ARGE: Statt Jobvermittlung nur Schikanen
Camillo Ratzinger
18 May 2008 15:36 GMT
Schikanen-Jobvermittlung
Die Sozialgerichte allerorts bewältigen kaum mehr die zunehmende Klageflut, in Gang gesetzt immer härtere Repressionsmaßnahmen durch die Job-Center. Auch das Job-Center Börde in Haldensleben greift gnadenlos durch bei „unwilligen Arbeitslosen". Kaum eine Spur von Jobvermittlung, dafür werden scheinbar oft gerade jene, die arbeiten wollen, mit allerlei Schikanen drangsaliert. ....
Selbst diejenigen, die brav einem nur allzu oft aufgezwungenden Ein-Euro-Job nachgehen oder eine Arbeit haben, die nicht ausreichend bezahlt wird, und somit noch zu den „Bedürftigen" zählen, haben nichts zu lachen. „Das wird immer schlimmer", so einstimmige Aussagen von Betroffenen, mit denen der SKEP-TICKER sprach. Nur eine von Vielen, die unter teils skrupellosen Methoden der ARGE zu leiden haben, ist Dora F. (Name geändert).
Dora F. ist Mutter zweier Töchter und vor vier Jahren arbeitslos geworden. Erst kellnerte die 44-Jährige nebenbei, jetzt telefoniert sie 20 Stunden pro Woche in einem Magdeburger Call-Center. „Ich rufe Leute an, um verschiedene Produkte zu verkaufen. Da muss man lügen können und abgebrüht sein, sonst verkauft man nichts. Und netto kommen dabei gerade mal schlappe 450 Euro rüber, wenn überhaupt." Wie lange sie das noch durchhält, weiß sie nicht. Bis jetzt hat sie es jedenfalls auch damit nicht geschafft, sich aus der Abhängigkeit vom ALG-II zu befreien. Ein Jobangebot habe sie in den gesamten vier Jahren nicht erhalten. Und zur Zeit habe sie nur noch Ärger mit der ARGE, der ihr „mächtig auf den Magen" schlage. „Ich habe jeden Tag Angst, in den Briefkasten zu schauen", gesteht sie.
Los sei es gegangen, als man ihr vor rund einem dreiviertel Jahr ankündigte, dass ihr Heizkosten- und Warmwasserverbrauch höher als angemessen sei. Eine Nachzahlung in Höhe von 300 Euro habe man ihr nicht erstattet. „Das ist der Betrag, von dem ein Erwachsener einen ganzen Monat leben muss!" Es wurden zudem fortan 50 Euro der Kosten für die knapp 70 Quadratmeter große Bleibe nicht mehr übernommen. Gleich beigefügt sei ein Schreiben gewesen, in dem man ihr mitteilte, dass sie sich eben alternativ um eine kleinere Wohnung kümmern müsse. „Man hatte mir die Frist von einem halben Jahr gesetzt und angedroht, dann nur noch eine maximale Warmmiete von knapp 400 Euro zu übernehmen."
Sie habe umgehend Widerspruch eingelegt. Doch dann trudelte kurz vor Weihnachten auch noch eine Erhöhung der Kaltmiete ein. „Auch diese übernahm die ARGE nicht. Stattdessen kam eine weitere Androhung, ich müsse eben für mich und die Kinder eine kleinere Wohnung suchen, wenn ich schon kein angemessenes Verbrauchsverhalten an den Tag lege. Ansonsten würde man mir auch noch die gesamten Bezüge um 30 Prozent kürzen." Zeitgleich erreichte sie die Ablehnung ihres Widerspruches. Sie entschloss sich, dagegen zu klagen. „Es blieb mir ja nichts anderes übrig!" Über die zügige Arbeitsweise des Sozialgerichtes Magdeburg habe sie sich gefreut. „Nach nur zweieinhalb Monaten hatte ich den Beschluss im Briefkasten.
Es hieß darin, dass die ARGE ein unbillig handele und zum Teil gegen das Gesetz des SGB II verstoße. Eine Wohnung von 70 Quadratmetern sei für drei Personen angemessen, auch nach der Mieterhöhung. Das Job-Center wurde verdonnert, mir die ausgesetzten Zahlungen zurück zu erstatten und weiterhin den vollen Mietsatz zu zahlen. Eine 30-prozentige Kürzung der Bezüge betitelte auch das Gericht als nicht rechtmäßige Bestrafung", berichtete sie. Darüber nachgedacht, dass ihr Bescheid ja nur bis März 2008 gelte und das Gericht nur dafür entscheiden konnte, hatte sie anfangs nicht. Für sie war die Sache klar, dass sie in der Wohnung bleiben konnte. Das Aufwachen kam dann ganz schnell, gerade mal drei Tage nach Eingang des Beschlusses. „Ich erhielt Anfang März ein Schreiben vom Job-Center, in dem mir ein Wohnungsangebot auf dem Süplinger Berg gemacht wurde. Dazu kam eine Androhung, so ich nicht bis zum 1. April umgezogen sei, kürze man mir wieder die Bezüge.
Das Kurioseste daran war, dass die Kaltmiete dieser um 8 Quadratmeter kleineren Dreizimmerwohnung gerade mal um neun Euro niedriger lag als meine derzeitige." Dies zeige doch, dass es sich um eine reine Schikanemaßnahme handele, empörte sie sich. Auf den Süplinger Berg wolle sie aber auf keinen Fall. „Ich möchte mich auch nicht aus meinem Wohnumfeld vertreiben lassen. Wir leben hier schon lange - und in bescheidenen Verhältnissen. Meine Töchter haben hier ihre Freunde", stellte sie klar. Was ihr blieb, war eine weitere Klage, also ein Antrag auf einstweiligen Rechtschutz gegen den Folgebescheid. „Ich werde auf jeden Fall weiterkämpfen, denn das Gericht gab mir ja schon beim ersten Mal Recht", zeigte sie sich gewillt, auf keinen aufzugeben. „Darauf lauern die doch nur!" Wie lange sie das aber noch durchhalte, könne sie nicht sagen. „So ein Beschluss kommt ja nicht von heute auf morgen."
Wie sie mit zwei Dritteln des ohnehin sehr mageren ALG-II-Zuschusses noch Wochen oder Monate über die Runden kommen solle, daran wage sie gar nicht zu denken. „Wir müssen jetzt schon an allem sparen." Das Schulessen für ihre Töchter könne sie sich nicht mehr leisten und neue „Klamotten" habe sie sich selbst schon seit Jahren nicht mehr gegönnt. Aber sie ist auch wütend. „Viel zu viele lassen sich alles gefallen oder machen irgendwann schlapp - darauf spekulieren man!" Es verärgere sie auch sehr, dass alles so viel Zeit und Kraft koste und vor allem „unwahrscheinlich demütigend" sei. „Anstatt mich nach einem höherbezahlten Job umzusehen, muss ich mich mit derartigen Dingen herumquälen und Widersprüche, Klageschriften und Stellungnahmen verfassen." Daran sehe man, dass es nicht darum geht, Arbeit Suchende zu vermitteln, sondern sie in demütiges Wohlverhalten zu zwingen.
Letzte Aktualisierung ( 15.05.2008 ) von Susan Bonath - www.susanbonathkunst.de.tl , 15.05.2008 -
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