle WDR-Mitarbeiter: Journalisten, Techniker, Verwaltung? Widerspricht das nicht dem Grundsatz der Selbstverwaltung, der Kollegialität? Ich verlange eine interne Befragung aller WDR-Mitarbeiter in Bezug auf die Frage, ob WDR über die Mißhandlungen und Straftaten, die ungehindert weiterhin geschehen, berichten soll, oder weiterhin unbeteiligt zusieht, genau gesagt: wegschaut, wie mein Leben ruiniert wird.
5. Mit den beiden bereits erwähnte Marionetten, die sich im Auftrag der WDR wagen, gegen meine Klage vorzugehen, stimmt etwas nicht. Die Fefasser zeigen die charakteristische Gefühllosigkeit der SS. Sie bearbeiten Fälle, ohne davon emotional betroffen zu sein. Abgesehen davon daß die Gefühllosigkeit einer der Merkmale der Stupidität ist, stellen die unterdrückten oder nicht vorhandenen Emotionen das Grundübel allen Verbrachen dar. Im Geschäftsleben der Bürokratie sind Emotionen nicht zulässig, weil man sich vielleicht von der Indoktrination, von dem beruflichen Drill und von dem kollektiven deutschtümlichen Strarrsinn befreien kann, wenn man einmal Emotionen zulässt. Die Tyranneien und die Tyrannen fürchteten Emotionen, weil die Menschen sonst imstande wären, das Böse zu erkennen und sich davon abzuwenden. Ich werde nicht zulassen, daß man über meine Leiche in die national-faschistische Zukunft geht, wie man das bis heute der Fall war.
Die selbsternannten Stellvertreter der WDR demonstrieren emotionale Idiotie sowie mangelnde Kommunikationsfähigkeiten, was in einer Abschiebementalität resultiert, welche in nicht so ferner Vergangenheit bereits solche giftige Früchte wie KZ und Massenmord mit sich brachte. Man schiebt die Probleme und die Konflikte solange von sich weg, bis sie eine weitere Zuspitzung erfahren. In diesem Zusammenhang ist die aktuelle Hysterie um die Jugendhaft zu erwähnen, worüber WDR gleichfalls unzureichende und minderwertige Aufklärung und die Berichterstattung leistete, infolge dessen die Politiker mit der Errichtung von KZs für Jugendliche anfingen (was zeigt, wie diese Gesellschaft die Nächstenliebe und die Kinderfreundlichkeit praktizieren).
6. Statt anzuerkennen, daß man Unrecht hat, und noch mehr - daß man mitschuldig ist, versuchen die unrechtmäßige Vertreter der WDR, die Geschäftigkeit vorzuspielen, und das Gericht und die Öffentlichkeit in die Irre zu führen. Ich möchte, daß das Verwaltungsgericht der WDR-Intendantin Monika Piel und den übrigen WDR-Mitarbeitern meine Botschaft übermittelt: Tut Buße! Wenn sie das nicht tun, und die WDR-Intendantin sich weiterhin weigert, die geforderte Berichterstattung zu veranlassen, werde ich sie aus WDR entfernen und ihre berufliche und journalistische Karriere beenden.
Dr. A. Poleev
An das Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz
50667 Köln
23.01.2008
Antrag auf die Zulassung der Berufung im verwaltungsrechtlichen Verfahren Dr. A. Poleev gegen WDR Geschäftsnummer 6 K 5155/07.
Meine Beschwerde/Berufung richtet sich gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgericht Köln vom 14.01.2008, Geschäftsnummer 6 K 5155/07. Meine Klage hat grundsätzliche Bedeutung. Es geht darum, ob die national-faschistische Mob von WDR zusammen mit den Richtern Becker, Mathieu und Dr. Kimmel, welche sich an die Seite der WDR-Bürokratie stellen, weiterhin versuchen, die Aufklärung des deutschen Volkes zu behindern, oder ob eine solche Aufklärung in gefordertem Maße stattfinden kann.
Die Bedeutung dieser grundsätzlichen Frage wurde in beiden meinen Schreiben vom 3.12.2007 (Klageschrift)und 4.01.2008 (Gegenantrag) dargestellt. Niergendwo im Gerichtsbescheid finden diese Gründe eine Erwähnung. Meine Forderung, mein Schreiben vom 4.01.2008 an WDR-Intendantin zu übersenden, wurde gleichfalls ignoriert. Die Richter brechen die in meinen Schreiben zitierte Gesetze, ohne rot zu werden, oder über die strafrechtlichen Folgen nachzudenken. Sie verkennen das Recht und treten das Recht mit Füßen, indem sie die Weigerung der WDR-Bürokratie für rechtens erklären, eine längst überfällige Berichterstattung zu leisten. Die Richter legen den §42 Abs. 2 VwGO willkürlich aus. Das Gesetz besagt eindeutig: "Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder seine Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein." Ich habe auf das WDR-Gesetz und auf das Grundgesetz bereits hingewiesen, die meine Klage zulässig machen. Das wurde nicht berücksichtigt. Weitere Begründung bekräftigte meine Forderung. Trotz der Zulässigkeit und Notwendigkeit meiner Klage wollen die Richter mich verschweigen und die kriminelle Handlungen ihrer Volksgenossen decken. Die Berufung ist daher zulässig, weil "ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen" (VwOG §124 Abs. 2)
Ich empfehle dem Gericht eine der überzeugendsten Studien über die Folgen einen solchen Verschweigens in der nicht so alten Vergangenheit nachzulesen: Warum wir Adolf Hitler wählten: Jungwähler 1933/38 berichten, von von Kai S Schreyber (Herausgeber). Dieses Volk hat einem offensichtlich kranken Mann geschrieen: "Heil Hitler!", und dennoch aus Liebe zur Perversion ihn gewählt und sich von ihm leiten ließ, auf die gleiche Art und Weise wie Schröder, Merkel, Koch u.d.g. weiterhin gewählt werden. Ich frage mich, ob dieses Volk jemals fähig wird, die Verantwortung für sich zu übernehmen und verantwortlich handeln, ohne auf die Disziplinierungsrufe von außen angewiesen zu sein. Momentan ist das nicht der Fall, weswegen ich mit meiner Klage interveniere.
Die genannten Richter sollte man allein schon wegen den Versuch, die Aufklärung des Volkes zu behindern, am Ort und Stelle erschlagen, weil längst bekannt ist, zu welchen Grausamkeiten dieses Volk fähig ist, wenn es nicht aufgeklärt ist. In meiner Klage geht es gerade darum, daß es erneut die Artgenossen foltert und mißhandelt. Wie ich in den persönlichen Gesprächen mit den Deutschen feststellte, streiten sie alle ab, daß in Deutschland die Folter stattfinden. Die geforderte Berichterstattung soll diese allgemeine Meinung und die Unwissenheit in dieser Angelegenheit widerlegen, und das Gegenteil beweisen.
Weiterhin ist erwähnungswert, daß die VwGO keine Urteile zulässt, bei denen "einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war" (§138 Abs. 5). Die Richter zitieren zwar meine Forderungen, beschäftigen sich keineswegs mit der Begründung, die ich vorbringe. Gleichfalls begründen sie ihren eigenen Gerichtsbescheid, meine Klage abzuweisen, nicht (s. oben), was mir Anlaß dazu gibt zu vermuten, meine Texte wurden nicht wahrgenommen oder nicht verstanden. Ich stelle eine Diagnose für das fehlende Gehör und den Verstand der Richter: Die erworbene Dyslexie infolge von national-sozialistischer und rechtsstaatlicher Indoktrination. Zudem leiden die Richter an eine Schizophrenie, indem sie auf die Rechtsmittel hinweisen, um gegen ihren Gerichtsbescheid (genau gesagt: Den Lapsus) vorzugehen, und gleichzeitig versuchen, mir diese Möglichkeiten vorwegzunehmen. In Gegenzug besagt §124a Abs. 1: "Zu einer Nichtzulassung der Berufung ist das Verwaltungsgericht nicht befugt." Und im III. Teil Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens 12. Abschnitt Berufung steht nichts über den Anwaltszwang beim Verwaltungsgericht, im Gegensatz zu dem Oberverwaltungsgericht (§67).
Nicht zuletzt möchte ich noch erwähnen, daß weder der Stempel noch die bunten Fäden, mit denen der Gerichtsbescheid zusammengebunden ist, mich beeindrucken, und bitte das Gericht, künftig auf diese alberne Dekoration zu verzichten.
Meine Klage und die Beschwerde sind begründet und haben gute Erfolgsaussichten. Wegen angeblichen Anwaltszwang beantrage ich die Prozesskostenhilfe (Anlage). Kopie meines Schreibens an den Kölner Anwaltsverein befindet sich gleichfalls in Anlage. Falls die Rechtsanwälte meine Anfrage sabotieren, beantrage ich beim Gericht, mir einen Rechtsanwalt beizuordnen.
Dr. A. Poleev
e-mail:: andrejpoleev@yahoo.com
homepage:: http://www.enzymes.de